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Wetten dass?
Verfasst: 21.07.2006 09:01
von Dino
Werder, Hannover 96, Wolfsburg, 1860 München, ... die Liste ließe sich noch schier endlos verlängern, sie alle haben Werbeverträge mit dem Sportwettenbetreiber betandwin oder einem anderen privaten Wettanbieter abgeschlossen. Und damit haben sie nun alle ein ziemliches Problem. Ihnen flattern inzwischen die behördliche Unterlassungsverfügungen nur so um die Ohren und die Staatsanwaltschaft schaut schon mal beim Training oder bei Vorbereitungsspielen vorbei.
Denn nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs, der das staatliche Wettmonopol (als Mittel zur Bekämpfung der Spielsucht) für rechtmäßig erklärt hat, geht Vater Staat gegen die private Konkurrenz vor. Und damit wird auch jede Werbung für Sportwetten und erst recht für Sportwetten bei (nunmehr) illegalen Betreibern illegal.
Der Trick, aus „betandwin“ einfach „bwin“ zu machen ist selbst für die verschnarchtesten Polit- und Justizfreaks etwas zu billig; das wird nicht funktionieren. Der frisch erwachte Verfolgungseifer von Politik und Justiz ist leicht zu erklären. Das staatliche Monopol bringt ordentlich Geld in die öffentlichen Kassen und verschafft zudem eine letztlich politische Verfügungsgewalt über erhebliche Geldeträge außerhalb der öffentlichen Haushalte. Das geht mit privaten Wettanbietern nicht, jedenfalls nicht im gleichen Maße und nicht gleichermaßen „wie geschmiert“. Mit Moral und Bekämpfung der Spielsucht hat das ganze dagegen eher weniger zu tun. Man muss nur so tun, als ob.
Heftige Probleme hat auch das DSF, dass mit betandwin einen seiner umsatzstärksten Werbekunden zu verlieren droht. Wie die dann ihre Fußballrechte finanzieren wollen? - Weiß der Henker.
Die letzte juristische Position der betandwin-Gefolgschaft (abgesehen von den kindischen Trixereien, s. o.) stützt sich auf internationales, bzw. EU-Wettbewerbsrecht und darauf, dass betandwin als nicht in Deutschland ansässiger Anbieter von Internet-Wetten gar nicht unter den Geltungsbereich des höchstrichterlichen (s. o.) Urteils fällt.
Wie es am langen Ende ausgeht ist völlig ungewiss. Aber zum Saisonstart wird kein Verein mit dieser Werbung auflaufen, da bin ich mir ziemlich sicher.
Verfasst: 21.07.2006 09:49
von Hulle
Irgendwo hab ich auch mal gelesen, dass "bwin" mit einer "DDR"-Lizenz operieren soll, was immer das auch bedeuten mag.
Heute nacht habe ich übrigens geträumt, dass wir mit GEZ auf der Brust auflaufen.
Verfasst: 21.07.2006 10:16
von Mooseman
Hulle hat geschrieben:Irgendwo hab ich auch mal gelesen, dass "bwin" mit einer "DDR"-Lizenz operieren soll, was immer das auch bedeuten mag.
Soviel ich weiß, hat die BRD nie Lizenzen für private Wettanbieter erteilt. betandwin, Sportwetten Gera und wie sie alle heißen operieren bislang tatsächlich noch auf der Basis "alter" Lizenzen aus DDR-Zeiten, wo diese Form des Glücksspiels offenbar erlaubt war.
Verfasst: 21.07.2006 10:20
von Dino
Hulle hat geschrieben:Irgendwo hab ich auch mal gelesen, dass "bwin" mit einer "DDR"-Lizenz operieren soll, was immer das auch bedeuten mag.
Das stimmt. Aber die in der Endphase der DDR fix noch (ohne Gegenleistungen?) erteilten Lizenzen stehen ja gerade dem staatlichen Wettmonopol entgegen.
Soweit sie überhaupt nach dem BGH-Urteil noch Rechtskraft besitzen, gelten sie wohl zumindest nicht für die alten Bundesländer.
Verfasst: 21.07.2006 10:31
von Schwede
Natürlich wird all dies erst nach der WM durchgezogen. So konnte z. B. starbet.de noch eine der unsympathischsten Werbeaktionen aller Zeiten (Wetten... WETTEN..! ) auf das RTL-Publikum das die Sonntagsspiele verfolgen wollte loslassen.
Hättes man die Verbote schon vor der WM durchgezogen wäre wohl die eine oder andere Finanzierung zusammengekrümelt und das wäre ja negative Publicity für die WM. Geht ja gar nicht!
Verfasst: 21.07.2006 11:51
von Feuerlein
ich finde es eh interessant das die ganze zeit immer iwder gesagt wird das es nicht mehr zulässig sei mit baw zu werben, aber dennoch immer mehr vereine nen sponsorenvertarg mit baw abschließen (zuletzt stuttgart und auch freiburg). und ich denke kaum das die das nicht juristisch abgeklärt haben bzw blauäugig solche verträge abschließen.
aber ich bin auhc gespannt darauf mit welchem logo werder am 1. spieltag auflaufen wird. 1860 wurde je schon von nem gericht in bayern dazu verdonnert, wenn sie mit bwin logo auflaufen jedes ma ne strafe von 50.000 euro blechen zu dürfen (bei allen spielen, also auch testkicks). mal schaun wie das ganze endet.
Verfasst: 21.07.2006 13:41
von Felissilvestris
Im Endeffekt konnte betandwin nichts besseres passieren, denn mittlerweile sind sie in aller Munde.
Zur rechtlichen Seite der ganzen Geschichte, so sind rein rechtlich gesehen, trotz des BGH-Urteils, die privaten Wettanbieter immer noch rechtlich Unangreifbar. Der BGH hat zwar das staatliche Wettmonopol bestätigt, was lediglich sagt, dass dies mit geltendem (deutschen) Recht vereinbar ist, was aber von der rechtlichen Bedeutung nicht automatisch sagt, dass private Wettanbieter illegal agieren. Das Urteil sagt Wettmonopol ist rechtens, Punkt! Nicht mehr und nicht weniger!
Allerdings gibt es in Deutschland kein "Case-Law", wie im anglo-amerikanischen Rechtskreis, und somit haben in Deutschland Urteile keine Gesetzeswirkung.
Die Behörden drehen natürlich das Urteil so und schicken Vereinen jetzt Unterlassungsverfügungen ins Haus in denen sie nicht auf das Urteil pochen, sondern lediglich auf das (bestätigte) staatliche Wettmonopol abstellen und somit sagen, dass die Vereine keine Werbung für illegale, da nicht staatliche Wettanbieter machen.
Allerdings gibt es da zwei Probleme:
1. Ersten agieren die privaten Wettanbieter mit den (ominösen) DDR-Lizenzen, die nie aufgehoben worden sind und von der BRD zunächst unangetastet blieben.
2. Verbietet das EU-Wettbewerbsrecht quasi diese Einschränkung für Privatanbieter, da es in Europa kein staatliches Wettmonopol gibt. Das bedeutet, dass es in Österreich (bestes Beispiel) hunderte private Wettanbieter gibt und diese nach europäischen Recht (Grundfreiheiten in der EU) von Österreich aus auch freien Zugang zum Markt der übrigen EU-Mitgliedsstaaten haben müssten, was bedeutet, dass die Bundesrepublik diese reintheoretisch nicht behindernd darf, da sie ansonsten gegen elemtares Europarecht verstößt.
Hinzukommt, dass die BRD ein kleines Problem in iherer rechtlichen Argumentation hat, da sie ja behaupten das Wettmonopol diene der Vorbeugung der Spielsucht, allerdings haben die staatlichen Glückspielgesellschaften seit Jahren massiv geworben.
Gegen die Verfügung gegen Werder Bremen haben diese beim VwG in Bremen geklagt. Mal schauen, was dieses entscheiden wird. Würde mich nicht wundern, wenn dieses die Verfügung nicht bestätigen würde. Ansonsten steht dem Gang an den EuGH nichts mehr im Wege und die BRD wird sich dort mal wieder eine Klatsche abholen, denn mit der Einhaltung des europäischen Rechtes hat es die Bundesrepublik im Allgemeinen nicht so besonders.
Verfasst: 21.07.2006 16:27
von jayjay
Interessant ist es doch, dass baw im solch großen Umfang Sponsoring betreibt. Okay Werder und 1860 sind neue Partner von baw für Trikotswerbung. Bei Wolfsburg und Co wurde auf der Homepage geworben. Aber Stuttgart und Freiburg sind doch auch als Trikotswerbepartner vorgesehen? Ein bischen viel für meinen Geschmack.
Scheint ein neuer Trend zu sein. Und alle re´nnen den Wettmillionen hinterher wie einst dem Kölmelgeld.
Verfasst: 21.07.2006 16:59
von Lasse67
Negative Werbung scheint immer noch die Beste zu sein. Die gestzlichen Statuten hier in Deutschland sind ja selbst 'betandwin' schon seit längerem bekannt. Sie scheinen einen guten Werbemanager zu haben, um solch' eine Diskussion entfachen zu können.
Aber warum sollen sie nicht als Sponsor/Werbepartner auftreten, bis jetzt bewegen sie sich ja noch in der Legalität.
Verfasst: 21.07.2006 17:09
von Lasse67
Vielleicht will Oddset auch nur seine Monopolstellung im deutschen Wettgeschäft untermauern. Ihr Umsatz/Gewinn liegt zwar ein zehnfaches und mehr über dem von betandwin, aber mit steigender Konkurrenz müßte man unweigerlich an Gewinnen einbüßen. Das der DFB über ein eigenes Engagement im Wettgeschäft nachdenkt sagt ja wohl alles wieviel man an Gewinnen einstreichen kann. Auf jeden Fall ein lukratives Geschäft und von dem Kuchen möchten sich viele ein Stück abschneiden. Solange betandwin im legalen Bereich Wetten anbietet, sollen sie meinetwegen sponsorn wen sie wollen.
Verfasst: 21.07.2006 17:11
von Cardosso
Ich find das alles übertrieben was die jetzt abziehen

Für alk und kippen darf man aber werben oder was
Voll die doppelmoral...zum kotzen echt

Verfasst: 21.07.2006 17:25
von Lasse67
Ich denke mal, es geht nur um den persönlichen nutzen,den man aus solchen Verboten ziehen kann. Und wie Du so schön gesagt hast, eine verlogene Doppelmoral wo es nicht um die Gesellschaft geht, sondern darum wo das Geld letztendlich hinfließt.
Verfasst: 25.07.2006 09:59
von Felissilvestris
25.7.2006
Ein Sieg gegen das Stadtamt
Werders Eilantrag hat Erfolg / Werbung für "betandwin" weiter erlaubt / Beschwerde beim OVG
Von unserem Redakteur
Olaf Dorow
BREMEN. In dieser Vorbereitung gewinnt Werder oft und verliert nicht so oft. Also wurde gestern, einen Tag nach einem 0:4, wieder gewonnen. Diesmal gegen das Stadtamt Bremen. Die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts hat gestern Werders Eilantrag und auch dem Eilantrag der DSM Sportwerbung GmbH stattgegeben. Der Klub darf weiter für "betandwin" werben. Die DSM darf weiter Banden, Tribünenoberkanten oder Deckenkränze im Weserstadion mit "betandwin" bekleben.Wie berichtet, hatte das Stadtamt Werder eine Unterlassungsverfügung ins Haus geschickt. Es gebe in Bremen für den privaten Anbieter "betandwin" keine gültige Erlaubnis zur Veranstaltung oder Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen, hieß es zur Begründung. Betandwin könne sich dabei nicht auf eine 1990 in der DDR erteilte Genehmigung berufen.Daraufhin hatte Werder (ebenso wie DSM) beim Verwaltungsgericht einen "Eil-Antrag auf Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit" gestellt. Das Gericht ist nun sehr wohl der Ansicht, dass "betandwin" sich auf die DDR-Genehmigung von 1990 berufen kann. Ob diese auch dazu berechtigt, im gesamten Bundesgebiet zu werben, ließ die Kammer offen.Das Stadtamt wird nun prüfen, ob es beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde einlegt. Das muss innerhalb der nächsten zwei Wochen geschehen. So lange will das Stadtamt aber gar nicht warten. "Eine Entscheidung darüber fällt bis Ende der Woche", sagte Markus Beyer, Sprecher der Innenbehörde. Der Bremer Richterspruch von gestern ist für Werder noch kein Freifahrtschein. Es gibt es in der Sache auch noch keine einheitliche Regelung auf Bundesebene. "Wir hoffen", sagte Werders Geschäftsführer Manfred Müller, "dass der Gesetzgeber das liberalisiert." In etlichen Ländern Europas ist so verfahren worden: Dort sind neben staatlichen Wett-Anbietern auch private erlaubt. Die DFL bemüht sich derzeit um Spitzengespräche mit Politikern. Betandwin ist im deutschen Sport inzwischen fast schon eine Art Großsponsor - ein Verbot würde zahlreiche Vereine empfindlich treffen. Sollte die Politik schweigen, hofft Müller, "dass die Sache dann in Ruhe in einem Hauptverfahren entschieden wird".So ist also davon auszugehen, dass der Streit um "betandwin" weiterhin das Sommerloch füllen wird. Werders gestriger Sieg war sozusagen nur ein Sieg in einer langen Vorbereitung auf die neuen Saison.
© Bremer Tageszeitungen AG
Quelle:
Weser-Kurier.de