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Re: organisatorische Voraussetzungen 3. Liga
Verfasst: 02.03.2016 11:26
von Senf
Also, wenn Werder in die 2.Liga absteigt und wir in die 3.Liga aufsteigen, tangiert es uns nicht. Wenn Werder in die 2.Liga absteigt und wir in der RL verbleiben, dann ist es eher schlecht für uns, denn dann gehen Werder II und wahrscheinlich auch Cloppenburg, die zumindest bei uns ZuschauerInnen ziehen, runter. Vorrausgesetzt, Cloppenburg würde es aus eigener Kraft noch auf den 16.Platz schaffen.
Re: organisatorische Voraussetzungen 3. Liga
Verfasst: 02.03.2016 12:08
von Zachi
Das würde die Attraktivität der 3. Liga enorm steigern. Brämens II. runter und der VfB Oldenburg rauf.
Re: organisatorische Voraussetzungen 3. Liga
Verfasst: 02.03.2016 12:48
von FightingPuck1897
Senf hat geschrieben:Also, wenn Werder in die 2.Liga absteigt und wir in die 3.Liga aufsteigen, tangiert es uns nicht. Wenn Werder in die 2.Liga absteigt und wir in der RL verbleiben, dann ist es eher schlecht für uns, denn dann gehen Werder II und wahrscheinlich auch Cloppenburg, die zumindest bei uns ZuschauerInnen ziehen, runter. Vorrausgesetzt, Cloppenburg würde es aus eigener Kraft noch auf den 16.Platz schaffen.
So sieht das aus

Re: organisatorische Voraussetzungen 3. Liga
Verfasst: 02.03.2016 12:51
von Kane
Nach uns die Sinnflut, wenn wir aufsteigen, ist es mir das relativ egal, wer in der 4. Liga spielt und wer nicht

Re: organisatorische Voraussetzungen 3. Liga
Verfasst: 02.03.2016 13:25
von Schwede
Blaue Elise hat geschrieben:Südschwede hat geschrieben:vfb-leo hat geschrieben:Wie verhält es sich überhaupt, falls Werder absteigen sollte? Müsste dann Werder II automatisch auch runter und hätte das Auswirkungen auf die Relegation bzw Aufstiegsmodus?? Das wäre ganz interessant...
Dann müsste Werder II tatsächlich in die Regionalliga runter.
Auswirkungen hätte das aber lediglich auf die Anzahl der Absteiger aus der Regionalliga.
Ist das wirklich so, gab es diesen Fall schonmal bei einem anderen Verein? Ich dachte diese Regelung gibt es nur für die 2. und 3. Liga.
Wenn Werder I absteigt, dann geht es doch um die 2. und 3. Liga.

Also siehe oben.
PS: Die Abstiegsregelung aus der Regionalliga braucht uns dieses Jahr echt nicht zu interessieren, oder?
Re: organisatorische Voraussetzungen 3. Liga
Verfasst: 02.03.2016 14:07
von Blaue Elise
Nee, ich dachte bei der Regelung eher an dieses Szenario. Hatte mich falsch ausgedrückt.
Wenn ein Zweitligist absteigt und dessen II. in der Regionalliga spielt, daß dann die II. mit zwangsabsteigt. Hier müssen glaube ich zwei Klassen dazwischen liegen.
Bei einem Zweitligisten und seiner eigenen Zweitvertretung in der Dritten Liga liegt der Fall aber anders. Da reicht auch eine Liga dazwischen!
Sonst hätte doch 1860 München II vor ein paar Jahren gar nicht erst die Relegation zur 3.Liga gegen Elversberg spielen dürfen!
Re: organisatorische Voraussetzungen 3. Liga
Verfasst: 02.03.2016 15:01
von Frank aus Oldb
erstmal abwarten welche auflagen wir bekommen, und ob die umsetzbar wären.
Re: organisatorische Voraussetzungen 3. Liga
Verfasst: 02.03.2016 15:14
von jayjay
Ach ja: Gutes Foto von der Choreo in der heutigen NWZ.
Re: organisatorische Voraussetzungen 3. Liga
Verfasst: 02.03.2016 16:26
von kalimera
Unser Geschäftsführer Philipp Herrnberger ist gerade zu Gast bei Oeins SPORT - Das Magazin. Moderator Manfred Scholz spricht mit ihm über den Lizenzantrag, die VfB-Jugend und die Turnkünste unseres Kapitäns.
Sendetermin ist
heute Abend um 18:30 Uhr im Kabelfernsehen oder unter
http://www.oeins.de" onclick="window.open(this.href);return false;
FB VfB
Re: organisatorische Voraussetzungen 3. Liga
Verfasst: 02.03.2016 17:41
von Zonny
Kann man sich das später nochmal anschauen? Mediathek oder so?
Re: organisatorische Voraussetzungen 3. Liga
Verfasst: 02.03.2016 17:57
von Blaue Elise
In der Mediathek ist es wohl erst in ein paar Tagen zu sehen, aber heute um 22.30 Uhr, am Donnerstag zu den gleichen Zeiten und am Sonntag auch nochmal!
Re: organisatorische Voraussetzungen 3. Liga
Verfasst: 02.03.2016 18:29
von Zonny
Danke , habe es aber pünktlich geschafft. Kann anfangen

Re: organisatorische Voraussetzungen 3. Liga
Verfasst: 02.03.2016 23:16
von andineronaldo
Wenn Werder absteigt, bedeutet dies nicht, dass die U23 auch gleichzeitig absteigt. Werder hat zudem schon mitgeteilt, dass man die U23 in so einem Fall auch in der 3.Liga belassen würden.
Re: organisatorische Voraussetzungen 3. Liga
Verfasst: 02.03.2016 23:23
von Schwede
Diese Pressemitteilung würde ich sehr gerne lesen.
Zur Frage: Ja, Erste runter, dann Zweite runter.
PS: Hatten wir heute schon "am Rande".
Re: organisatorische Voraussetzungen 3. Liga
Verfasst: 03.03.2016 10:52
von andineronaldo
Das bleibt leider falsch. Auch Zweitligisten dürfen ihre U23 in der 3.Liga spielen lassen.
Gibt keine Pressemitteilung sondern nur ein Radiointerview mit dem sportlichen Leiter der U23 von Werder.
Zitat von Bremen 1Reporter
Hätte der Abstieg Auswirkungen auf die U23?
Zitat von Tim Steidten
Würden weiter in der 3. Liga weiterspielen können.
Re: organisatorische Voraussetzungen 3. Liga
Verfasst: 03.03.2016 11:05
von FightingPuck1897
Aha. Weil es der Kerl von Werder sagt stimmt es natürlich. Wo bei Werder nur Fachkräfte arbeiten.
Re: organisatorische Voraussetzungen 3. Liga
Verfasst: 03.03.2016 11:10
von Johann Ohneland
Wobei sich dann tatsächlich die Frage stellt, warum 1860 II vor drei Jahren die Relegation spielen durfte, wenn sie eh nicht in die Dritte Liga hätten aufsteigen können.
Re: organisatorische Voraussetzungen 3. Liga
Verfasst: 03.03.2016 11:36
von Kane
§ 55b
Aufstieg in die 3. Liga
4.
Das Recht zur Teilnahme an den Aufstiegsspielen entfällt für den Verein,
der bereits mit einer Mannschaft am Spielbetrieb der 3. Liga des kommenden
Spieljahres teilnimmt. In diesem Fall rückt die nächstplatzierte Mannschaft
der betreffenden regionalen Liga nach und qualifiziert sich für die
Aufstiegsspiele.
Übrigens
3. Die für die Aufstiegsspiele zur 3. Liga sportlich qualifizierten Vereine müssen
zwingend die für die 3. Liga festgelegten wirtschaftlichen und technischorganisatorischen
Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Liegt eine verbandsinterne endgültige Entscheidung vor, aus der sich die
Nichterfüllung einer Zulassungsvoraussetzung ergibt oder bewirbt sich ein
für die Aufstiegsspiele qualifizierter Verein nicht für die 3. Liga der folgenden
Spielzeit, rückt die nächstplatzierte Mannschaft der betreffenden
regionalen Liga nach und qualifiziert sich für die Aufstiegsspiele.
Ein Zulassungsentzug oder eine Zulassungsverweigerung eines Vereins
einerregionalen Liga nach Beendigung der Aufstiegsspiele oder die Rückgabe
einer Zulassung vor dem ersten Spieltag berührt die Berechtigung
der nach der sportlichen Abschlusstabelle für die Aufstiegsspiele qualifizierten
Teilnehmer nicht. Wird einem Sieger der Aufstiegsspiele die Zulassung
für die kommende Spielzeit nicht erteilt, eine für die kommende Spielzeit
bereits erteilte Zulassung für die 3. Liga vor dem ersten Spieltag entzogen
oder gibt er sie vor dem ersten Spieltag zurück, so gilt der in den
Aufstiegsspielen unterlegene Verein als Sieger der Aufstiegsspiele und
für die 3. Liga sportlich qualifiziert. Wird auch diesem die Zulassung für die
3. Liga der kommenden Spielzeit nicht erteilt, die bereits erteilte Zulassung
vor dem ersten Spieltag entzogen oder gibt er sie vor dem ersten Spieltag
zurück, so vermindert sich die Anzahl der aus sportlichen Gründen abgestiegenen
Vereine der vorangegangenen Spielzeit der 3. Liga entsprechend.
Aus:
http://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/279 ... rdnung.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: organisatorische Voraussetzungen 3. Liga
Verfasst: 03.03.2016 11:38
von andineronaldo
@Fighting Puck:
Hat damit überhaupt nichts zu tun. Es ist einfach so, dass dies in den Regularien nicht ausgeschlossen wird. Ich wollte das hier nur aufklären.
Re: organisatorische Voraussetzungen 3. Liga
Verfasst: 03.03.2016 11:42
von Feuerlein
gemäß dem lsk, die eine übersicht erstellt hatten letztes jahr, dürfen zweitvertretungen alle 1. udn 2. ligisten ind er 3. liga spielen (allerdings max 7)
http://www.lsk-hansa.de/2015/04/17/rege ... bstieg-rl/" onclick="window.open(this.href);return false;
zudem die u23 regelung
U-23-Regelung[Bearbeiten]
Alle ersten Mannschaften der 3. Liga sind verpflichtet, zu jedem Spiel mindestens vier Spieler auf dem Spielberichtsbogen anzuführen, die für eine DFB-Auswahlmannschaft spielberechtigt sind, und am 1. Juli der jeweiligen Spielzeit das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zweite Mannschaften von Erst- und Zweitligisten sind verpflichtet maximal drei Spieler, die am 1. Juli das 23. Lebensjahr vollendet haben, gleichzeitig in einem Spiel einzusetzen.[9]
https://de.wikipedia.org/wiki/3._Fu%C3% ... 3-Regelung" onclick="window.open(this.href);return false;
also ich gehe auch davon aus, dass zweitvertretungen von zweitligisten in der 3. liga spielen dürfen, zumal die dritte liga und die zweite liga auch unterschiedlichen organsiationen angehören (dfb und dfl)