Last uns doch eine Art Supercup nur für Oldenburg erfinden.
Kurz vorm Saisonstart ( ca. 4 Wochen ) gibt es 16 Vorbereitungsspiele im Oldenburger Sommercup, oder Stadtmeisterschaften Feld.
Der letzte der Kreisklasse gegen den ersten der Kreisliga , der vorletzte gegen den 2 ten, der drittletzte gegen den dritten u.s.w. (Runde 1).
Die acht Sieger + 3 Bezirksligisten wie : VfL2, Kickers Wahnbek, FC Rastede sowie die A Jugend des JFV Nordwest spielen die zweite Runde.
Die sechs Sieger + den Landeligisten TSV Oldenburg und VfB 2 Spielen die dritte Runde.
Die vier Sieger + den gesetzten Oberligisten SSV Jeddeloh und VfL Oldenburg + den Regionalligisten BV Cloppenburg und VfB Oldenburg bestreiten das Viertelfinale.
Diese vier Sieger spielen das Halbfinale.
Die zwei Sieger spielen dann das Finale im Marschweg. Vorher das Spiel der Verlierer um Platz 3, meinetwegen Samstag an der Alexanderstr.
(1. Runde Fr, SA;SO erstes Wochenende nach der WM.), (2. Runde Di,Mi,DO ), (3. Runde Fr,SA,SO), ( Viertelfinale, Di,Mi,Do ), ( Halbfinale, Sa, So ); bis dahin hat der klassentiefere immer Heimrecht!
Auch das letzte Veto falls es nicht über den vorgegebenen Spieltag oder Spielzeit eine Einigung gegeben hat, der klassentiefere Verein die ultimative Extrastimme. (Verein A 33%, Verein B 33 %, Verband 33%, 1 % Vetostimme).
Beispiel: A möchte Sa um 15.00 Uhr spielen. B möchte So um 15.00 Uhr spielen, Verband enthält sich, dann kommt die Vetostimme zum tragen.
Bei Paarungen zweier Vereine der selben Spielklasse der Vorsaison, hat immer der Verein Heimrecht, der in der Vorsaison tiefer platziert war.
Alle Einnahmen werden, nach Abzug der Betriebskosten geteilt!!!
Der Gewinner darf für ein Jahr alle Einnahmen aus dem Titel zu 75 % für seinen Verein verwenden.
Die restlichen 25% stellt der Bezirk Weser- Ems , nach Ihrem ermessen , anderen teilnehmenden Vereinen zur Verfügung.
Beispiel: Der VfL Oldenburg gewinnt. Die EWE will mit dem Titel werben und zahlt 1 Mio Euro.
Dann bekommt der VfL 750. 000 Euro und der Bezirk 250. 000 Euro. (Traummmmmmmm)
diese Beträge bleiben aber zweckgebunden und dürfen nur für Vereinsarbeit verwendet werden.