ich wollt auch schon etwas dazu schreiben um ehrlich zu sein wusste ich am anfang gar nicht das
sportgerichte so oder so kein "recht" sprechen können. letztendlich handelt es sich wohl nur um gewisse
"abmachungen", an den sich vereine, verbände, halten sollten (müssen). logischerweise, und das muss
selbst ich als sternträger festellen, sicher richtig das geltende gesetze beachtet werden müssen.
dann hoffen wir mal auf eine teilnahmemöglichkeit bei der wm 2018
Frei nach George Best: "Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber
und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach verprasst."
Das passt hier haargenau hin. Im Kern geht es auch hier wieder darum, ob Verbandsrecht, so wie es gehandhabt wird, grundrechtskonform ist. Der Verbandsgerichtsbarkeit bis hin zum CAS wird die erforderliche Neutralität abgesprochen, da sie weitgehend dem Einfluss der Verbände bzw. des IOC unterliegt, was die Besetzung der diversen Sportgerichte anbelangt.
Man muss dazu auch wissen, dass weder der CAS, noch das schweizerische Bundesgericht sich überhaupt mit den Beweismitteln und Sachargumenten für oder gegen ein Doping der Sportlerin beschäftigt hat. Der verbandsseitig für rechtmäßig erklärte sogenannte "indirekte Beweis" der internationalen Dopingagentur wurde nicht mehr hinterfragt. Danach waren die abnormalen Blutwerte von Claudia Pechstein eindeutig nur durch Doping zu erklären. Eine solche "Beweisführung" hätte vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit ohnehin kaum Bestand gehabt. Inzwischen ist der Zusammenhang sogar widerlegt, was verbandsseitig stillschweigend dadurch anerkannt wird, dass Pechstein wieder an Wettkämpfen teilnimmt, ohne dass ihre Blutwerte jetzt anders sind. Obwohl also neuere Dopingproben gleichartige Ergebnisse bringen, wie die früheren, aufgrund derer Pechstein gesperrt wurde, akzeptiert der Verband jetzt stillschweigend die medizinische Erklärung einer erblichen Blutanomalie.
Wie der Eislauf-Verband sich da noch Chancen bei einer möglichen Revision vor dem BGH ausrechnet, bleibt wohl ein großes Funktionärsgeheimnis.
Kommt es dann - irgendwann - zu einem Schadenersatz-Prozess (wieder vor dem OLG München) muss der Verband den Beweis für die Rechtmäßigkeit der Dopingsperre antreten, ein hoffnungsloses Unterfangen. Gelingt der Beweis nicht, geht es "nur" noch um die Höhe des Schadenersatzes. Die Forderung (über 4 Mio. €) ist jedenfalls "gesalzen".
„Der Kampf gegen Gipfel vermag ein Menschenherz auszufüllen. Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen.“
(Albert Camus)
ob das ein möglicherweise nächster fall wäre? wenn ja, dann wird die gesamte sportgerichtsbarkeit wohl bald zsuammenbrechen. aber 20.000 euro für eine von der stadt genehmigte pyroshow bei einem testspiel/abschiedsspiel ist einfach nicht zu vertreten
Sportrecht contra ordentliche Gerichtsbarkeit:
Betrachtungen vor dem Hintergrund des Rechtsstreits FIFA ./. SV Wilhelmshaven
Alfred Kruhl
1
Alfred Kruhl (Sankt Augustin) verfasst nach seiner Tätigkeit in der Grundsatzabteilung des Bundesministeriums
der Finanzen Aufsätze zu steuerrechtlichen und tagespolitischen Themen
Der Ablauf des Streits und seine rechtlichen Hintergründe wurden sauber dargestellt. Ganz offensichtlich sieht auch der Verfasser nur sehr geringe Chancen für die Verbände, das Blatt vor dem BGH doch noch zu wenden. Wenn sie die letzte Gelegenheit verpassen, sich noch mit dem SVW zu einigen, werden sie wohl ein Urteil bekommen, dass der ganzen Art und Weise der derzeitigen Sportgerichtsbarkeit und ihrer Handhabung im Bereich der Europäischen Union den Boden entzieht.
Wenn die internationalen Sportverbände ihr Rechtssystem und ihr System der Berechnung von Ausbildungsvergütungen nicht grundlegend reformieren und rechtsstaatlichen Normen anpassen, ist es allerdings nur eine Frage der Zeit, wann sie durch ein Urteil in letzter Instanz dazu gezwungen werden.
Sie haben aus der Niederlage im Fall Bosman, die sie 1995 hinnehmen müssten, offensichtlich nichts gelernt. Hätten sie, dann stünden sie jetzt nicht kurz vor dem dann wohl endgültigen K.O. ihrer selbstgestrickten Funktionärsregeln und Funktionärsgerichte, die in elementarer Weise gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen.
„Der Kampf gegen Gipfel vermag ein Menschenherz auszufüllen. Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen.“
(Albert Camus)
Fall SV Wilhelmshaven Jetzt prüft der BGH den Zwangsabstieg
Im jahrelangen Rechtsstreit ging es um eine verweigerte Ausbildungszahlung des SV Wilhelmshaven. Als Strafe musste der Regionalligaclub zwangsabsteigen. Nun wehrt sich der Norddeutsche Fußballverband gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Bremen.
Karlsruhe Der Zwangsabstieg des Ex-Regionalligaclubs SV Wilhelmshaven beschäftigt im Sommer den Bundesgerichtshof (BGH). Die Verhandlung in Karlsruhe ist für den 5. Juli angesetzt. Ein Urteil ist am selben Tag möglich, kann aber auch erst später verkündet werden. (Az. II ZR 25/15) [...]
Interessant.
Allerdings gab es nur einen Zwangsabstieg der so oder so auch sportlich eingetroffen wäre.
Inzwischen befindet man sich an der Schwelle zur Siebtklassigkeit.
In wie weit da der NFV, DFB oder sonst wer etwas für kann wäre noch zu klären.
Sorry Senf, da verwuxelst du die Saison 12/13 (dort 6 Punkte Abzug, aber trotzdem Liga gehalten) mit der Saison 13/14 (dort sportlich abgestiegen und aufgrund nicht beantragter Lizenz für OLiga in die LLiga überwiesen.) In der Saison 13/14 gab es keinen Punktabzug.
Der Zwangsabstieg war ja die verschärfte Strafe zum Punktabzug.
Wenn ich das noch richtig zusammenbekomme, wurden dem SVW in der Saison 2012/13 bereits zum zweiten Mal ein Punktabzug reingehauen. Dies führte zu einer Platzierung auf dem drittletzten Platz, vor Lübeck und Oberneuland denen durch die Insolvenz sämtliche Spiele annuliert wurden. Da in dieser Saison aber Holstein Kiel die Aufstiegsrelegation schaffte, blieben es bei zwei Absteigern und Wilhelmshaven war weiter Regionalligist.
In der Folgesaison 2013/14 ließ die FIFA dann durch die untergeordneten Verbände statt einem Punkteabzug nun den ersatzlosen Abstieg verkünden, sollte der SVW nicht doch noch die Geldforderungen erfüllen. Die Kohle floss nicht, der SVW stieg ab, was er aufgrund der Platzierung diesmal sowieso hätte machen müssen. Mangels Oberliga-Lizenz ging es dann weiter in die Landesliga runter.
Nun stehen sie in der Landesliga auf dem 16. Platz, wobei diese momentan nur 17 Vereinen Platz bietet und es regulär fünf Absteiger gibt. Hmm, ich glaub ich werde mir das Elend in Kürze mal bei einem Auswärtsspiel anschauen.
Nun stehen sie in der Landesliga auf dem 16. Platz, wobei diese momentan nur 17 Vereinen Platz bietet und es regulär fünf Absteiger gibt. Hmm, ich glaub ich werde mir das Elend in Kürze mal bei einem Auswärtsspiel anschauen.
ist das jetzt genußsucht, oder wie darf ich das sehen.