Regelungen zu Auf- und Abstieg in den Niedersachse
Verfasst: 20.07.2005 20:29
Der NFV hat seine Bestimmungen für die kommende Saison in den Niedersachsenligen überarbeitet. Danach wird es bei 3 Regelabsteigern bleiben. Hier die betreffenden Punkte aus der "Ausschreibung des Verbandsspielausschusses für das Spieljahr 2005/2006 der Niedersachsenligen (NL-West u. -Ost)":<br><br>2. Meisterschaft, Auf- und Abstieg, Zuordnung<br>2.1 Niedersachsenmeister<br>Die Meister der NL-West und der NL-Ost ermitteln in einem Entscheidungsspiel den Niedersachsenmeister. Dieses Spiel ist für den 02.06.2006 (evtl. auch früher) terminiert. <br><br>2.2 Aufstieg zur Oberliga-Nord <br>2.2.1 Die Staffelmeister der NL-Ost und -West steigen in die Oberliga-Nord auf.<br>2.2.2 Sollten die Staffelmeister nicht aufstiegsberechtigt sein, geht das Aufstiegsrecht an die nächstplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft der jeweiligen Staffel über.<br><br>2.3 Abstieg aus der Oberliga-Nord<br>Aus der Oberliga-Nord steigen mindestens 4 Mannschaften in die räumlich für sie zuständigen Landesverbände und Staffeln ab.<br><br>2.4 Abstieg aus der Niedersachsenliga<br>2.4.1 Die Abstiegsquote in den Niedersachsenligen umfasst jeweils 3 Mannschaften. Diese Mannschaften steigen in die räumlich für sie zuständige Landesliga (dann: Bezirksoberliga) ab. Die Abstiegsquote kann sich gem. Ziff. 2.6.2 noch jeweils um eine weitere Mannschaft erhöhen.<br>2.4.2 Als erste Absteiger gelten die in § 34 (4) der SpO genannten Mannschaften. Darunter fallen auch die Mannschaften, die nicht am Lizensierungsverfahren für die Spielzeit 2006/07 teilnehmen wollen bzw. deren Lizensierungsantrag abschlägig beschieden wird. <br><br>2.5 Aufstieg zur Niedersachsenliga<br>2.5.1 Im Zuge der Umsetzung der Spielklassenreform steigen die Meister und Vizemeister der Landesligen Hannover und Weser-Ems zur Niedersachsenliga-West auf, analog die Meister und Vizemeister der Landesligen Braunschweig und Lüneburg zur Niedersachsenliga-Ost auf.<br>2.5.2 Sollten die vorgenannten Mannschaften nicht aufstiegsberechtigt sein, geht das Aufstiegsrecht an die nächstplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft der jeweiligen Staffel über.<br><br>2.6 Sollzahl der Niedersachsenligen<br>2.6.1 Die Sollzahl in den Niedersachsenligen beträgt jeweils 16 Mannschaften.<br>2.6.2 Durch den vermehrten Aufstieg aus den Landesligen würde die Sollzahl in jeder Staffel der Niedersachsenliga zunächst um eine Mannschaft überschritten. Gemäß Anhang 5 der SpO macht deshalb der Verbandsspielausschuss von der "gleitenden Skala" dann Gebrauch, wenn die betroffene Staffel der Niedersachsenliga einen Absteiger aus der Oberliga-Nord aufnehmen muss. <br>2.6.3 Sollte eine NL-Staffel mehr als einen Absteiger aus der Oberliga aufnehmen müssen, so erhöht sich die Sollzahl der betroffenen Staffel um die Zahl der mehr absteigenden Mannschaften. Entsprechend erhöht sich im nächsten Spieljahr die Zahl der absteigenden Mannschaften.<br><br>2.7 Zuordnung von Mannschaften<br>2.7.1 Mannschaften der Bezirke Braunschweig und Lüneburg spielen in der NL-Ost, Mannschaften der Bezirke Hannover und Weser-Ems in der NL-West. <br><br>http://www.diefussballecke.de/index.php ... how&id=367