mal zu den besonderen gerichten. der begriff sportgericht ist dann aber auch falsch. das scheint
ja eher wohl so eine funktion wie ein "schiedsgericht" zu sein, dass zwar verbindliche entscheidungen
treffen kann, die ausführung der entscheidung aber durch die ordentlichen gerichte notfalls
vollstreckt werden könnte, bzw. dann auch überprüft werden kann. ich hab zwar gesucht, aber bisher
nicht wirklich etwas aussagekräftiges betreffend der inhalte, also was da in den "klageschriften" steht
gefunden. ich find das richtig spannend

edit: vielleicht war dem verband das ja so gar bewusst, und hat, um sich nicht völlig zu blamieren, den
zwangsabstieg erst gar nicht "vollstreckt". dann wird es ja nur noch um die zahlung gehen. oh man...
