SV Wilhelmshaven

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Frank aus Oldb
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Frank aus Oldb »

die haben nicht alle tassen im schrank beim ssv whv
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Dino
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Dino »

In diesem Fall sind es wohl eher die FIFA und der DFB, bei denen ein paar Tassen im Schrank fehlen. Wenn denen die nicht mal bald sogar noch um die Ohren fliegen.
„Der Kampf gegen Gipfel vermag ein Menschenherz auszufüllen. Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen.“
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Frank aus Oldb
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Frank aus Oldb »

und was hat das olg damit überhaupt zu tun, wenn schon das untere gericht sich für nicht zuständig
gehalten hat? aber auf dem neusten stand bin ich mit der sache im moment eh nicht wirklich. ich glaube
die machen schon wieder auf dicke hose, und bekommen letztendlich wieder einen vor den bug.
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kanzlermirko
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von kanzlermirko »

Was sagt das FBI?
Die Ermittlungen gegen die FIFA erscheinen ggf. in einen völlig anderen Licht.

Kein Flutlicht! Da sei die Stadtverwaltung vor!

Zonny
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Zonny »

Es nimmt kein Ende


SV Wilhelmshaven: War der Zwangsabstieg rechtswidrig?
Urteil soll am 19.12.2014 gesprochen werden
In verschiedenen Medien ist in der Vergangenheit gelegentlich darüber berichtet worden, dass der ehemalige Fußball-Regionalligist SV Wilhelmshaven (SVW) seit ein paar Jahren einen Rechtsstreit mit der FIFA und den nachgeordneten deutschen Sportverbänden – Deutscher Fußballbund (DFB) und Norddeutscher Fußball-Verband (NFV) – ausficht.

Hintergrund dieses Rechtsstreits ist eine Entscheidung der FIFA-Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten vom 05.12.2008, durch die der SVW zur Zahlung einer Ausbildungsentschädigung in Höhe von 157.500 € an zwei argentinische Clubs verurteilt wurde, weil er den bei diesen Clubs fußballerisch ausgebildeten 19-jährigen Sergio Sagarzazu Anfang 2007 für 18 Monate als Vertragsspieler der Regionalligamannschaft des SVW verpflichtete. Das „FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern“ sieht eine derartige Entschädigungszahlung unter bestimmten Voraussetzungen zu.

Weil der SVW sich weigerte, diese Entschädigung zu zahlen, da nach Auffassung des Vereins die genannten FIFA-Bestimmungen gegen höchstrichterliche Entscheidungen deutscher Gerichte sowie des EuGH verstoßen – diese Argumente wurden von den in dieser Sache urteilenden Sportgerichten nicht akzeptiert – sanktionierte die FIFA-Disziplinarkommission mit ihrer Entscheidung vom 13.09.2011 und späteren Beschlüssen den SVW durch Punktabzüge in den Spielzeiten 2011/12 und 2012/13 sowie am Ende der Spielzeit 2013/14 mit dem Zwangsabstieg in die nächst niedrigere Spielklasse. Umgesetzt wurden die Sanktionen nach den Statuten der FIFA über den DFB, der den NFV mit dem Vollzug beauftragte. Wegen der fehlenden wirtschaftlichen Voraussetzungen wurde dem SVW am Ende der Spielzeit 2013/14 auch die Lizenz für die Oberliga Niedersachsen verweigert, so dass der Verein zwei Klassen tiefer als die Regionalliga in die Landesliga Weser-Ems eingereiht wurde.

Nach Ausschöpfung des Rechtsweges der Verbands-/Schiedsgerichtsbarkeit, bei der der SVW in allen Instanzen unterlag, erhob der Club beim Landgericht (LG) Bremen Klage gegen den NFV u.a. mit dem Antrag, den Zwangsabstieg zurück­zu­neh­men. Die Klage wurde am 25.04.2014 vom LG Bremen kostenpflichtig abgewiesen. Dagegen legte der SVW Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) Bremen ein, über die am 21.11.2014 mündlich verhandelt wurde.

Und nun wird es spannend. In der mündlichen Verhandlung vor dem Hanse­a­ti­schen OLG Bremen am 21.11.2014 zeichnete sich eine entscheidende Wende zu Gunsten des SVW ab. Der FIFA, dem DFB und seinen nachgeordneten Schiedsgerichten droht eine empfindliche Niederlage; denn der Vorsitzende der Handelskammer des OLG Bremen ließ in deutlicher Form erkennen, dass ein Verstoß gegen Art. 12 GG und Art. 45 AEUV vorliege. Der Zwangsabstieg sei rechtswidrig gewesen. Alle Einwände der Gegenseite wurden vom Gericht als nicht entscheidungserheblich zurückgewiesen, da die Entscheidungen der Sportgerichte in dieser Sache mit höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, BAG und EuGH) nicht im Einklang stünden. Das Urteil soll am 19.12.2014 gesprochen werden. Eine Revision beim BGH wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles zugelassen.

Kommt es am 19.12.2014 zu der zu erwartenden Entscheidung, bedeutet dies einen „Paukenschlag“ für das sportgerichtliche System. Die Folgen sind zur Zeit noch nicht absehbar. Nicht nur der von den Sportverbänden (FIFA, DFB, NFV) durchgesetzte Zwangsabstieg des SVW wäre hinfällig, sondern es könnten sich weitere Konsequenzen ergeben. So könnten zum Beispiel auch alle diesbezüglichen Vorschriften in den FIFA-Statuten, der DFB-Satzung und NFV-Satzung zur Disposition stehen. Außerdem drohen den Verbänden Regressforderungen des obsiegenden Vereins. Nach dem Fall Bosmann ergäbe sich damit ein ähnlich bedeutsamen Fall.

Text: Alfred Kruhl

Der Autor schreibt gelegentlich Aufsätze zu tagespolitischen Themen für Fachzeitschriften, seit ein paar Jahren insbesondere für den Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln. Den vorgenannten Rechtsstreit hat er intensiv verfolgt und in seiner Studie „Sportrecht contra ordentliche Gerichtsbarkeit – Betrachtungen vor dem Hintergrund des Rechtsstreits FIFA ./. SV Wilhelmshaven“ verarbeitet. Bei seinen Recherchen wurden u.a. FIFA-Statuten, FIFA-Reglements, DFB-Satzung und Verfahrensordnung, Satzung und Ordnungen des NFV sowie einschlägige Entscheidungen des BGH, BAG und des EuGH zur Ausbildungsentschädigung eingehend gesichtet und ausgewertet.

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Frank aus Oldb
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Frank aus Oldb »

schon recht interessant. herauskommen würde ja eigentlich, wenn das alles für nicht richtig erklärt wird, dass
sportgerichtsentscheidungen überhaupt keine gültigkeit haben würden, weil diese durch ein ordentliches gericht
entschieden werden müßten. mich wunderts bloß das auf einmal die "ordentlichen" gerichte da "recht" sprechen sollen,
diese aber eigentlich mit "sportgerichtlichen entscheidungen" nichts zu tun haben. da bin ich ja mal gespannt, ob es
tatsächlich den erwarteten "paukenschlag" gibt :-).
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Oldenburger79
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Oldenburger79 »

Der SV Wilhelmshaven war mir schon immer unsympathisch.
Ob die jetzt letztendlich Recht bekommen oder nicht sei mal dahingestellt.
Aber mir gefallen diese ganzen "Urteile" á la Bosman oder jetzt SVW nicht.
Da machen Sportler und Vereine bei einer Sportart mit bei der es klare Regeln gibt,
und dann kommt jemand der sich als Spielverderber herausstellt und der sich dann einfach hoch klagt.
Ich meine, man kann ja auch nicht bei einem Egoshooter online spielen
und sich dann auf Menschenrechtsverletzung berufen wenn der Spielcharakter getötet wurde.

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Feuerlein
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Feuerlein »

ich bin mir sicher, dass ne menge strafen der fifa nicht bestand hätten vor einem ordentlichen gericht. oder strafen des dfb. nur, die vereine erklären sich ja eigentlich bereit, sich der richtlinien und somit der strafbarkeit der verbände zu fügen. ich meine, dieser fall ist halt wieder etwas spezielleres, als ne spielsperre. aber zb geldstrafen für vereine für fehlverhalten ihrer fans aufgrund zu weniger ordner, ob das vor einem normalen gericht so haltbar wäre weiß ich nicht, genau wie geisterspiele oder so. weil in dem fall leute bestraft werden, die nichts getan haben.

es ist halt nicht immer so einfach, genau die linie zu ziehen und zu sagen, wir ordnen uns vollkommen den verbänden unter oder wir klagen vor einem ordentlichen gericht. ich kann den svw schon verstehen in ihrer haltung, da es scheinbar allein aufgrund der doppelten staatsbürgerschaft 2 meinungen zu geben scheint. zudem, gerade in hinblick auf arbeitsrechtlicher sicht sollten in solchen schwerwiegenden fällen (die wegweisend für die zukunft sind) ordentliche gerichte entscheiden. zuletzt von mir aus der eugh. was die fifa dann macht bleibt abzuwarten. ich frage mich zb was passiert, wenn die fifa sagt, schließt den svw aus den verbänden (nordfv, dfb, weiß der deubel) aus, die dürfen im offiziellen ligenbetrieb nicht mehr mitmachen. ob man (die) sich dann wieder reinklagen können. sollte pro svw entschieden werden, dann ja nicht, weil ein ordentliches gericht die strafe ungerecht findet sondern weil gegen gängige arbeitsrechte entschieden wurde(also seitens der sportgerichte). aber wenn die fifa nun sagt, ok, akzeptieren wird, in zukunft läuft es dennoch wie wir es wollen, sonst schmeißen wir aufmuckende vereine/verbände raus, was dann?
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Lyrico
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Lyrico »

Damit das Thema nicht in zwei Threads besprochen wird, poste ich meinen Beitrag hier (mit dem Bezug aufs Feuerleins Beitrag im OberligaThread)
Feuerlein hat geschrieben:
Pfeffersteak hat geschrieben:1x zwang und 1x sport...macht Landesliga. War es nicht so :(
nein soweit ich mich entsinne, war der zwangsabstieg durch den sportlichen abstieg aufgehoben, dass sie keine lizenz für die oberliga erhalten hatten lag an den miserablen finanziellen situation

Ich hatte das auch so in Erinnerung, dass WHV sportlich in die 5.Liga abgestiegen wäre, dort aber keine Lizenz bekommen hat (wegen finanzieller Situation).

- "Da dem SV Wilhelmshaven aus wirtschaftlichen Gründen keine Lizenz für die Oberliga Niedersachsen erteilt wurde, startet der Verein in der Saison 2014/15 in der sechstklassigen Landesliga Weser-Ems" (Wikipedia)

- Bei der Wilhelmshavener Zeitung stand was vom Lizenzverzicht. http://www.wzonline.de/nachrichten/spor ... sball.html" onclick="window.open(this.href);return false;

- "Wie der Pressedienst des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) am Dienstag mitteilte, erhält der Verein, der sportlich abgestiegen ist, für die kommende Saison keine Oberliga-Lizenz. Die Prüfungskommission des Verbandes begründet ihre Entscheidung damit, dass die Wilhelmshavener trotz zweimaliger Fristverlängerung die Lizenzauflagen für nicht erfüllt hätten." http://www.oz-online.de/-news/artikel/1 ... iga-Lizenz" onclick="window.open(this.href);return false;

Auch Interessant:
-..."SV Wilhelmshaven erhält keine Oberliga-Lizenz... ...Der SV Wilhelmshaven fällt damit in die Landesliga. Sollte die FIFA jetzt auch noch auf den Zwangsabstieg bestehen, würde man 14/15 sogar in der Bezirksliga II spielen. Hier wartet der DFB aber noch auf eine Entscheidung." http://www.snoa.de/fussball-herren/83-r ... izenz.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Also laut den Berichten scheint der Zwangsabstieg der Fifa gar nicht vollstreckt worden zu sein.
Nur der VfB

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Frank aus Oldb
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Frank aus Oldb »

ist der ja auch nicht. ich bin ja mal gespannt was da nachher alles noch wie begründungen von deren
seite kommen. vielleicht "alle waren so gemein zu uns"... :)
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Dino
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Dino »

Die Schwelle, von der an Fußball nicht mehr als Freizeitvergnügen der Aktiven gilt, sondern als (Neben)Erwerbstätigkeit liegt bei den staatlichen Gerichten eher niedrig. Und daher gelten dann eben auch für OL- oder RL-Spieler die staatlichen und EU-Gesetze zur freien Berufsausübung, die nicht durch (dazu noch irreal hohe) Ablöseforderungen eingeschränkt werden darf. Das weiß man eigentlich schon seit dem Bosman-Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 1995.
Und das LG Oldenburg hat sogar vor einigen Jahren dem SV Wilhelmshaven Recht gegeben, der keine Ausbildungsentschädigung für A-Jugend-Spieler zahlen wollte, die vom VfB nach WHV gegangen sind.

M. E. war die spannende Frage eigentlich nur die:
Wird sich ein staatliches Gericht mit dem Fall Sagarzazu befassen oder gibt es irgendwelche Frist- oder sonstige Zuständigkeitshindernisse?

Höchstwahrscheinlich wird das Oberlandesgericht Bremen nun den Verbänden (NordFV, DFB, FIFA) klarmachen, dass sie sich in Deutschland (und zugleich im gesamten EU-Raum) an deutsches / europäisches Recht zu halten haben. Damit ist die Forderung nach Ablöse für den Spieler Sagarzazu rechtswidrig und alle Erzwingungsmaßnahmen (Punkteabzüge, Zwangsabstieg) sind es dann gleich auch. Und zumindest der DFB hat dann das Problem, dass er seine Statuten der deutschen Rechtslage anpassen muss, womit sie dann aber wohl nicht mehr FIFA-konform sind.
Es war absehbar, dass es so kommen würde, wenn sich die ordentliche Gerichtsbarkeit erst einmal mit der Sache befassen würde. Es war mehr als leichtfertig, dass man es beim DFB darauf hat ankommen lassen.

Und ja, es ist richtig, dass die Freiheit der Berufsausübung auch für (Teilzeit)Profis ein höheres Rechtsgut darstellt als das System der Ablösezahlungen (auch wenn die als "Ausbildungsentschädigungen" einen netteren Namen bekommen).
Dass es nun gerade der SV Wilhelmshaven ist, der das vermutlich rechtlich durchsetzen und klarstellen wird, ist angesichts des dubiosen Umgangs mit Spielern und Trainern in der Sprehe-Ära des Vereins zwar ein Treppenwitz, ändert aber an der rechtlichen Lage und ihrer Bewertung nichts.
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Frank aus Oldb
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Frank aus Oldb »

ging das damals betr. der jugendspieler um eine ausbildungsentschädigung oder um eine ablöse? ich weiß, das
kind hat nur einen anderen namen, aber das sind doch zwei verschiedene paar schuhe. spannend finde ich z.b.
das vereine sich dann ja eigentlich munter "ausgebildete" spieler aus dem ausland holen können, und wenn die
vereine dann dementsprechend den "regeln" etwas geltend machen wollen, fein gesagt wird "pustekuchen von uns
bekommt ihr nichts". ein ding wäre das natürlich schon, die regeln der fifa als nichtig zu erklären, genauso wie
entscheidungen von "sportgerichten". theoretisch könnte man sich dann ja schon über klagen von spielern
freuen, die unterschiedliche rot sperren bekommen haben, und den klageweg gehen, weil sie meinen ihren
arbeitsvertrag nicht erfüllen zu können, :-) na ja, mal abwarten, :-)
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Oscar »

Das das OLG Bremen so entscheiden würde war doch abzusehen, und auch der BGH würde in letzter Instanz pro WHV entscheiden.
Das interessante an der Sache gerade hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche von WHV ist doch aber, daß die letztlich auch rein sportlich abgestiegen sind.

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Dino
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Dino »

Oscar hat geschrieben:Das das OLG Bremen so entscheiden würde war doch abzusehen, und auch der BGH würde in letzter Instanz pro WHV entscheiden.
Das interessante an der Sache gerade hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche von WHV ist doch aber, daß die letztlich auch rein sportlich abgestiegen sind.
Ja aber "rein sportlich" nur von der RL in die OL Niedersachsen.
Zudem ist ein drohender Zwangsabstieg natürlich auch sportlich eine schwere Bürde.
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Lyrico
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Lyrico »

Dino hat geschrieben:
Oscar hat geschrieben:Das das OLG Bremen so entscheiden würde war doch abzusehen, und auch der BGH würde in letzter Instanz pro WHV entscheiden.
Das interessante an der Sache gerade hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche von WHV ist doch aber, daß die letztlich auch rein sportlich abgestiegen sind.
Ja aber "rein sportlich" nur von der RL in die OL Niedersachsen.
Zudem ist ein drohender Zwangsabstieg natürlich auch sportlich eine schwere Bürde.

laut den von mit verlinkten Berichten hat WHV die Lizenz für die Oberliga einfach nicht bekommen (da 2 Fristen zur Nachreichung verstrichen wurden). In den letztem Bericht (snoa) steht sogar noch am Ende, dass der WHV sogar in die Bezirksliga II spielen müsste, wenn die Fifa/DFB den Zwangsabstieg vollstreckt !?
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Frank aus Oldb
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Frank aus Oldb »

sportlich abgestiegen, keine lizenz für die oberliga erhalten... es ist doch noch gar nichts
betr. eines zwangsabstieg geschehen. es kann ja nach wie vor nur um die noch ausstehende zahlung gehen.
es ist auch wirklich müßig sich damit zu beschäftigen. erstmal abwarten was da noch kommt.
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Feuerlein »

Dino hat geschrieben:
Höchstwahrscheinlich wird das Oberlandesgericht Bremen nun den Verbänden (NordFV, DFB, FIFA) klarmachen, dass sie sich in Deutschland (und zugleich im gesamten EU-Raum) an deutsches / europäisches Recht zu halten haben. Damit ist die Forderung nach Ablöse für den Spieler Sagarzazu rechtswidrig und alle Erzwingungsmaßnahmen (Punkteabzüge, Zwangsabstieg) sind es dann gleich auch. Und zumindest der DFB hat dann das Problem, dass er seine Statuten der deutschen Rechtslage anpassen muss, womit sie dann aber wohl nicht mehr FIFA-konform sind.
Es war absehbar, dass es so kommen würde, wenn sich die ordentliche Gerichtsbarkeit erst einmal mit der Sache befassen würde. Es war mehr als leichtfertig, dass man es beim DFB darauf hat ankommen lassen.
.
interessant wäre es, wenn das ganze bis zum eugh gehen würde und der ein grundsatzurteil dazu fällen würde, denn wenn dieser auch pro svw in der sache entscheiden würde, müsste alle europäischen verbände ihre richtlinien anpassen - und dann hätte die fifa ein problem.
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Frank aus Oldb »

dann hat nicht nur die fifa ein problem sondern auch alles was darunter liegt. für mich ist das trotzdem
alles ein witz. die gerichtsbarkeiten sind ja nicht ohne grund getrennt. ich glaube kaum das ein ordentliches
gericht in dem fall entscheiden würde, das besondere "gerichte" eigentlich gar nichts zu melden haben.
mich würde aber mal interessieren worum es dem ssv whv eigentlich genau geht.
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Ganja
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Ganja »

Frank aus Oldb hat geschrieben:ich glaube kaum das ein ordentliches gericht in dem fall entscheiden würde, das besondere "gerichte" eigentlich gar nichts zu melden haben.
Besagte "besondere Gerichte" dürfen ihr Recht aber nicht so sprechen, dass es deutschem/europäischen Recht wiederspricht. Und genau darum geht es doch in dieser Klage.
Wo käme man denn auch sonst hin? Wenn Sportgerichte außerhalb jeder ordentlichen Gerichtsbarkeit urteilen dürften, bzw. Verbände ein eigenes Recht bestimmen dürften, müsste man ja z.B. auch Glaubensgemeinschaften erlauben, allein nach ihrem jeweiligen religiösen Rechtsprechung zu leben.
Zum Glück haben wir da vor ein paar Hundert Jahren eine andere Regelung gefunden.

Johann Ohneland
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Re: SV Wilhelmshaven

Beitrag von Johann Ohneland »

Ganja hat geschrieben:
Frank aus Oldb hat geschrieben:ich glaube kaum das ein ordentliches gericht in dem fall entscheiden würde, das besondere "gerichte" eigentlich gar nichts zu melden haben.
Besagte "besondere Gerichte" dürfen ihr Recht aber nicht so sprechen, dass es deutschem/europäischen Recht wiederspricht. Und genau darum geht es doch in dieser Klage.
Wo käme man denn auch sonst hin? Wenn Sportgerichte außerhalb jeder ordentlichen Gerichtsbarkeit urteilen dürften, bzw. Verbände ein eigenes Recht bestimmen dürften, müsste man ja z.B. auch Glaubensgemeinschaften erlauben, allein nach ihrem jeweiligen religiösen Rechtsprechung zu leben.
Zum Glück haben wir da vor ein paar Hundert Jahren eine andere Regelung gefunden.
Das tun wir allerdings ja größtenteils bis heute. Parteien, Kirchen, Gewerkschaften, Sportverbände verfügen alle über ein eigenes Rechtssystem und damit de facto über eine Paralleljustiz. Und das ist eigentlich auch sehr sinnvoll, da es den ordentlichen Gerichten Arbeit abnimmt und im Regelfall Probleme effektiver und nachhaltiger löst, da die Instanzen von Mitgliedern der jeweiligen Instutionen zumeist ein höheres Vertrauen entgegenkommt. Lediglich im Fall der Nichteinigung (und bei sehr offensichtlich rechtsstaatswidersprechenden Regelungen) greifen die offiziellen Gerichte ein. Grundsätzlich anerkennt der deutsche Staat durchaus, dass Privatpersonen bestimmte Sachverhalten anders regeln können und wollen oder dass bestimmte Gesellschaftsbereiche einen Sonderstatus haben, der eigene Regeln sinnvoll erscheinen lässt. Problematisch wird es aber - wie hier - wenn das ganze als Geschäft aufgezogen und quasi berufsgleich ist. Da wird der Fußball, wie Dino schon richtig sagte, wohl nicht drumrumkommen sich dem allgemeinen Arbeits- und EU-Recht zu unterwerfen. Man kann halt nicht Wirtschaftsunternehmen spielen und gleichzeitig so tun als wäre man ein Verband, der uneigennützig zur Mehrung der öffentlichen Wohlfahrt agiert.
"And then we entered the Age of Enlightenment, where reason finally ruled over superstition."
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