radieschen hat geschrieben:
Sieht mir eher nach einem Femegericht aus, denn solange nicht alle Aspekte- das Für und Wider-
öffentlich gemacht wird, muss man notgedrungen von einem Geheimgericht sprechen.
Bei einem ordentlichem Gericht ist es üblich, dass bei einer nicht klaren Schuld, der "Täter/in" freigesprochen wird...
Es gibt eine klare Schuld. Maßstab ist der Spielberichtsbogen als objektive Grundlage der Gerichtsentscheidung. Diese ist solange gültig bis es anderweitige Beweise gibt. Ist ähnlich wie Polizeiaussagen. Diese sind qua Amt objektiv. Das ist natürlich realistisch gesehen Unfug, aber so operiert das System nun mal. Sofern wir keine Beweise vorlegen können, dass nichts passiert ist, wird diese Entscheidung so falsch sie sein mag - ich war nicht dabei, hab daher keine Ahnung - bestehen bleiben. Vlt wird die Strafe in einem Akt von verbandlicher Gnade nochmal gesenkt. Aber ohne unwiderlegbare Beweise wird da sonst nix passieren. Da man beim NFV beim Thema Rassismus ja scheinbar auf taube Ohren stellt, da nicht sein kann, was nicht sein darf, werden mündliche Aussagen da nicht ausreichen. Diese seien ja, wie der Vorsitzende dieses Kasperlevereins unlängst bereits vor jeder Prüfung klar machte, nicht ernst zu nehmen.