massgeblich ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Amtsgerichts über den Antrag (der bis dahin ggfs. auch noch zurückgenommen werden kann) - die Folgen sind allerdings bei Eröffnung bzw. Ablehnung identisch:Uwe hat geschrieben:
Wie war das letzte Saison nochmal? Muß der VfB gleich absteigen, weil er Insolvenzantrag gestellt hat oder wird erst die tatsächliche Eröffnung abgewartet?
§ 6 Spielordnung NordFV
...
(9) Wird über das Vermögen eines Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet oder wird die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, so gilt die Mannschaft des Vereins als Regelabsteiger. In
diesem Fall obliegt die Eingliederung dieser Mannschaft in den Spielbetrieb dem betreffenden
Landesverband.
die kriegst du nichtIch würde mir so langsam gerne die drei Punkte sichern.
