
http://www.spiegel.de/sport/fussball/fu ... 58080.html" onclick="window.open(this.href);return false;Dann stünden die Jadekicker an der Spitze einer Bewegung. Ganz oben. Da, wo sie noch nie waren.
Moderatoren: kalimera, Soccer_Scientist, Kane
http://www.spiegel.de/sport/fussball/fu ... 58080.html" onclick="window.open(this.href);return false;Dann stünden die Jadekicker an der Spitze einer Bewegung. Ganz oben. Da, wo sie noch nie waren.
Interessant. Ich würde gerne mal wissen wieviele solcher Entschädigungsverweigerungsprozesse in den letzten Jahren schon bis zum CAS hochgereicht wurden ohne das man was mitbekommen hat.Dino hat geschrieben:Was dem einen sein Sergio ist dem anderen sein Dominic; Geld stinkt ja bekanntlich nicht.
Eine Fundsache aus der “Rhein-Erft Rundschau“:
http://www.rundschau-online.de/rhein-er ... 34186.html
Die Fifa bestreitet nicht, dass ihre Paragrafen gegen Recht verstoßen. Ihre Position ist: Ein internationaler Verband könne nicht die Gesetze von zweihundert Ländern berücksichtigen. Die Regeln müssten für alle gelten. Naraschewski hält das für ein merkwürdiges Rechtsverständnis. "Wenn die Fifa die Idee aus dem Iran übernehmen würde, Spieler nach Niederlagen auszupeitschen – müssten wir das dann auch?"das-zwölfte-bier hat geschrieben:http://www.zeit.de/sport/2014-04/region ... chaedigung
war das bei albert nicht immer so?Soccer_Scientist hat geschrieben:Die Fifa bestreitet nicht, dass ihre Paragrafen gegen Recht verstoßen. Ihre Position ist: Ein internationaler Verband könne nicht die Gesetze von zweihundert Ländern berücksichtigen. Die Regeln müssten für alle gelten. Naraschewski hält das für ein merkwürdiges Rechtsverständnis. "Wenn die Fifa die Idee aus dem Iran übernehmen würde, Spieler nach Niederlagen auszupeitschen – müssten wir das dann auch?"das-zwölfte-bier hat geschrieben:http://www.zeit.de/sport/2014-04/region ... chaedigung
Diese Argumentation sollte er ruhig etwas ausschmücken.
Wilhelmshaven wird nach aktuellen Erkenntnissen wohl Recht bekommen. In Folge dessen werden Sie aber vom Spielbetrieb ausgeschlossen, da sie sich nicht an die Regeln der Verbände gehalten haben bzw. halten wollen. Nur unter Zustimmung der Verbandsregeln darf am Spielbetrieb teilgenommen werden.
Na was die Menschen brauchen entscheid doch bitte nicht du für sie.FightingPuck1897 hat geschrieben:Ich hoffe sie sind nächste Woche Geschichte. Dieses Konstrukt braucht kein Mensch. Die hätten letztes Jahr schon absteigen sollen
sagt der, der rb leipzig mehr hasst als jeder andere menschGgaribaldi hat geschrieben:Na was die Menschen brauchen entscheid doch bitte nicht du für sie.FightingPuck1897 hat geschrieben:Ich hoffe sie sind nächste Woche Geschichte. Dieses Konstrukt braucht kein Mensch. Die hätten letztes Jahr schon absteigen sollen
du bist so gemein eyGgaribaldi hat geschrieben:Es geht um den Vertretungsanspruch...war aber eher belustigt gemeint.
Appropo, ein Traum: Relegation RB gg Dynamo. Weinende Kinder, die ihren Rotz in ihre RB-Trikots rotzen, während verängstigte Väter zitternd die zerbrochenen Aussenspiegel ihrer zerkratzten Autos aufsammeln.
Das Landgericht Bremen hat die Klage des S.V. Wilhelmshaven mit Urteil vom 25.04.2014 ab-
gewiesen.
In der heute verkündeten Entscheidung hat die 2. Kammer für Handelssachen in der Begrün-
dung darauf abgestellt, dass der S.V. Wilhelmshaven an die Entscheidungen des CAS zum
Punktabzug und Zwangsabstieg gebunden sei, weil er selbst vor dem CAS jeweils Klage gegen
die Entscheidungen der FIFA erhoben habe. Durch Teilnahme an den jeweiligen Schiedsverfah-
ren vor dem CAS hätten sich der S.V. Wilhelmshaven und die FIFA auf die Zuständigkeit des
CAS verständigt. Das gegen die jeweilige Entscheidung des CAS mögliche Rechtsmittelverfah-
ren vor dem zuständigen Bundesgericht (Schweiz) habe der S.V. Wilhelmshaven nicht durchge-
führt. Daher sei der S.V. Wilhelmshaven an die Entscheidungen des CAS gebunden. In Anleh-
nung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die 2. Kammer für Handelssachen
davon ausgegangen, dass sich der S.V. Wilhelmshaven schon durch die Teilnahme an dem
Spielbetrieb den Satzungsregelungen des Norddeutschen Fußballverbandes bzw. des DFB un-
terworfen habe. Der DFB sei verpflichtet,
die Entscheidungen der FIFA umzusetzen und könne
sich zur Vollstreckung der Beklagten bedienen, die bei Umsetzung der Entscheidungen prak-
tisch „nur“ als Vollstreckungsorgan handeln würde. Daher könne sich der klagende S.V. Wil-
helmshaven mit seinem Begehren nicht an die Beklagten, sondern müsse sich inhaltlich an die
FIFA wenden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.