Polizei & Ordnungsdienst
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Re: Polizei & Ordnungsdienst
Mit Flyern ? Das sah in der Zeitung anders aus . Wenn der schon die Theke mit ner Bühne verwechselt...
Es hilft kein Flüstern und kein Schweigen, der VfB wird doch aufsteigen!?
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Re: Polizei & Ordnungsdienst
kann jemand eine halbwegs fundierte rechtliche einschätzung dazu abgeben?
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Das V steht für GmbH
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Re: Polizei & Ordnungsdienst
Keine fundierte Stellungnahme
: Klingt fuer mich erstmal plausibel die Verursacher der Verstoesse zur Kasse zu bitten. Koennte aber eine Moeglichkeit des Widerspruchs in der evtl. Unverhaeltnismaeissigkeit der Strafe bestehen?
Fuer das Abbrenen von "Pyrotechnick" ohne Sach- und Personennschaden 5- oder 6stellige Strafen zu verhaegenn nicht mir nicht sehr verhaeltnissmaesig zu sein

Fuer das Abbrenen von "Pyrotechnick" ohne Sach- und Personennschaden 5- oder 6stellige Strafen zu verhaegenn nicht mir nicht sehr verhaeltnissmaesig zu sein
Mein System kennt keine Grenzen
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Re: Polizei & Ordnungsdienst
ich wundere mich vor allem, da die geldstrafe ja das urteil einer privaten gerichtsbarkeit ist und eben keiner staatlich-behördlichen gerichtsbarkeit. und dem artikel nach wurden auch leute belegt, die schlicht versucht haben, den platz zu stürmen. was, wenn dfb/dfl eine 3 millionen-strafe aussprechen. werden dann 10 von 500 platzstürmern ermittelt und die sollen dann jeweils 300.000€ zahlen? für einen versuchten platzsturm, einfach weil die fußballbehörden die strafe willkürlich so festlegen und 490 andere platzstürmer nicht ermittel wurden?
ich glaube, wenn man die geldstrafe anfechtet, hat man vor gericht leichtes spiel. aber wirklich ahnung habe ich nicht, deshalb frage ich ja.
ich glaube, wenn man die geldstrafe anfechtet, hat man vor gericht leichtes spiel. aber wirklich ahnung habe ich nicht, deshalb frage ich ja.
Das V steht für GmbH
Re: Polizei & Ordnungsdienst
auch nicht fundiertGgaribaldi hat geschrieben:Keine fundierte Stellungnahme: Klingt fuer mich erstmal plausibel die Verursacher der Verstoesse zur Kasse zu bitten. Koennte aber eine Moeglichkeit des Widerspruchs in der evtl. Unverhaeltnismaeissigkeit der Strafe bestehen?
Fuer das Abbrenen von "Pyrotechnick" ohne Sach- und Personennschaden 5- oder 6stellige Strafen zu verhaegenn nicht mir nicht sehr verhaeltnissmaesig zu sein
aber es geht nach dem Artikel nicht um Strafe sondern Schadenersatz
da beim Spiel gegen Sandhausen 22.500 Plätze frei bleiben mussten, entsteht bei einem mittleren Preis von 20 € bereits ein Ausfall von 450.000 €
eine anteilige Berechnung müsste nach meiner Auffassung auch die nicht identifizierten einschliessen, um eine einigermassen rechtssichere Position zu erreichen
Re: Polizei & Ordnungsdienst
hm ich denke, um eine fundierte antwort zu bekommen, müsste einer der beschuldigten dagegen vor einem ordentlichen gericht klagen. und dann gäbe es evtl ein grundsatzurteil irgendwann.
allerdings könnte! ich mir vorstellen, dass es rechtens ist, da man ja mit dem betreten des stadions sich der stadionordnung unterwirft. in der steht unter § 7 (2)
"(2) Der Besucher verwirkt darüber hinaus für jeden einzelnen Fall eines Verstoßes
gegen die Stadionordnung eine der Verhältnismäßigkeit angemessene Vertragsstrafe, welche die Kölner Sportstätten GmbH und / oder der jeweilige Veranstalter verhängen können.
Der Besucher ist insbesondere dazu verpflichtet, an die Kölner Sportstätten
GmbH oder den jeweiligen Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe von
25,00 € (in Worten: fünfundzwanzig Euro) zu zahlen, wenn er gegen § 6
Abs. (3) lit. i) verstößt;
bis zu 500,00 € (in Worten: fünfhundert Euro) zu zahlen, wenn er gegen §
6 Abs. (3) lit. f) und / oder § 6 Abs. (3) lit. m) verstößt;
bis zu 1.000,00 € (in Worten: eintausend Euro) zu zahlen, wenn er gegen
§ 6 Abs. (3) lit. h) verstößt.
Weitere Schadenersatzansprüche, Unterlassungsansprüche oder sonstige vertragliche Ansprüche bleiben davon unberührt."
allerdings könnte! ich mir vorstellen, dass es rechtens ist, da man ja mit dem betreten des stadions sich der stadionordnung unterwirft. in der steht unter § 7 (2)
"(2) Der Besucher verwirkt darüber hinaus für jeden einzelnen Fall eines Verstoßes
gegen die Stadionordnung eine der Verhältnismäßigkeit angemessene Vertragsstrafe, welche die Kölner Sportstätten GmbH und / oder der jeweilige Veranstalter verhängen können.
Der Besucher ist insbesondere dazu verpflichtet, an die Kölner Sportstätten
GmbH oder den jeweiligen Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe von
25,00 € (in Worten: fünfundzwanzig Euro) zu zahlen, wenn er gegen § 6
Abs. (3) lit. i) verstößt;
bis zu 500,00 € (in Worten: fünfhundert Euro) zu zahlen, wenn er gegen §
6 Abs. (3) lit. f) und / oder § 6 Abs. (3) lit. m) verstößt;
bis zu 1.000,00 € (in Worten: eintausend Euro) zu zahlen, wenn er gegen
§ 6 Abs. (3) lit. h) verstößt.
Weitere Schadenersatzansprüche, Unterlassungsansprüche oder sonstige vertragliche Ansprüche bleiben davon unberührt."
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Läuft
Läuft
Re: Polizei & Ordnungsdienst
(Vertrags)Strafen und Schadenersatz sollte man schon auseinanderhalten, weil es auch rechtlich völlig unterschiedliche Angelegenheiten sind.
Dass ein dazu noch mutwillig verursachter Schaden vom Verursacher zu ersetzen ist, ist rechtlich unstrittig.
Dass dem Verein Schaden entstanden ist, weil er aufgrund von Regelverletzungen, die Zuschauer(gruppen) begangen haben, Strafen aufgebrummt bekommt, ist offensichtlich. Strafzahlungen und Einnahmeausfälle durch Zuschauerbeschränkungen bedeuten auch ganz sicher einen erheblichen finanziellen Schaden.
Wer durch sein Verhalten - nachweislich - diese Sanktionen gegen den Verein verursacht hat, könnte danach wohl zum Schadenersatz herangezogen werden. M. W. gibt es da auch schon Präzedenzfälle, in denen das rechtlich mit Erfolg (ob schon rechtskräftig weiß ich nicht) durchgezogen wurde. Ob dann materiell auch tatsächlich was zu holen war? Keine Ahnung.
Zwei Punkte sind allerdings m. E. klärungsbedürftig:
Ist bei einer vom Verband verhängten Strafe gegen den Verein aufgrund des Fehlverhaltens von Zuschauern eine direkte und eindeutige Verursachung durch diese Zuschauer gegeben, was den finanziellen Schadens für den Verein anbelangt?
Das ganze scheint mir doch etwas anders gelagert zu sein, als ein Fall, wo etwa durch Vandalismus Zerstörungen angerichtet werden. Letzteres wäre ein Fall, wo Fehlverhalten und Schadensverursachung offensichtlich ein und dieselbe Sache sind.
Wenn Gruppen - sozusagen kollektiv - durch Fehlverhalten finanzielle Schäden verursachen, wie haften dann die einzelnen Mitglieder der Gruppe? Jeder anteilig oder jeder gesamtschuldnerisch? Ich vermute: jeder einzelne gesamtschuldnerisch.
Und wohlgemerkt, hier geht es nicht darum, dass da vielleicht Leute waren, die sich zwar im räumlichen Bereich der entsprechenden Gruppe aufgehalten haben (oder da hineingeraten sind), ohne an dem Fehlverhalten beteiligt gewesen zu sein. Die wären rein rechtlich gesehen immer außen vor, wenn es um Strafen und/oder Schadenersatz geht. "Rein rechtlich", denn die Beweislage ist in solchen Fällen (fast) immer ein Problem für sich.
Dass ein dazu noch mutwillig verursachter Schaden vom Verursacher zu ersetzen ist, ist rechtlich unstrittig.
Dass dem Verein Schaden entstanden ist, weil er aufgrund von Regelverletzungen, die Zuschauer(gruppen) begangen haben, Strafen aufgebrummt bekommt, ist offensichtlich. Strafzahlungen und Einnahmeausfälle durch Zuschauerbeschränkungen bedeuten auch ganz sicher einen erheblichen finanziellen Schaden.
Wer durch sein Verhalten - nachweislich - diese Sanktionen gegen den Verein verursacht hat, könnte danach wohl zum Schadenersatz herangezogen werden. M. W. gibt es da auch schon Präzedenzfälle, in denen das rechtlich mit Erfolg (ob schon rechtskräftig weiß ich nicht) durchgezogen wurde. Ob dann materiell auch tatsächlich was zu holen war? Keine Ahnung.
Zwei Punkte sind allerdings m. E. klärungsbedürftig:
Ist bei einer vom Verband verhängten Strafe gegen den Verein aufgrund des Fehlverhaltens von Zuschauern eine direkte und eindeutige Verursachung durch diese Zuschauer gegeben, was den finanziellen Schadens für den Verein anbelangt?
Das ganze scheint mir doch etwas anders gelagert zu sein, als ein Fall, wo etwa durch Vandalismus Zerstörungen angerichtet werden. Letzteres wäre ein Fall, wo Fehlverhalten und Schadensverursachung offensichtlich ein und dieselbe Sache sind.
Wenn Gruppen - sozusagen kollektiv - durch Fehlverhalten finanzielle Schäden verursachen, wie haften dann die einzelnen Mitglieder der Gruppe? Jeder anteilig oder jeder gesamtschuldnerisch? Ich vermute: jeder einzelne gesamtschuldnerisch.
Und wohlgemerkt, hier geht es nicht darum, dass da vielleicht Leute waren, die sich zwar im räumlichen Bereich der entsprechenden Gruppe aufgehalten haben (oder da hineingeraten sind), ohne an dem Fehlverhalten beteiligt gewesen zu sein. Die wären rein rechtlich gesehen immer außen vor, wenn es um Strafen und/oder Schadenersatz geht. "Rein rechtlich", denn die Beweislage ist in solchen Fällen (fast) immer ein Problem für sich.
„Der Kampf gegen Gipfel vermag ein Menschenherz auszufüllen. Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen.“
(Albert Camus)
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Re: Polizei & Ordnungsdienst
Eine Mazedonische Fahne war Auslöser für den Polizeieinsatz!
Die PAOK Fans hatten gedroht den Platz zu stürmen falls die Fahne nicht im Schalke Block verschwinden würde.
http://www.youtube.com/watch?v=FpgYgyXovk0" onclick="window.open(this.href);return false;
Die PAOK Fans hatten gedroht den Platz zu stürmen falls die Fahne nicht im Schalke Block verschwinden würde.
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Sektion Hessen 

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Re: Polizei & Ordnungsdienst
Was für ein unfassbar dummer Einsatz!
Nicht nur, dass man die rechtlich gedeckte Meinungsfreiheit mit Gewalt einschränkt, sondern sich einfach von griechischen Nationalisten dermaßen instrumentalisieren kann, ist für die Vertreter des deutschen Staates beschämend.
Anstatt die Hundertschaft vor den Gästeblock zu positionieren, um eine mögliche Umsetzung der Ankündigung des Platzsturmes verhindern zu können, quetscht man sich lieber mit hundert Polizisten durch eine dicht besetzte Stehplatzkurve, verletzt unschuldige Menschen mit dem Ziel eine Flagge in den Nationalfarben eines international anerkannten Staates abzuhängen.
Das ich jetzt UGE nicht feiere, weil sie eine Nationalflagge, wenn auch von einer Ultra-Grupe vor ihrem Block hängt, dürfte klar sein. Aber der Polizeieinsatz ist nicht zu entschuldigen und auf keinen Fall durch die Argumentation des Tatbestands "Volksverhetzung" zu rechtfertigen.
Nicht nur, dass man die rechtlich gedeckte Meinungsfreiheit mit Gewalt einschränkt, sondern sich einfach von griechischen Nationalisten dermaßen instrumentalisieren kann, ist für die Vertreter des deutschen Staates beschämend.
Anstatt die Hundertschaft vor den Gästeblock zu positionieren, um eine mögliche Umsetzung der Ankündigung des Platzsturmes verhindern zu können, quetscht man sich lieber mit hundert Polizisten durch eine dicht besetzte Stehplatzkurve, verletzt unschuldige Menschen mit dem Ziel eine Flagge in den Nationalfarben eines international anerkannten Staates abzuhängen.
Das ich jetzt UGE nicht feiere, weil sie eine Nationalflagge, wenn auch von einer Ultra-Grupe vor ihrem Block hängt, dürfte klar sein. Aber der Polizeieinsatz ist nicht zu entschuldigen und auf keinen Fall durch die Argumentation des Tatbestands "Volksverhetzung" zu rechtfertigen.
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Re: Polizei & Ordnungsdienst
Man muss wirklich Angst haben um die westlichen Demokratien wenn staatliche Organe so vorgehen koennen wir hier gegen Fans...und in England gegen die Guardian.
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Re: Polizei & Ordnungsdienst
sehr passend dazu das "respect" auf der bande im hintergrund
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Re: Polizei & Ordnungsdienst
Schön das es noch Leute gibt die von Demokratien hier ausgehen.Ggaribaldi hat geschrieben:Man muss wirklich Angst haben um die westlichen Demokratien wenn staatliche Organe so vorgehen koennen wir hier gegen Fans...und in England gegen die Guardian.
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Re: Polizei & Ordnungsdienst
Uh, eine zynische-schwammig Anspielung auf irgendwas 

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Re: Polizei & Ordnungsdienst
Weltherrschaft!Ggaribaldi hat geschrieben:Uh, eine zynische-schwammig Anspielung auf irgendwas
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Re: Polizei & Ordnungsdienst
Jungens, das ist doch kein Beispiel fuer Zynismus
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Re: Polizei & Ordnungsdienst
Am liebsten würde ich ja auch ACAB schreiben, aber dann kippen hier wieder welche aus den Latschen. 

Re: Polizei & Ordnungsdienst
Hast aber recht.
Das sind Augenblicke im Fussball, da fliegen dir richtig die Backsteine in die Fresse !
JanW on Tour - Der Blog
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Re: Polizei & Ordnungsdienst
Chabo hat geschrieben:Eine Mazedonische Fahne war Auslöser für den Polizeieinsatz!
Die PAOK Fans hatten gedroht den Platz zu stürmen falls die Fahne nicht im Schalke Block verschwinden würde.
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http://www.spiegel.de/sport/fussball/po ... 18061.html" onclick="window.open(this.href);return false;Eine Mazedonien-Flagge im Schalker Fanblock: Neben der Abwehr von Gefahren begründeten die Beamten ihr Vorgehen mit dem Verdacht auf Volksverhetzung. Doch ein hochrangiger Staatsschützer aus NRW widerspricht: "Es handelt sich auf keinen Fall um Volksverhetzung."
Re: Polizei & Ordnungsdienst
Gewerkschaftschef verteidigt Vorgehen der Polizei
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