VfB Oldenburg schafft neue Strukturen

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neo
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Re: VfB Oldenburg schafft neue Strukturen

Beitrag von neo »

Zu allererst ein großes Dank an dich, Michael, für die erfolgreichste VfB-Ära der Neuzeit. Du hast beim VfB für ein ruhiges, solides und vetrauenerweckendes Wirtschaften und Kontinuität gesorgt. Adjektive, die lange Zeit nicht mit dem VfB in einem Atemzug genannt worden sind. Der Dank für deine Verdienste um unseren Herzensclub, kann gar nicht groß genug sein. Ich wünsche dir auf deinem weiteren Weg viel Erfolg und dass du den VfB immer Herzen behalten wirst.

So…

Was uns und die Zukunft betrifft, hoffe ich, dass diese ganze Angelegenheit ein Schritt nach vorn und keiner zurück ist. Ich bin aber zuversichtlich, dass die handelnden Menschen im Verein da ihrer Verantwortung im Hinblick auf die Zukunft des Vereins und die Stadionfrage bewusst sind. Ein Geschäftsführerwechsel nach so einer Ära ist natürlich erstmal erschreckend aber in der Wirtschaft auch nicht so ungewöhnlich. Falls interne Ziele nicht oder nicht gut genug erreicht worden sind oder es nicht aufzulösende Differenzen über die weitere strategische Ausrichtung des Unternehmens gibt oder man der Person einen geplanten Wandel nicht zutraut, dann wird halt jemand anderes ans Steuerrad gelassen. Persönlich muss ich gestehen, dass ich mit der enormen Zurückhaltung des VfB in der Stadionfrage - phasenweise hart am Rande der Schädlichkeit - nicht einverstanden war und das sicher auch zum Teil in seiner Verantwortung liegt.

Insgesamt bin ich ja ein Optimist und ich hoffe einfach, dass wir nach dem Sichern von Ruhe, Solidität und Vertrauen jetzt mit einem neuen Steuermann die nächsten Schritte hin zu weiteren Erfolgen, Professionalität und Wachstum gehen können. Beim VfB gibt es noch ganz ganz viel Luft nach oben und jemand der vielleicht etwas mehr Gestalter als Verwalter ist, kann das bestimmt mehr ausreizen. (Ja es gibt da natürlich den durch die VfB-Historie hinreichend geprägten blau-weißen Pessimisten in mir, aber der darf mal die Klappe halten.)

Vom VfB wünsche ich mir jetzt aber eine klare und verbindliche Kommunikation mit allen relevanten Beteiligten (insbesondere Sponsoren, Stadt und Stadiongesellschaft) und eine zügige Präsentation einer vertrauenswürdigen Nachfolge.
Hugo Wrmblfzz hat geschrieben: 01.08.2025 13:00 Dass es Raum für Spekulationen gibt, ist nicht gut. Aber warum zum Teufel beendet man die Zusammenarbeit mitten in der Saison? Warum gibt es hier keinen klaren Schnitt zum Ende der letzten Saison? Kurzschlusshandlung schließe ich einfach mal aus. Ich fürchte, dass irgendetwas vorgefallen ist... Wenn man sich neu austellen hätte wollen, macht man das sinnvoll und nicht mitten in der Saison. Das gefällt mir überhaupt nicht, und ich merke, dass bei mir schon wieder die Angst hochkommt, Angst vor schlechteren VfB Zeiten.
Ein Geschäftsführer ist weiter weg vom sportlichen Geschehen als Trainer und sportlicher Leiter. Darum muss meiner Meinung nach ein Wechsel nicht zum Saisonende kommen, so wie wir es von den sportlichen Verantwortungsträgern gewohnt sind. Vielleicht macht ein Wechsel zu einem anderen Zeitpunkt sogar sehr viel mehr Sinn, damit man in der sicher sehr arbeitsreichen Übergangszeit zwischen zwei Saisons einfach Kontinuität hat. Zugestehen muss man natürlich, dass die Art und Weise der Kommunikation nicht für eine langfristig geplante Trennung spricht.

(Um aber doch mal wild zu spekulieren, ist es schon interessant, dass ein Anubodem-Wechsel eine ewige Hängepartie ist, er dann aber genau einen Tag nach der GF-Demission verpflichtet wird. Aber das kann totaler Zufall sein.)

blue&white
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Re: VfB Oldenburg schafft neue Strukturen

Beitrag von blue&white »

..bin ganz bei deiner Sichtweise, Neo.

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Dino
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Re: VfB Oldenburg schafft neue Strukturen

Beitrag von Dino »

WWR hat geschrieben: 01.08.2025 12:45 Weil jemand hier fragte: Angestellter GF einer GmbH, haften immer auch mit Ihrem Vermögen. Die Hürden dafür sind zwar hoch und werden durch das Unternehmen i.d.R. abgesichert, aber eine persönliche Haftung wäre möglich.
Das ist schlicht falsch. Eine persönliche Haftung kommt überhaupt nur in Frage, wenn geltende gesetzliche Vorschriften (grob) missachtet werden und dadurch ein (erheblicher) Personen- und/oder Sach- bzw. Vermögensschaden Dritter (nicht etwa der GmbH selbst) verschuldet wird.
„Schlechtes Wirtschaften“ und ggf. daraus erwachsende Probleme (etwa eine Insolvenz des Unternehmens) begründen dagegen keine persönliche Haftung.

Faktisch ist die persönliche Haftung von GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen ein Gespenst, das in der Rechtsliteratur rumspuken mag, im realen (Wirtschafts)Leben dagegen nicht vorkommt.
„Der Kampf gegen Gipfel vermag ein Menschenherz auszufüllen. Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen.“
(Albert Camus)

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Re: VfB Oldenburg schafft neue Strukturen

Beitrag von Bjoern_OL »

Meiner Meinung nach gibt es für einen Geschäftsführer Wechsel im Fußball keinen besseren Zeitpunkt. Die Saison ist (denke ich, zumindest grob) durchgeplant, derdie neue Kandidat*in kann sich in aller Ruhe einarbeiten und Verein, Mannschaft, Mitarbeiter und Fans kennenlernen.
Zuletzt geändert von Bjoern_OL am 01.08.2025 16:54, insgesamt 1-mal geändert.

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Schwede
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Re: VfB Oldenburg schafft neue Strukturen

Beitrag von Schwede »

Danke Dino!
Gegen jegliche Gewaltaffinität in der Fanszene.

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Trommlergott
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Re: VfB Oldenburg schafft neue Strukturen

Beitrag von Trommlergott »

Dino hat geschrieben: 01.08.2025 15:55
WWR hat geschrieben: 01.08.2025 12:45 Weil jemand hier fragte: Angestellter GF einer GmbH, haften immer auch mit Ihrem Vermögen. Die Hürden dafür sind zwar hoch und werden durch das Unternehmen i.d.R. abgesichert, aber eine persönliche Haftung wäre möglich.
Das ist schlicht falsch. Eine persönliche Haftung kommt überhaupt nur in Frage, wenn geltende gesetzliche Vorschriften (grob) missachtet werden und dadurch ein (erheblicher) Personen- und/oder Sach- bzw. Vermögensschaden Dritter (nicht etwa der GmbH selbst) verschuldet wird.
„Schlechtes Wirtschaften“ und ggf. daraus erwachsende Probleme (etwa eine Insolvenz des Unternehmens) begründen dagegen keine persönliche Haftung.

Faktisch ist die persönliche Haftung von GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen ein Gespenst, das in der Rechtsliteratur rumspuken mag, im realen (Wirtschafts)Leben dagegen nicht vorkommt.
Da kann ich als Kaufmann für Betriebsführung nur zustimmen 👍😉
Lebenslänglich blau und weis!

Donnerschweer76
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Re: VfB Oldenburg schafft neue Strukturen

Beitrag von Donnerschweer76 »

Weiss man schon mehr über die Gründe? Habe gerade nur einen Artikel der NWZ gelesen. Da geht es aber nur um die Reaktionen aber am Ende war nicht eine einzige zu lesen. Nur daß Weinbergs Entlassung in den sozialen Medien bedauert wird. Journalismus am Limit. :D Finde es sehr bitter, daß Weinberg gehen muss. Haben ihm viel zu verdanken. :!:

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Re: VfB Oldenburg schafft neue Strukturen

Beitrag von VfBLigaZwei »

Ich empfinde es als äußerst bedauerlich, dass Herr Weinberg die VfB-Familie verlässt. Ich habe ich stets als konzilianten, freundlichen und sachgerechten Gesprächspartner erlebt. Schade!
Über die Gründe kann nur spekuliert werden - obwohl das müßig ist - ist. Jetzt gilt es, den Blick nach vorn zu richten und zu hoffen, dass Dario die Mannschaft in die Spur bringt, am besten direkt ab Sonntag!

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WWR
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Re: VfB Oldenburg schafft neue Strukturen

Beitrag von WWR »

Dino hat geschrieben: 01.08.2025 15:55
WWR hat geschrieben: 01.08.2025 12:45 Weil jemand hier fragte: Angestellter GF einer GmbH, haften immer auch mit Ihrem Vermögen. Die Hürden dafür sind zwar hoch und werden durch das Unternehmen i.d.R. abgesichert, aber eine persönliche Haftung wäre möglich.
Das ist schlicht falsch. Eine persönliche Haftung kommt überhaupt nur in Frage, wenn geltende gesetzliche Vorschriften (grob) missachtet werden und dadurch ein (erheblicher) Personen- und/oder Sach- bzw. Vermögensschaden Dritter (nicht etwa der GmbH selbst) verschuldet wird.
„Schlechtes Wirtschaften“ und ggf. daraus erwachsende Probleme (etwa eine Insolvenz des Unternehmens) begründen dagegen keine persönliche Haftung.

Faktisch ist die persönliche Haftung von GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen ein Gespenst, das in der Rechtsliteratur rumspuken mag, im realen (Wirtschafts)Leben dagegen nicht vorkommt.
Ich werde jetzt nicht intensiv darauf eingehen: Fakt ist: Ein Angestellter GF haftet mit seinem Privatvermögen. Das Thema Fahrlässig oder grob Fahrlässig ist sehr volatil und die Rechtssprechungen unterschiedlich. Bei einem "einfachen Fehler" haftet er natürlich nicht. Die Schadenfälle häufen sich. Fies trifft auch auf Vorstände von Vereinen zu. Auch diese haften persönlich. Und ja, ich glaube ich weiß wovon ich spreche. Ein Gespenst ist das bei weitem nicht. Und ja, im realen Geschaftsleben kommt das sehr häufig vor
. Allerdings erfährt man davon sehr selten bis gar nicht.
Erich Ribbeck:

"Die beiden haben nicht mehr gezeigt, als man von ihnen gesehen hat."

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Dino
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Re: VfB Oldenburg schafft neue Strukturen

Beitrag von Dino »

Wenn Du das meinst und glaubst, …
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(Albert Camus)

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WWR
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Re: VfB Oldenburg schafft neue Strukturen

Beitrag von WWR »

Dino hat geschrieben: 01.08.2025 19:44 Wenn Du das meinst und glaubst, …
Ich habe solche Fälle von Berufswegen jeden Tag auf dem Tisch...Und wirklich jeden Tag. Ich bin da sicher ein Stück weiter in der Materie sein als die meisten. Und die Haftungsthemen gehen bei Kleinigkeiten los. Gerade in dieser Woche wieder in Siebenstellinger Größe...
Erich Ribbeck:

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DerHollaender
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Re: VfB Oldenburg schafft neue Strukturen

Beitrag von DerHollaender »

WWR hat geschrieben: 01.08.2025 19:31
Dino hat geschrieben: 01.08.2025 15:55
WWR hat geschrieben: 01.08.2025 12:45 Weil jemand hier fragte: Angestellter GF einer GmbH, haften immer auch mit Ihrem Vermögen. Die Hürden dafür sind zwar hoch und werden durch das Unternehmen i.d.R. abgesichert, aber eine persönliche Haftung wäre möglich.
Das ist schlicht falsch. Eine persönliche Haftung kommt überhaupt nur in Frage, wenn geltende gesetzliche Vorschriften (grob) missachtet werden und dadurch ein (erheblicher) Personen- und/oder Sach- bzw. Vermögensschaden Dritter (nicht etwa der GmbH selbst) verschuldet wird.
„Schlechtes Wirtschaften“ und ggf. daraus erwachsende Probleme (etwa eine Insolvenz des Unternehmens) begründen dagegen keine persönliche Haftung.

Faktisch ist die persönliche Haftung von GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen ein Gespenst, das in der Rechtsliteratur rumspuken mag, im realen (Wirtschafts)Leben dagegen nicht vorkommt.
Ich werde jetzt nicht intensiv darauf eingehen: Fakt ist: Ein Angestellter GF haftet mit seinem Privatvermögen. Das Thema Fahrlässig oder grob Fahrlässig ist sehr volatil und die Rechtssprechungen unterschiedlich. Bei einem "einfachen Fehler" haftet er natürlich nicht. Die Schadenfälle häufen sich. Fies trifft auch auf Vorstände von Vereinen zu. Auch diese haften persönlich. Und ja, ich glaube ich weiß wovon ich spreche. Ein Gespenst ist das bei weitem nicht. Und ja, im realen Geschaftsleben kommt das sehr häufig vor
. Allerdings erfährt man davon sehr selten bis gar nicht.
Da hat er Recht - dagegen versichert sich ein GF aber in der Regel (bzw. sein Arbeitgeber). Nur „grob fahrlässig“ ist nie zu versichern!
VfB olé!

Someo
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Re: VfB Oldenburg schafft neue Strukturen

Beitrag von Someo »

Hafensaenger hat geschrieben: 01.08.2025 11:56 Ich kann auf einen riskanten Kurs gut verzichten. Außer natürlich die beteiligten Personen, die den Verein dann ins Risiko führen, haften mit ihrem Privatvermögen im Falle des Scheiterns und arbeiten die Schulden notfalls irgendwo ab.
Das sagt übrigens die KI dazu:
Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass der Geschäftsführer einer GmbH nicht mit seinem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft haftet. Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person, die mit ihrem eigenen Gesellschaftsvermögen für ihre Verbindlichkeiten einsteht. Die Haftung der Gesellschafter und somit auch des Geschäftsführers ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen, in denen der Geschäftsführer persönlich mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden kann. Eine solche persönliche Haftung tritt dann ein, wenn der Geschäftsführer seine Pflichten verletzt hat, was zu einem Schaden für die Gesellschaft oder Dritte führt. Man unterscheidet dabei zwischen:
* Innenhaftung: Die Haftung gegenüber der GmbH selbst.
* Außenhaftung: Die Haftung gegenüber Dritten, wie z.B. Gläubigern, dem Finanzamt oder Sozialversicherungsträgern.
Beispiele für Fälle, in denen ein Geschäftsführer persönlich haftet:
* Verletzung der Insolvenzantragspflicht: Wenn die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist und der Geschäftsführer es versäumt, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, haftet er persönlich für die danach entstandenen Schäden.
* Verstoß gegen steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Pflichten: Werden Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht rechtzeitig abgeführt, kann der Geschäftsführer persönlich in Haftung genommen werden.
* Verletzung der Sorgfaltspflicht: Der Geschäftsführer muss die "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns" anwenden. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, die der Gesellschaft einen Schaden zufügen (z.B. untreue Geschäfte, Veruntreuung von Gesellschaftsvermögen), kann er von der GmbH auf Schadensersatz verklagt werden.
* Fehler in der Gründungsphase: Vor der Eintragung der GmbH ins Handelsregister haftet der sogenannte "Handelnde" (oft der zukünftige Geschäftsführer) persönlich und unbeschränkt für die in dieser Phase getätigten Geschäfte.
* Falsche Auskunft oder fehlerhaftes Handeln gegenüber Dritten: Wenn der Geschäftsführer beispielsweise bei Vertragsverhandlungen nicht deutlich macht, dass er im Namen der GmbH handelt, kann er persönlich für die Verbindlichkeiten haften. Auch bei Wettbewerbsverstößen oder der Verletzung von Schutzrechten kann eine persönliche Haftung eintreten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Schutz des Privatvermögens des Geschäftsführers nicht absolut ist. Er ist an die Einhaltung seiner gesetzlichen Pflichten gebunden. Bei pflichtwidrigem Verhalten kann er persönlich zur Verantwortung gezogen werden.

Hafensaenger
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Re: VfB Oldenburg schafft neue Strukturen

Beitrag von Hafensaenger »

Man würde ja keine GmbH gründen, wenn das private Kapital nicht verhältnismäßig sicher wäre. In Bezug auf unseren Verein wollte ich auch nicht zum Ausdruck bringen, dass ein Gf für irgendwas haften soll.

Eine Haftung wäre im Allgemeinen für Leute gerecht, die eine Firma/Verein mutwillig in die Pleite treiben. Beispielsweise man ist bereits verschuldet und verpflichtet immer weiter Spieler, oder eine Firma kauft munter ein und der Gf weiß, dass das niemals bezahlt werden kann.

Bei einer normalen Firmenpleite wird der Gf zu 99 % nicht in die Haftung genommen. Nichtmal der "Hiobby Konzertveranstalter" aus dem oldenburger Land sitzt hinter Gittern

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