HR: VfB Oldenburg verklagt den SVW

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Peupi
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Re: HR: VfB Oldenburg verklagt den SVW

Beitrag von Peupi »

@Fussballgott: Eine sehr gute Dokumentation zur Zitrone findest Du HIER<br><br>Es ist nicht uninteressant, dass n-tv sämtliche Urheberrechte und Rechtshinweise missachtet und sich einfach "unsere Zitrone" von der Homepage klaut...<br><br>muss ich wohl mal hinschreiben....<br><br>

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Dino
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Re: HR: VfB Oldenburg verklagt den SVW

Beitrag von Dino »

... und zwar gleich eine saftige Rechnung!
„Der Kampf gegen Gipfel vermag ein Menschenherz auszufüllen. Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen.“
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Dino
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Re: HR: VfB Oldenburg verklagt den SVW

Beitrag von Dino »

Bemerkenswert, dass weder vom DFB, noch von seinen Untergliederungen bisher irgendetwas dazu verlautet, wie man mit der nunmehr gegebenen Situation umgehen will. Der Termin für das - wohl endgültige - Urteil des OLG Oldenburg kam ja nun wirklich nicht plötzlich und überaschend, sondern durchaus mit einem längeren zeitlichen Vorlauf.<br><br>Nun hängt man sich also an die Beschwerde dagegen, dass eine Revision nicht zugelassen wurde. Killefitz, diese Beschwerde wird ruhm- und erfolglos enden. Alles andere wäre ein zumindest mittleres Wunder.<br><br>Was wird nun mit den - im Vertrauen auf die Rechtsverbindlichkeit der DFB-Statuten - von Vereinen geleisteten und empfangenen Ausbildungsvergütungen?<br><br>Pech bzw. Glück gehabt?<br>Wäre den Verbänden wohl am liebsten, wird aber wohl so nicht einfach, d. h. ohne weiter Einschaltungen staatlicher Gerichte, durchgehen.<br><br>Alles Rückabwickeln?<br>Das allermeiste Geld aus solchen Zahlungen dürfte inzwischen guten Glaubens ausgegeben worden sein; die Empfänger sind somit nicht mehr bereichert. Rechtlich wäre eine Rückabwicklung damit kaum durchsetzbar, wirtschaftlich schon gar nicht.<br><br>Schadenersatz durch den DFB/seine Unterverbände?<br>Würde sicherlich von viel (Schaden)Freude begleitet.<br>Keine Ahnung allerdings, um wie viel Geld es da insgesamt eigentlich geht.<br>Also offen, ob der DFB überhaupt leisten kann; wollen wird er ja eh nicht. Ob er aber muß, hängt sicherlich davon ab, ob er schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.<br>Vorsatz wird ausscheiden. Grobe Fahrlässigkeit erscheint mir möglich, aber auch zweifelhaft. <br>Dass man das System der Ausbildungsvergütungen nicht früher auf den Prüfstand der ordentlichen Gerichtsbarkeit gebracht hat, könnte ein Anhaltspunkt für grobe Fahrlässigkeit sein. <br>Auch der Umstand, dass die Revision mit dem ausdrücklichen Hinweis auf eine BGH-Entscheidung aus 1999 begründet wird, könnte für grobe Fahrlässigkeit sprechen.<br>Bemerkenswert ja auch, dass der DFB selbst sich nie mit irgendwelchen Sanktionen gegen Vereine beschwert hat, die die Zahlung der Ausbildungsvergütung verweigert haben. Da hat er lieber gleich auf die ordentliche Gerichtsbarkeit verwiesen. Merkwürdig, wo er sonst doch jeden Furz gerne selber regelt und sanktioniert. Haben die Herrschaften also schon immer geahnt, dass sie da auf ganz dünnem Eis tanzen?<br><br>Auf jeden Fall zeigt diese Sache, dass das Opa-Funzionärs-Gewese im DFB und seinen Verbänden der wirtschaftlichen und organisatorischen Entwicklung des Fußballs schon lange nicht mehr angemessen ist. Ob die Heinis das wenigstens begreifen werden? <br>Wohl kaum. [br](Diese Nachricht wurde am 11.05.05 um 11:30 von Dino geändert.)
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boogey
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Re: HR: VfB Oldenburg verklagt den SVW

Beitrag von boogey »

Socci du hast aber ein aufmüpfiges Volk hier, jetzt weiß ich, warum du ab und zu im SVW-Forum Wellness betreibst.<br>Wir haben den einen oder anderen Alex-Allergiker, aber ansonst laufen wir gemütlich mit Puschen rum.<br>Bild

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Tonyx
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Re: HR: VfB Oldenburg verklagt den SVW

Beitrag von Tonyx »

Dino, grübel auchso über Regularien und letztendlich Verantwortliche.<br>Den Statuten ist ja nun eindeutig zu entnehmen, wer wieviel an wen zu zahlen hat: DFB Statuten so ab § 23a .<br>Der "gemeine" Verein hat sich an diese zu halten, folglich wurde bisher nach diesem Recht auch Geld gezahlt / empfangen, heißt für mich, "alte Rechnungen" vor dem neuen Urteil sind nach gutem Glauben und Gewissen abgehandelt.<br>Die jetzt anhängigen Zahlungen müssen bis zur Neuregelung der Statuten aus der Portokasse des DFB geleistet werden.<br>Dieser kann versuchen, sich das Geld bei Vater Staat zurückklagen, denn irgendwer hat bei der Zulassung / Kontrolle der Statuten gepennt.<br>Von daher fand ich auch den Untertitel unter der "n-tv"-Zitrone hinweisend: >Der VfB Oldenburg muss sich sein Ausbildungsgeld anderswo wiederbesorgen.< In diesem Fall beim DFB.<br><br>

Felissilvestris
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Re: HR: VfB Oldenburg verklagt den SVW

Beitrag von Felissilvestris »

Man sollte nicht mit juristischen Begriffen wie "gutem Glauben" durch die Gegend werfen, wenn es mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun hat.<br>Alle Vereine, die Ausblidungsentschädigungen bis dato gezahlt haben können meines erachtens ihr Geld nach § 812 BGB zurückzufordern<br><br><<<<§ 812<br>Herausgabeanspruch<br><br>(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.<br><br>(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses. >>>>>><br><br>Der rechtliche Grund für die Zahlung von Ausbildungsentschädigungen ist mit dem gestrigen Urteil weggefallen. Folglich haben die Vereine, die Ausbildungsentschädigungen Leistungen ohne Rechtsgrund erbracht und die Vereine, die die Ausbildungsentschädigung erhalten haben, eine Leustung erhalten, die ihnen nicht zustand. Nach meinem Verständnis bisitzen alle Vereine die gezahlt haben einen Herausgabeanspruch aus § 812 BGB.<br>"Guter Glaube" spielt in der jetzigen Situation meines erachtens gar keine Rolle.

Godzilla77
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Re: HR: VfB Oldenburg verklagt den SVW

Beitrag von Godzilla77 »

Noch was ganz Grundsätzliches: Die Sport- und Ehrengerichstbarkeit, der ja jedes DFB-Mitglied durch Beitritt in den Verband unterstellt ist, wurde durch Zivilrecht ausgesetzt.<br><br>Bis jetzt konnte z.B. ein gefoulter Spieler (mal so als Beispiel jetzt) den Foulenden, in besonders schweren Fällen, NEBEN dem Sportsgerichtsverfahren ZUSÄTZLICH Zivilrechtlich verklagen. Im Ausbildungsentschädigungsfall aber ERSETZT das Zivilrecht das Sportrecht. Ein Einzelfall? <br><br>Und Überhaupt, sind z.B. langfristige Verträge im Fußball auch nichts anderes als potentielle Optionen auf Ablösesummen. Alle Vertragsspieler müssten dann auch ihre Verträge (nach zivilrechtlichen Kündigungsfristen) jederzeit, ohne Konsequenzen kündigen können, und den Verein wechseln dürfen. Wenn man das mit etwas Phantasie durchdekliniert wird vielleicht ein erfolgloser Stürmer, der ausgepfiffen wurde, vor dem Arbeitsgericht durchsetzen, das bei weiteren Heimspielen der Fanblock ausgeschlossen wird, wegen Einklagen erträglicher Arbeitsbedingungen?<br>
...ceterum censeo BSV SW Rehdinem esse delendam.

Felissilvestris
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Re: HR: VfB Oldenburg verklagt den SVW

Beitrag von Felissilvestris »

Verbände oder Vereine können sich Satzungen geben, diese Satzungen müssen im Einklang mit geltenem Recht stehen. Wir haben in Deutschland/Europa und den meisten anderen Staaten dieser Erde eine Hirachie von Gesetzen. Ganz oben steht EU-Recht, dann das GG (auch wenn das BVerfG, die höherrangigkeit des EU-Rechts in einiegen fällen nicht anerkennt), dann kommen einfache Bundesgesetze, Landesverfassungen, Landesgesetze, Gemeindesatzungen etcpp...<br>Das heißt, dass alle zivilrechtlichen Gesetzeskodifikationen über dem Verbandsrecht stehen. Allerdings gibt es in Deutschland das Recht auf  Provatautonomie und in Verträgen kann von allgemein gesetzlichen Bestimmungen (zum Beispiel von Kündigungsfristen) abgewichen werden.  Die meisten Arbeitsverträge von Fußballprofis werden unangreifbar sein. Und Ablösesummen, werden auch für gute Arbeitnehmer im Bereich der Wirtschaft gezahlt! Also nichts ungewöhnliches!

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Tonyx
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Re: HR: VfB Oldenburg verklagt den SVW

Beitrag von Tonyx »

"Man sollte nicht mit juristischen Begriffen wie "gutem Glauben" durch die Gegend werfen, wenn es mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun hat."<br>Felis.., willst du mich anbaggern oder wie soll ich das verstehen?<br>Du bist selbst im "guten Glauben", daß das BGB in diesem Fall hunderten von Rückzahlungsklagen Recht geben müsste.<br>Wenn ich als Vereins- oder Verbandsmitglied davon ausgehe, daß die dem "Treiben" in meinem Verein / Verband zugrundeliegende Satzung geltendem Recht entspricht, da sie zuvor vom Vereinsgericht juristisch abgesegnet worden ist, muß ich trotzdem jedesmal einen Prozess führen, wenn ich während einer satzungsgemäßen Arbeit zur Toilette will?<br><br>Vielleicht weißt du, wer im vorliegenden Fall letztendlich haftbar zu machen ist?

Godzilla77
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Re: HR: VfB Oldenburg verklagt den SVW

Beitrag von Godzilla77 »

Hat denn der SVW vor dem Gericht nachgewiesen das die betroffenen Spieler beim SVW einen "frei gewählten" Arbeitsplatz haben, also einen bezahlten Job, inkl. Sozialabgaben in Sachen Fußball haben? Mithin Fußballprofis im "Amateurbereich" sind...<br>
...ceterum censeo BSV SW Rehdinem esse delendam.

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Soccer_Scientist
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Re: HR: VfB Oldenburg verklagt den SVW

Beitrag von Soccer_Scientist »

<br>Schlag gegen Förderung des Nachwuchses<br><br>Gerichtsurteil kritisiert<br><br>Harsche Kritik am Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg zur Ausbildungsentschädigung im bezahlten Fußball hat der Präsident des bayerischen Fußball-Verbandes (BFV), Rainer Koch, geübt. Das Urteil des OLG &#8222;zerstört ein deutschlandweit im Amateur- und Lizenzfußball akzeptiertes und bestens bewährtes System zum Ausgleich von Ausbildungskosten für junge Fußballspieler, die nach ihrer Ausbildung als Vertragsamateur zu einem höherklassigen Verein wechseln&#8220;, teilte der Vorsitzende des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit.<br><br>Der BFV bedauert zudem, dass &#8222;der nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1999 vom DFB und seinen Landesverbänden erarbeitete gerechte Interessenausgleich zwischen abgebendem und aufnehmendem Verein, sowie dem betroffenen Spieler durch das OLG Oldenburg für verfassungswidrig erklärt worden ist&#8220;. Laut Koch betreffe der OLG-Entscheid lediglich die Zahlung von Ausbildungsentschädigungen beim Wechsel eines Vertragsamateurs, nicht hingegen die Entschädigungsregelungen für den Wechsel von Amateuren betrifft.<br><br>Das OLG Oldenburg habe das Recht des einzelnen Nachwuchsspielers auf freie Berufswahl für vorrangig gegenüber den Interessen der abgebenden (zumeist kleinen) Amateurvereine auf ohnehin nur teilweisen Ersatz der ihnen entstandenen Ausbildungskosten erklärt. (sid)<br>
<br><br>http://www.freiepresse.de/TEXTE/NACHRICHTEN/SPORT/SPORT_MIX/TEXTE/223929.html
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Re: HR: VfB Oldenburg verklagt den SVW

Beitrag von Klaus-Peter »

...und bestens bewährtes System zum Ausgleich von Ausbildungskosten für junge Fußballspieler, die nach ihrer Ausbildung als Vertragsamateur zu einem höherklassigen Verein wechseln...<br><br>? Soweit die Theorie. Der SV Arminia sollte aber an Profivereine über 50.000 EUR zahlen für Spieler, die dort ausgemustert wurden bzw. unterhalb der OL hätten weiterspielen sollen. Im umgekehrten Fall wäre ich auch anderer Meinung.<br>

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Dino
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Re: HR: VfB Oldenburg verklagt den SVW

Beitrag von Dino »

Hat denn der SVW vor dem Gericht nachgewiesen das die betroffenen Spieler beim SVW einen "frei gewählten" Arbeitsplatz haben, also einen bezahlten Job, inkl. Sozialabgaben in Sachen Fußball haben? Mithin Fußballprofis im "Amateurbereich" sind...<br>
<br><br>Das hat der SVW gar nicht nachweisen müssen. Die fraglichen Ex-VfBer wurden vom SVW als "Nicht-Amateur ohne Lizenz" unter Vertrag genommen. Der „Nicht-Amateur ohne Lizenz“ ist sozusagen die Zwischenstufe zwischen einem Amateurspieler und einem Lizenzspieler, offiziell sozusagen ein Zwischending zwischen Freizeitsportler und Profi. Dass die Übergänge vom Freizeitsportler über den Sportler, der sich nebenher ein Zubrot verdient bis zum (Halb-)Profisportler in der Praxis viel fließender sind, als es die Kategorien „Amateur“, "Nicht-Amateur ohne Lizenz" und „Lizenzspieler“ aussagen, hat die Gerichte (LG und OLG) nicht bekümmert. Richter lieben nun einmal vorzugsweise Gedrucktes und Formales.<br>Der DFB hat, wenn man so will, den Fehler gemacht, die Erstattung von Ausbildungskosten nur dann in der Spielordnung zu regeln, wenn ein Amateur bei seinem Vereinswechsel vom „Amateur“ zum „Nicht-Amateur ohne Lizenz“ umgestuft wird.<br>Daraus schließen nun die Richter, dass dann ja nur die abgebenden Vereine Nutzen aus dem System der Ausbildungsvergütung ziehen, „denen es zufällig (?) gelinge, Spieler bis in den Halbprofi-Bereich zu bringen.“ Wogegen „die Jugendarbeit aller anderen Vereine ... ungefördert“ bliebe.<br><br>Nur mit dem so konstruierten „Halb-Profi“ kann dann die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit ins Spiel gebracht werden, um deretwillen dann die Vergütung für rechtswidrig erklärt wird. <br><br>M. E. ist diese Anwendung des Grundsatzes der Berufsfreiheit auf solche Vertragsverhältnisse, die materiell vielfach zwischen Taschengeld und Zubrot pendeln dürften problematisch.<br>Solche „Jungspunde“ dürften alle den Fußball neben einem beruflichen Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis betreiben, jedenfalls, wenn sie gut beraten sind. <br>Allerdings, als reines Freizeitvergnügen spielen sie zumeist wohl auch nicht mehr Fußball. <br><br>@Klaus-Peter:<br>Zu Recht bringst Du dieses Beispiel mit Arminia nochmals zur Kenntnis. Dass höherklassige Vereine füe Spieler, die sie in ihrem Leistungsbereich gar nicht weiter einsetzen wollen, dann von einen klassentieferen Verein noch ordentlich abkassieren wollen, widerspricht den sicher gutgemeinten Absichten der Regelung. Es zeigt aber auch, dass das nun gekippte System sich wohl doch nicht in jeder Hinsicht "bestens bewährt" hat, wie jetzt vom DFB und seinen Verbänden in ihren Klagelitaneien über das OLG-Urteil behauptet wird.<br> [br](Diese Nachricht wurde am 12.05.05 um 15:56 von Dino geändert.)
„Der Kampf gegen Gipfel vermag ein Menschenherz auszufüllen. Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen.“
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