quelle: vereinssatzung vfb lübeck§ 2 Vereinszweck und Aufgaben
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne der Abgabenordnung, nämlich des dortigen Abschnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke“
das ist doch schön das man dann für diese summe keine steuern
zahlen muss. ich würde mal sagen geschickt gemacht