SV Wilhelmshaven

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Feuerlein
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Feuerlein »

richtig. aber kann der verband einseitig die mitgliedschaft kündigen, da sich das mitglied nicht an verbandsinterne regeln gehalten hat? einerseits ist es schon richtig, wenn bei gewissen regeln, die nun absolut so gar nicht mit deutschem bzw eu recht zusammen kommen, ordentliche gerichte einzuschalten, andererseits hat man sich ja auch der sportsgerichtbarkeit unterworfen. und die fifa regeln gelten weltweit, ja nicht nur in der eu. das blöde ist halt, wenn der bgh und vll später der eugh gegen die fifa entscheidet, dann gilt das ja nicht für länder in afrika, asien oder amerika.

schlimmer noch, die fifa hat gern mal länder in afrika zb suspendiert, wenn sich deren regierungen eingemischt haben. was macht sie nun, wenn sich die gerichte einmischen und sagen, doofe fifa spiel nach den gesetzen?
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BMP
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von BMP »

Ich hab da mal ein wenig rumgelesen, vielleicht hilft das weiter.
DFB HP/DER DFB/VERBANDSRECHT Satzungen und Ordnungen/Satzung
Auszug aus der DFB Satzung §§ 10,14,(16b):

§ 10
Ausschluss
Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt durch den Bundestag, und zwar nur in
den nachfolgend bezeichneten Fällen:
1. wenn die in § 14 und § 16b vorgesehenen Pflichten der Mitglieder gröblich
verletzt und die Verletzungen trotz durch das Präsidium erfolgter Abmahnung
fortgesetzt werden,
2. wenn das Mitglied seinen dem DFB oder einem anderen Mitglied gegenüber
eingegangenen Verpflichtungen trotz Fristsetzung durch das Präsidium
unter Androhung des Ausschlusses nicht nachkommt,
3. wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Grundsätze der geschriebenen
und ungeschriebenen Sportgesetze verstößt. Ein solcher Verstoß
liegt in jedem Fall vor, wenn ein Mitglied nachhaltig den DFB bindende
Bestimmungen von FIFA oder UEFA verletzt.
Ein Ausschluss durch andere satzungsgemäß vorgesehene Organe des DFB
bleibt unberührt.

§ 14
Pflichten der Mitglieder
Die Mitgliedsverbände sind verpflichtet,
1. a) den Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit zu erbringen; dies gilt nicht für
den Ligaverband,
b) die Satzung und die für sie verbindlichen Ordnungen, Entscheidungen
und Beschlüsse des DFB zu befolgen,
c) dafür zu sorgen, dass sie selbst und ihre Mitglieder und deren Einzelmitglieder
sowie die Organe und Mitarbeiter der Kapitalgesellschaften
die für Mitgliedsverbände geltenden Verpflichtungen sinngemäß in ihre
Satzungen übernehmen und sich der Satzung, den Ordnungen und
Entscheidungen des DFB unterwerfen,
d) ihre eigene und die ihnen von ihren Mitgliedern überlassene Vereinsstrafgewalt
dem DFB zur Ausübung durch seine Rechtsorgane im Rahmen
seiner Zuständigkeit zu übertragen; lit c) gilt entsprechend,
e) dafür zu sorgen, dass sie selbst und ihre Mitglieder und deren Einzelmitglieder
sowie die Organe und Mitarbeiter der Kapitalgesellschaften
den Court of Arbitration for Sport (CAS) mit Sitz in Lausanne (Schweiz)
als unabhängige richterliche Instanz in internationalen Streitigkeiten anerkennen
und sich den Entscheidungen des CAS unterwerfen, soweit
zwingendes nationales oder internationales Recht nicht entgegensteht
oder die FIFA- oder UEFA-Reglemente Ausnahmen zulassen,
f) dafür zu sorgen, dass ihre Mitglieder und deren Einzelmitglieder sowie
die Organe und Mitarbeiter der Kapitalgesellschaften sämtliche Streitigkeiten,
die aus der Mitgliedschaft mit diesem Mitgliedsverband oder mit
anderen Vereinen oder Kapitalgesellschaften erwachsen, nicht vor ein
ordentliches Gericht bringen, sondern den zuständigen Verbandsorganen
des Mitgliedsverbandes, des DFB, der UEFA oder der FIFA zur Entscheidung
vorlegen, soweit zwingendes nationales oder internationales
Recht nicht entgegensteht oder die FIFA- oder UEFA-Reglemente
Ausnahmen
zulassen. Nach Ausschöpfung des verbandsinternen Rechtsweges
ist anstelle der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine Schiedsgerichtsbarkeit
im Sinne der §§ 1025 ff. ZPO vorzusehen, soweit zwingendes
nationales oder internationales Recht nicht entgegensteht,
g) die Entscheidungen der Organe der FIFA und UEFA in ihre Satzungen
und Ordnungen aufzunehmen, sofern diese Verbände dies vorschreiben
und die nach § 34 Absatz 4, 5. Spiegelstrich, umzusetzenden Entscheidungen
zu vollziehen;
2. die Entscheidungen der DFB-Organe durchzuführen,
3. die beauftragten Vertreter des DFB-Präsidiums und -Vorstandes an ihren
Verbandstagen teilnehmen zu lassen und ihnen auf Verlangen das Wort zu
erteilen,
4. Streitigkeiten, die aus der Mitgliedschaft beim DFB mit diesem oder überregional
zwischen ihnen oder dem Ligaverband erwachsen, den zuständigen
Organen des DFB zur Entscheidung zu unterbreiten,
5. nach Ausschöpfung des DFB-Instanzenzuges unter Vermeidung des ordentlichen
Rechtsweges ein Schiedsgericht anzurufen,
6. die eigenen Beschwerden und solche ihrer Mitglieder gegen ausländische
Verbände und Vereine dem DFB vorzulegen,
7. Schriftverkehr mit der FIFA, der UEFA und deren Mitgliedsverbänden in
grundsätzlichen Fragen über den DFB zu führen.
8. Mitgliedsverbände des DFB sowie deren Mitglieder können sich nur unter
außergewöhnlichen Umständen einem anderen der FIFA angehörenden
Nationalverband anschließen oder an Wettbewerben auf dessen Gebiet
teilnehmen. In jedem Fall haben der DFB, der bisherige Mitgliedsverband
sowie die FIFA dazu ihre Genehmigung zu erteilen.

§ 16b
Besondere Pflichten
Der Ligaverband hat in seiner Satzung und seinen Ordnungen sowie beim
Handeln seiner Organe sicherzustellen, dass die nachstehenden Pflichten von
ihm, seinen Mitgliedern, deren Einzelmitgliedern, deren Organen und Mitarbeitern
beachtet werden:
...
VfB Oldenburg 1897 - 3. Liga 2022/2023 - 15.04.2024 Beschluss Stadionneubau
Eisvögel USC Freiburg - 2022 Deutscher Meister - 2013 Deutscher Pokalsieger

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BMP
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von BMP »

Die Satzungen vom Nord FV und Nds FV geben nichts her, um einen Verein aus dem Verband auszuschließen. Zumindest müssen die Vereine schon fahrlässig oder vorsätzlich handeln, um einen Ausschluss zu erwirken.
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Feuerlein
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Feuerlein »

ok das ist interessant
e) dafür zu sorgen, dass sie selbst und ihre Mitglieder und deren Einzelmitglieder
sowie die Organe und Mitarbeiter der Kapitalgesellschaften
den Court of Arbitration for Sport (CAS) mit Sitz in Lausanne (Schweiz)
als unabhängige richterliche Instanz in internationalen Streitigkeiten anerkennen
und sich den Entscheidungen des CAS unterwerfen, soweit
zwingendes nationales oder internationales Recht nicht entgegensteht
oder die FIFA- oder UEFA-Reglemente Ausnahmen zulassen,
also, man muss sich dem cas unterwerfen, sofern nicht zwingendes nationales recht dem entgegensteht. ergo hat der svw an sich alles richtig gemacht, da das cas urteil dem nationalen recht entgegensteht
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Dino
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Dino »

Feuerlein hat geschrieben: also, man muss sich dem cas unterwerfen, sofern nicht zwingendes nationales recht dem entgegensteht. ergo hat der svw an sich alles richtig gemacht, da das cas urteil dem nationalen recht entgegensteht
So dürfte es sein. Anderenfalls könnten die Verbände ja deutsches und europäisches Recht nach Belieben unterlaufen, indem sie Vereine ausschließen, was ja angesichts der Monopolstellung der Sportverbände in Sachen Spielbetrieb einer Vernichtung gleichkäme.
„Der Kampf gegen Gipfel vermag ein Menschenherz auszufüllen. Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen.“
(Albert Camus)

Firaball97
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Firaball97 »

Whv braucht kein Mensch...
Es hilft kein Flüstern und kein Schweigen, der VfB wird doch aufsteigen!?

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Feuerlein
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Feuerlein »

Dino hat geschrieben:
Feuerlein hat geschrieben: also, man muss sich dem cas unterwerfen, sofern nicht zwingendes nationales recht dem entgegensteht. ergo hat der svw an sich alles richtig gemacht, da das cas urteil dem nationalen recht entgegensteht
So dürfte es sein. Anderenfalls könnten die Verbände ja deutsches und europäisches Recht nach Belieben unterlaufen, indem sie Vereine ausschließen, was ja angesichts der Monopolstellung der Sportverbände in Sachen Spielbetrieb einer Vernichtung gleichkäme.


das problem ist ja nun nur, dass je nach verband/kontinent andere rechte gelten, die man irgendwie unter einen hut bringen muss. was ist denn, gerade aus arbeitsrechtlicher sicht, wenn in der eu etwas gilt, was in südamerika nicht gilt und 2 länder nun klagen und ihre jeweils höchsten gerichte etwas gegensätzliches entscheiden?
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Dino
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Dino »

Landesrecht hat grundsätzlich einen definierten räumlichen Geltungsbereich.

Deutsches und europäisches Recht setzen verbindliche Regeln in Deutschland bzw. innerhalb der EU. Und der Vertrag zwischen dem SVW und dem seinerzeit vereinslosen Spieler Sergio Sagarzazu (einem italienischen EU-Bürger) wurde nun einmal in Deutschland geschlossen, im Geltungsbereich deutschen und europäischen Rechts.
Wer also aus diesem Vertragsschluss hier finanzielle Ansprüche erhebt und Sanktionen verhängt, die mit hiesigem Recht unvereinbar sind, der zieht vor Gericht den Kürzeren. Und hier sind nun mal die hiesigen Gerichte zuständig und nicht welche aus Argentinien oder von Sonstwoher.

Hätte der Spieler einen Vertrag in Argentinien oder sonstwo außerhalb der EU geschlossen, hätte eine Forderung von rd. 150.000 € rechtlich vielleicht Erfolgsaussichten gehabt, die sie hier aufgrund des Artikels 45 des Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Recht des Spielers auf Freizügigkeit und freie Berufsausübung) nicht haben konnte. Und darauf durfte sich - zu Recht - auch der Verein SVW berufen, an den die Forderung gerichtet war.

Es bestand zudem hinreichend Gelegenheit, eine vermutlich rechtlich weitaus besser abgesicherte Forderung gegenüber dem SVW geltend zu machen. Anstatt eine (krass überhöhte) Forderung zu erheben, die sich an den nach - reichlich undurchschaubaren - FIFA-Regularien pauschal berechneten "eingesparten Ausbildungskosten" des SVW bemisst, hätten die argentinischen Vereine eine nachvollziehbare Berechnung der für den Spieler aufgewendeten Ausbildungskosten erstellen müssen. Die Summe wäre dann aber in einer deutlich geringeren Größenordnung angefallen. Entsprechende Vorgaben des Europäische Gerichtshof waren bekannt und hätten mal besser nicht ignoriert werden sollen. Aber Hochmut kommt bekanntlich vor dem Fall.

Der DFB sollte sich jetzt, anstatt noch den Gang vor den BGH zu betreiben, mal besser Gedanken darüber machen, wie er seine Statuten mit der hier geltenden Rechtsordnung in Einklang bringt. Das in den Statuten festgeschriebene Exekutieren als rechtswidrig befundener FIFA-Regularien kann nämlich keinen Bestand mehr haben, wenn man beim DFB schwerwiegende vereinsrechtliche Konsequenzen vermeiden will. Darauf hat der SVW-Anwalt Naraschewski im Übrigen schon vor etlichen Monaten völlig zu Recht hingewiesen.
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Blaue Elise
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Blaue Elise »

Das gesamte Urteil!
http://svwilhelmshaven.de/downloads/OLG ... _67-14.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Die haben mich als Aushilfe eingestellt, ich bin da die kleinste Nummer und Heinz Wäscher guckt mich mit dem Arsch nicht an! (Peter Schlönzke)

Gegen den modernen Fangesang!

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Frank aus Oldb
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Frank aus Oldb »

Blaue Elise hat geschrieben:Das gesamte Urteil! http://svwilhelmshaven.de/downloads/OLG ... _67-14.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
das ist doch alles blödsinn... ehrlich... :roll:
ich wette um die üblichen 2 kisten, dass das urteil keinen bestand hat.
Bild
Frei nach George Best: "Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber
und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach verprasst."

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Feuerlein
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Feuerlein »

Frank aus Oldb hat geschrieben:
Blaue Elise hat geschrieben:Das gesamte Urteil! http://svwilhelmshaven.de/downloads/OLG ... _67-14.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
das ist doch alles blödsinn... ehrlich... :roll:
ich wette um die üblichen 2 kisten, dass das urteil keinen bestand hat.
ich hab kein bock 32 seiten zu lesen, aber wieso is das blödsinn?
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Godzilla77
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Godzilla77 »

Dino hat geschrieben:Landesrecht hat grundsätzlich einen definierten räumlichen Geltungsbereich.

Deutsches und europäisches Recht setzen verbindliche Regeln in Deutschland bzw. innerhalb der EU. Und der Vertrag zwischen dem SVW und dem seinerzeit vereinslosen Spieler Sergio Sagarzazu (einem italienischen EU-Bürger) wurde nun einmal in Deutschland geschlossen, im Geltungsbereich deutschen und europäischen Rechts.
Wer also aus diesem Vertragsschluss hier finanzielle Ansprüche erhebt und Sanktionen verhängt, die mit hiesigem Recht unvereinbar sind, der zieht vor Gericht den Kürzeren. Und hier sind nun mal die hiesigen Gerichte zuständig und nicht welche aus Argentinien oder von Sonstwoher.

Hätte der Spieler einen Vertrag in Argentinien oder sonstwo außerhalb der EU geschlossen, hätte eine Forderung von rd. 150.000 € rechtlich vielleicht Erfolgsaussichten gehabt, die sie hier aufgrund des Artikels 45 des Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Recht des Spielers auf Freizügigkeit und freie Berufsausübung) nicht haben konnte. Und darauf durfte sich - zu Recht - auch der Verein SVW berufen, an den die Forderung gerichtet war.

Es bestand zudem hinreichend Gelegenheit, eine vermutlich rechtlich weitaus besser abgesicherte Forderung gegenüber dem SVW geltend zu machen. Anstatt eine (krass überhöhte) Forderung zu erheben, die sich an den nach - reichlich undurchschaubaren - FIFA-Regularien pauschal berechneten "eingesparten Ausbildungskosten" des SVW bemisst, hätten die argentinischen Vereine eine nachvollziehbare Berechnung der für den Spieler aufgewendeten Ausbildungskosten erstellen müssen. Die Summe wäre dann aber in einer deutlich geringeren Größenordnung angefallen. Entsprechende Vorgaben des Europäische Gerichtshof waren bekannt und hätten mal besser nicht ignoriert werden sollen. Aber Hochmut kommt bekanntlich vor dem Fall.

Der DFB sollte sich jetzt, anstatt noch den Gang vor den BGH zu betreiben, mal besser Gedanken darüber machen, wie er seine Statuten mit der hier geltenden Rechtsordnung in Einklang bringt. Das in den Statuten festgeschriebene Exekutieren als rechtswidrig befundener FIFA-Regularien kann nämlich keinen Bestand mehr haben, wenn man beim DFB schwerwiegende vereinsrechtliche Konsequenzen vermeiden will. Darauf hat der SVW-Anwalt Naraschewski im Übrigen schon vor etlichen Monaten völlig zu Recht hingewiesen.
Also hier muss ich selbst zu später Stunde Einspruch erheben.
das ist leider, lieber Martin-ich schätze deine Ansichten immer sehr- ziemlicher Stuss.
Der SVW hat einem Profispieler einen Profivertrag unterbreitet. Der Bezug zur freien Arbeitswahl ist ja hochgradig lächerlich. Du solltest wissen das ausgerechnet in der sogenannten "freien" Wirtschaft Ablösesummen für Arbeitnehmer die Regel sind. Das geht bis hinunter zu den Zwangsarbeitern in der "Zeitarbeit". Dort werden schon vierstellige Eurobeträge Ablöse fällig, wenn einfache Arbeiter von Firmen übernommen werden.

Hier geht es um die Sportgerichtsbarkeit als solche.
Die Konsequenzen wären, im Falle den (sportlichen) Rechtsbrechern vom SVW würde außersportgerichtlich stattgegeben werden, ua.:
Es könnten keine internationalen Spiele mehr stattfinden. Es würde keine CL oder Euroleague mehr durchgeführt werden können. Es könnte keine WM, EM oder andere Internationale Sportveranstaltung mehr stattfinden. Der gesamte Spielbetrieb auf Fifa/DFB und auch NFV-Ebene würde schlicht zusammenbrechen.
Der JfV könnte/müsste dann dann sofort eingfestampft werden.

ca. 30-40 (mind.) Vereine in den Ligen 4-6 würden sofort Insolvent. Ist ja klar, das alle Vereine und Unternehmen, welche in den letzten Jahren dann "zu unrecht" Ausbildungsentschädigungen zahlen mussten, diese zurückfordern. Nur mal als eines von vielen als Beispiel: RW Essen erhielt 700.000. € für die Özil-Transfers. Wenn die das zurückerstatten müssen, ist Essen getilgt.
Wollen wir das? Wollen wir das wirklich? Das ein von nicht Rechtskonformen Elementen jahrelang durchsetzter "Verein" den Fußball endgültig zerstört?

Der SV Wilhelmshaven gehört aus allen sportlichen Zusammenhängen sofort und nachhaltig ausgeschlossen.

Und noch etwas zum Nachdenken. Wer sich freiwillig -und das gilt für den SVW- der Ehrengerichtsbarkeit der Sportverbände anschließt, muss dann eben auch diese im Falle eines Falles anerkennen. Wenn der SVW dazu nicht bereit ist, muss er halt aus dem DFB/NFV ausscheiden.

Ach so, noch was. Die Höhe der Ausbildungsentschädigung mag ja diskutabel sein, die Entschädigung als solche nicht. Die Dummheit (Kriminell will ich das jetzt trotz anscheinender Eindeutigkeit nicht nennen) der Vereinsverantwortlichen des SVW darf nicht noch belohnt werden.
...ceterum censeo BSV SW Rehdinem esse delendam.

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Feuerlein
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Feuerlein »

hm, an sich sehe ich es genau so wie godzi, allerdings ist es schon kopfschmerzen bereitend, wenn die fifa gegen geltendes recht verstößt.

ich hoffe, dass der nfv/dfb vors bgh zieht um eine entsprechende grundsatzentscheidung zu bekommen. und dann bin ich gespannt wie es weiter geht.
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Johann Ohneland
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Johann Ohneland »

Ich möchte für den Fall Özil einwerfen, dass es sich hierbei zwar auch um eine "Ausbildungsentschädigung" handelt, die aber nicht mit dem Fall Wilhelmshaven zu vergleichen ist. Im Fall Özil griff die Regel, dass bei einem Vereinswechsel eines Spielers unter 23 Jahren mit Ablösezahlung, 5% der Transfersumme an die Vereine gehen, bei denen der Spieler bis zu seinem Wechsel gespielt hat. Diese Summe wird dann noch mal anteilsmäßig aufgeteilt, so dass im Fall Özil Essen, aber auch Bremen und Schalke einen Teil der Ablösesumme von Arsenal erhalten haben. Hier sehe ich eigentlich auch gar keinen großen Konflikt mit deutschem oder EU-Recht, denn Ablösezahlungen an sich stehen ja gar nicht auf dem Prüfstand und sind - wie bereits erwähnt - ja auch ein üblicher Vorgang im "normalen" Arbeitsrecht.

Der "Fall Wilhelmshaven" liegt hier aber ja anders, da der Spieler vertragslos war und somit gar keine Ablösesumme anstand. Und hier sehe ich wie Dino das Problem, dass der Fußball zwar Unmengen an Kohle verdient, sich wie Wirtschaftsunternehmen aufführt (O-Ton Martin Kind), aber für sich Sonderrechte in Anspruch nimmt, die de facto zu einem "Berufsverbot" bei einem Spieler führen können. Ähnlich wie die Ablösesumme trotz Ablauf des Vertrages im Fall Bosmann. Wäre Fußball ein lustiger Hobbysport von Amateuren würde die Regelungen die ordentliche Gerichtsbarkeit ja auch gar nicht interessieren, aber die Realität sieht ja nun mal auch anders aus. Es waren ja die Vereine selber, die sich mit Auslagerungen der Lizenzspielermannschaften usw. immer mehr vom Vereinssport entfernt haben. Dass sie nun die Konsequenzen tragen müssen und wie normale Arbeitgeber behandelt werden, finde ich in dem Zusammenhang nur konsequent und fair.

Was rückwirkende Ansprüche angeht, würde ich sagen, dass man sich da auch gar keine großen Sorgen machen muss. Nach dem Bosmann-Urteil mussten ja auch nicht alle Transferleistungen zurückerstattet werden, die sich über die Jahre davor angehäuft hatten.
"And then we entered the Age of Enlightenment, where reason finally ruled over superstition."
"Then what happened?"
"Genocide, mostly." ---> http://existentialcomics.com/" onclick="window.open(this.href);return false;

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Dino
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Dino »

Zwar ein Beitrag mit viel Herzblut, lieber Godzilla, aber an der Rechts- und Faktenlage vorbei.
Dass und warum Deine Ausführungen zum Beispiel Özil unzutreffend sind, hat der Kollege Ohneland ja schon ausgeführt.

Für alles Übrige:

Das Bosman-Urteil von 1995 hat die grundsätzliche Rechtsfrage geklärt. Diese wurde vor einigen Jahren schon vom LG Oldenburg bestätigt, als es um Ausbildungsentschädigung für ehemalige VfB-Jugendspieler ging (beim Wechsel zum SVW). Das OLG Bremen hat jetzt wieder auf dieser Linie geurteilt. Und ich wage die Prognose, auch die nächsten Instanzen, der BGH und ggf. noch der Europäische Gerichtshof (EGH) werden von dieser Linie nicht mehr abweichen.

Die Verbände (FIFA, DFB) haben einen großen Fehler gemacht, die rechtliche Vorgabe des EGH zu einer möglichen rechtskonformen Gestaltung von Ausbildungsentschädigungen zu ignorieren und statt dessen weiter "business as usual" zu machen.
Treibt man die rechtliche Auseinandersetzung jetzt dadurch auf die Spitze, dass man den noch möglichen Instanzenweg voll ausschöpft, so wird am Ende Eindeutigkeit darüber bestehen, dass die Statuten von FIFA/DFB in Sachen Ablöse / Ausbildungsentschädigung europäischem Recht widersprechen und damit im EU-Raum nicht anzuwenden sind.
Und der DFB handelt sich dazu noch ein schwerwiegendes Satzungsproblem ein.

Man kann das alles für falsch und für unsinnig halten und auch heftig kritisieren. Es ist dennoch Fakt; und es gibt durchaus auch gute Gründe dafür, es rechtlich so zu regeln.
Zumindest sollte man aber zur Kenntnis nehmen, dass die Rechtslage so ist, wie sie vom EGH, LG Oldenburg und OLG Bremen recht eindeutig entschieden wurde.
„Der Kampf gegen Gipfel vermag ein Menschenherz auszufüllen. Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen.“
(Albert Camus)

der neue cody
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von der neue cody »

mal zum pauschalbetrag:
Der Kläger spielte damals in der dritten Liga und fiel damit in die Kategorie
III der UEFA, für die ein Basisbetrag von € 30.000,00 pro Ausbildungsjahr
festgelegt war.


30.000/jahr und spieler ist doch (für die damalige 3-geteilte regionalliga) ein wenig hoch angesetzt, oder? wenn man in einer entsprechenden jugendmannschaft von einer kadergröße von 23 ausgeht, dann kostet eine jugendmannschaft pro jahr 660.000. (und dabei bitte rückwirkend auch die inflation berücksichtigen)

wer hat diesen betrag festgelegt?
Das V steht für GmbH

TVision63
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von TVision63 »

Wer keine Lust hat, sich mit der schriftlichen Version des Urteils auseinanderzusetzen, hier eine Zusammenfassung der gesamten Geschichte in Wort und Bild.

http://www.fri-tv.de/component/contushd ... rteil.html

Bergdoktor
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Bergdoktor »

TVision63 hat geschrieben:Wer keine Lust hat, sich mit der schriftlichen Version des Urteils auseinanderzusetzen, hier eine Zusammenfassung der gesamten Geschichte in Wort und Bild.

http://www.fri-tv.de/component/contushd ... rteil.html
Ein sehr interessanter Beitrag, bin mal gespannt was da noch dieses Jahr alles passiert!!!! Vor allen dingen, wenn das Urteil rechtskräftig wird, wie sich da der NFV verhält.
Wer einmal leckt, der weiß wie es schmeckt :P

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Dino
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Dino »

Bergdoktor hat geschrieben: ..., bin mal gespannt was da noch dieses Jahr alles passiert!!!! Vor allen dingen, wenn das Urteil rechtskräftig wird, wie sich da der NFV verhält.
Es wird dazu kommen, dass auch bei voller Ausschöpfung des Instanzenwegs (was noch mehr als zwei Jahre dauern kann) das Urteil contra NFV und damit contra FIFA/DFB/CAS Rechtskraft erlangen bzw. inhaltlich bestätigt wird.

Was haben die Verbände nach dem Bosman-Urteil von 1995 gemacht? Sie mussten, ob sie es nun wollten oder nicht, hinnehmen, dass das alte Ablöse-System damit ein für allemal in Europa erledigt war.
Und genauso wird es ihnen diesmal ergehen; sie werden sich fügen (müssen). Und weder die Welt, noch die Sportwelt werden danach untergehen.

Und so lange sich die Sportverbände mit ihren Statuten und ihrer Gerichtsbarkeit (Verbandsgerichte bis hin zum CAS) nicht an bestehendes staatliches (europäisches) Recht halten sondern es einfach ignorieren, werden sie auch in Zukunft noch was von ordentlichen Gerichten auf die Mütze bekommen. Und ja, gut so, richtig so!

Denn was da der Anwalt Naraschewski über das Wirken der Verbandsgerichte und des CAS zu berichten weiß, klingt doch sehr danach, dass das mit Rechtsfindung und Rechtsprechung eher weniger zu tun hat, dafür einiges mit dem Durchwinken von Positionen der Verbände. Und die haben sich, wenn man den Ausführungen folgt, ja nicht einmal an ihre eigenen Regularien gehalten.
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Feuerlein »

nicht direkt whv aber auch passend zur thematik

http://www.spiegel.de/sport/wintersport ... 13073.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Pechstein-Urteil: Raus aus der Unmündigkeit

Ein Kommentar von Peter Ahrens

Claudia Pechstein hat verbissen gekämpft und jetzt recht bekommen: Eine sportjuristische Instanz allein kann nicht mehr über Sperren von Athleten entscheiden. Ein Meilenstein. Aber was heißt das für ihren eigenen Fall? Noch gar nichts.


Man muss Claudia Pechstein nicht mögen. Ihr flächendeckender juristischer Einsatz, ihr Dauerstreit mit Funktionären, Journalisten, Trainern und Teamkolleginnen, ihr demonstrativer Opferstatus - all das ist der Öffentlichkeit zuweilen gehörig auf die Nerven gegangen. Die 42-Jährige ist, diplomatisch ausgedrückt, eine sperrige Person.

Aber durch ihren Kampf gegen die Alleinherrschaft der Sportgerichtsbarkeit hat sie dem Sport einen gewaltigen Dienst erwiesen. Von ihrer jetzt belohnten Beharrlichkeit dürften künftig viele andere Athleten profitieren.
Wenn in Zukunft tatsächlich nicht mehr nur die Herren des Internationalen Sportgerichtshof Cas in Lausanne entscheiden dürfen, wie Recht im Sport gesprochen wird, dann ist das ein großer Beitrag zum Erwachsensein der Athleten. Das Urteil des Oberlandesgerichts München macht die Sportler mündiger. Und die Sportfunktionäre müssen endlich von ihrem hohen Ross heruntersteigen.

Der Sport sieht sich gerne als Paralleluniversum der Gesellschaft. Mit Politik darf man sich möglichst nicht gemein machen, und auch die Rechtsprechung will man bitte schön in eigener Obhut behalten. Sich gegen ungerechte Urteile, unbedacht ausgesprochene Sperren zu wehren - das war den Athleten bisher so gut wie unmöglich. Als Sportler hatte man sich dem Schiedsspruch aus der Schweiz zu unterwerfen. Basta. All das steht jetzt auf dem Prüfstand.

Willkür des Cas wird damit beendet

Sport findet inmitten der Gesellschaft statt. Und muss sich auch gefallen lassen, nach ihren Maßstäben beurteilt zu werden. Ein brutales Foul ist Körperverletzung, systematisches Doping ist Medikamentenmissbrauch, die Manipulation von Spielausgängen ist Betrug - der Sport hat dies bislang alles unter seinem Mantel gehalten, manchmal auch bewusst verdeckt. Er hat Sperren oder Freisprüche verteilt, und wem das willkürlich erschien, der konnte nichts dagegen unternehmen.

Der Cas tagt grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die Besetzung der Schiedskammern wird immer noch weitgehend vom IOC beinflusst. All das ist Anlass genug, gegen die Unabhängigkeit dieses Gremiums ein gesundes Misstrauen zu hegen.
Jetzt müssen sich die Verbände, die Funktionäre bewegen. Wenn sie nicht Angst haben wollen, dass irgendwann auch umstrittene und folgenreiche Schiedsrichterentscheidungen vor einem zivilen Gericht landen, müssen Sport und Politik neue Regeln miteinander ausmachen. Die Absurdität, dass Athleten bislang unterschreiben mussten, nicht gegen Sportgerichtsurteile vorzugehen, wenn sie zu Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften zugelassen werden wollten, ist endgültig passé. Zum Glück.

Pechstein hat mit ihrem Vorstoß die festgefügte Sportwelt ins Wanken gebracht. Vergleiche mit dem Bosman-Urteil sind wahrscheinlich nicht zu hoch gegriffen. Ob die Athletin allerdings gedopt hat oder nicht, das hat das Urteil von München in keiner Weise beantwortet. Auch wenn manches dafür spricht: Erwiesen unschuldig ist Claudia Pechstein auch nach dem heutigen Tag nicht. Das Thema ist noch lange nicht vom Eis.
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