Genau die beiden ersten Punkte, die du erwähnst, habe ich vorhin auch aus dem VwGO herausgelesen. Wirkt unausgegoren.Johann Ohneland hat geschrieben: 17.04.2024 17:13Und dann muss man noch nachweisen, dass man persönlich in rechtsbrechenderweise negativ beeinflusst wird. Dabei liegt die Rechtsverordnung noch nicht mal vor. Natürlich mutig schon zu sagen, da klagen wir eh gegen und Spenden zu sammeln ohne zu wissen, wie der Plan aussieht und ob der eventuell Schwächen hat.Ganja hat geschrieben: 17.04.2024 17:09Ups.neo hat geschrieben: 17.04.2024 16:21
In einer Welt in der das Stadion auch quasi mitten in der Innenstadt steht.
Ich weiß nicht ob das in den Studien drin ist, aber ich habe diese Grafik damals gebaut: https://www.nordweststadion.de/wp-conte ... 24x512.jpg![]()
Gelesen habe ich sie alle. Haette auch gut aus einem der Gutachten sein koennen.![]()
Punkt ist: Man muss sich schon strecken, um das Nachbarschaft zu nennen. Und ich bin ausserhalb der Stadt aufgewachsen.
Wir sollten uns von den schlechten Verlierern nicht unsere verdiente Freude verderben lassen!

