§ 10 Spielberechtigung von Spielern innerhalb verschiedenerGhettokind hat geschrieben:Weiß noch jemand, welche Regelung genau da mit Einsätzen in der ersten Mannschaft etc. festgelegt wurde?Südschwede hat geschrieben:Am kommenden Wochenende wenn wir zur Zweitvertretung von Braunschweig müssen, hat die 2. Bundesliga übrigens spielfrei. Tolles Timing!
Mannschaften eines Vereins
(1) Ein Spieler ist für eine Mannschaft festgespielt, wenn er in zwei aufeinander folgenden
und auch ausgetragenen Pflichtspielen dieser Mannschaft eingesetzt wurde, unabhängig
davon, ob es sich um Pflichtspiele der Hin-, Rückserie oder Nachholspiele
handelt. Er ist auch dann festgespielt, wenn er zwischenzeitlich in einer unteren
Mannschaft eingesetzt wurde.
(2) Der Spieler, der sich in einer höheren Mannschaft festgespielt hat, erlangt die Spielberechtigung
für die nächstniedere Mannschaft erst am folgenden Tag, nachdem er
zwei aufeinander folgende und auch ausgetragene Pflichtspiele der höheren Mannschaft
ausgesetzt hat, unabhängig davon ob es sich um Pflichtspiele der Hin-, Rückserie
oder um Nachholspiele handelt. Für jede weitere untere Mannschaft verlängert
sich die Frist um ein weiteres ausgetragenes Pflichtspiel.
(3) Vorstehende Regelungen der Abs. 1 und 2 gelten nicht für Einsätze von Amateuren
oder Vertragsspielern der 3. Liga, Herren-Regionalliga oder Herren-Oberliga Niedersachsen.
Diese Spieler sind nach einem Pflichtspieleinsatz in einer Mannschaft der
vorgenannten Spielklassen nach einer Schutzfrist von zwei Tagen wieder für Pflichtspiele
aller anderen Mannschaften des Vereins spielberechtigt.
Dies gilt nicht für den Einsatz in Freundschaftsspielen und für Spieler, die am 01.07.
das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; sie sind ohne Einhaltung einer
Schutzfrist für alle anderen Mannschaften spielberechtigt