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Re: Hallenturniere 2014/15

Verfasst: 26.01.2015 23:58
von Johann Ohneland
Michi hat geschrieben:Die Leserbriefen zum CLP-Thema stammen von Papageien, denen man das Schreiben beigebracht hat.
Man sollte generell nicht in Leserbriefen ein zu hohes Abstraktionsniveau erwarten. Das ist wie mit Kommentarspalten bei youtube oder facebook. Meist steht da dummes Zeugs.

Zum Futsal: Für die Ausbildung von Jugendspielern ist dies sicherlich hilfreich und eine Umstellung in dieser Hinsicht bestimmt interessant. Warum man das dann aber per Dekret von oben und gleich für alle verbindlich festlegen muss, erschließt sich mir nicht. Hätte man auch behutsamer gestalten können. Ist aber am Ende auch egal, weil ich zum Zusehen beides irgendwie nur bedingt spannend finde.

Re: Hallenturniere 2014/15

Verfasst: 28.04.2015 13:43
von rookie
Ein Interessantes Urteil des Bundesvervassungsgerichts.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/u ... 31033.html" onclick="window.open(this.href);return false;
... Polizisten fühlen sich durch den Spruch jedoch persönlich angegriffen. Dabei kann "Fck Cps" vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden. ...

Re: Hallenturniere 2014/15

Verfasst: 28.04.2015 13:47
von Soccer_Scientist
Alles Schnickschnack! Erstmal drauflos prügeln!

Das gleiche Urteil mit der gleichen Begründung gab es doch bereits zu A.C.A.B.

Re: Hallenturniere 2014/15

Verfasst: 28.04.2015 13:59
von James
A.C.A.B.
Andreas Capelle aus Bielefeld? So ein Schwachsinn!

Re: Hallenturniere 2014/15

Verfasst: 28.04.2015 14:13
von kanzlermirko
James hat geschrieben:
A.C.A.B.
Andreas Capelle aus Bielefeld? So ein Schwachsinn!
:D

Re: Hallenturniere 2014/15

Verfasst: 28.04.2015 15:09
von BMP
Eine einzelne Meinung kann für Andere durchaus schmerzhafte Folgen haben.

Re: Hallenturniere 2014/15

Verfasst: 28.04.2015 17:14
von Horstcauso
kanzlermirko hat geschrieben:
James hat geschrieben:
A.C.A.B.
Andreas Capelle aus Bielefeld? So ein Schwachsinn!
:D
All Cups Are Beercups

Re: Hallenturniere 2014/15

Verfasst: 29.04.2015 10:56
von Dino
Zurück zu den Vorfällen beim Hallenturnier in CLP:

Die Polizei(einsatzleitung) sah in einem Banner mit der Aufschrift „Fck the Cops“ eine Beleidigung, gegen die sie meinte direkt unter Anwendung von Gewalt vorgehen zu dürfen (müssen), um das Banner zu entfernen sowie die Halter des Banners zwecks Feststellung der Personalien abzugreifen. „Weder die Polizei als Institution noch jeder einzelne Polizeibeamte darf sich in dieser eklatanten Weise beleidigen lassen,“ so rechtfertigte Günther Schell, der Polizeichef von Cloppenburg, das Vorgehen der Polizei bei dem durch erhebliche Gewaltanwendung auch Unbeteiligte zu Schaden kamen.

Und nun ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass der Rechtfertigung des Polizeieinsatzes zur Unterbindung dieser vermeintlichen Beleidigung die Grundlage entzieht:

„Fck the Cops“ bringt, so das Bundesverfassungsgericht, lediglich „eine nur allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck. … Polizisten könnten den Spruch deshalb nicht individuell auf sich beziehen.“ Es gehe hier nämlich „meist nicht um individuelle Merkmale der Mitglieder, sondern um die Bewertung eines Kollektivs … Für eine strafbare Beleidigung bedürfe es aber vielmehr einer "personalisierenden Zuordnung".

Was nun werter Herr Polizeichef Schell? Was nun NWZ? Was nun Mario Neumann? Und was nun liebe eilfertige empörte Leserbriefschreiber?
Nach diesen Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts gab es für den (überdies völlig unverhältnismäßigen) Polizeieinsatz gar keine Rechtsgrundlage. Dürfen wir nun mit Einsicht, Entschuldigungen, Schadenersatz und Schmerzensgeld an die Opfer dieses Einsatzes rechnen? Oder will man die Sache lieber aussitzen und auf ein kurzes Gedächtnis zumindest der Mehrheit der Zeitgenossen bauen, nachdem man doch im Januar die Backen so dicke aufgeblasen hat?

Re: Hallenturniere 2014/15

Verfasst: 29.04.2015 15:09
von Senf
AG Fananwälte zu dem Thema:
AG Fananwälte zur Entscheidung des BVerfG zu Kollektivbeleidigungen

Die AG Fananwälte nimmt zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Stellung: Kollektivbeleidigungen („cops“) sind nur strafbar, wenn gezielt konkrete Personen gemeint sind.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 26.02.2015, 1 BvR 1036/14) seine Rechtsprechung zur Straflosigkeit von sog. Kollektivbeleidigungen weitergeführt. Nach Auffassung der AG Fananwälte verlangt die Entscheidung eine Neubewertung der Strafbarkeit von Beleidigungen beispielsweise im Fußballstadion, da einige Amtsgerichte immer noch Verurteilungen vornehmen.

Der Entscheidung lag der Fall einer jungen Frau aus Niedersachsen zugrunde, die wiederholt in Polizeikontrollen geriet und dabei einen Anstecker mit der Buchstabenkombination „FCK CPS“ trug. Ob diese Buchstabenkonstellation zwingend als Äußerung „Fuck Cops“ zu verstehen ist, ließ das Verfassungsgericht offen.

Der Anstecker sei jedenfalls von der freien Meinungsäußerung umfasst, da mit „cops“ der Polizeiapparat an sich, ja sogar alle „cops“ weltweit gemeint sind. Eine Beleidigung eines derart großen Kollektivs sei nicht möglich. Eine Ausnahme gelte nur, wenn die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und individualisierbare Personengruppe bezogen ist. Die kontrollierenden Beamten der örtlichen Polizei seien dagegen keine ausreichend individualisierte Teilgruppe der Polizei. Alleine das Aufeinandertreffen mit den kontrollierenden Polizeibeamten habe keinen “konkretisierenden Aussagegehalt”.

Etwas anderes gilt nach Auffassung des BVerfG nur, wenn sich jemand vorsätzlich in eine Situation begibt, in der damit gerechnet werden muss, mit einiger Sicherheit auf “bestimmte Polizeibeamte” zu treffen. Dafür genügt eben eine bestimmte Teilgruppe nicht. Vielmehr bedarf es einer personalisierenden Zuordnung.

Die Entscheidung des BVerfG hat nach Auffassung der AG Fananwälte Konsequenzen auch für die Rechtsprechung zu Kollektivbeleidigungen im Stadion oder bei Demonstrationen.

Eine Individualisierung kann nicht ohne Weiteres dadurch geschehen, dass bei einer Demonstration oder im Stadion Polizeibeamte eingesetzt sind. Entscheidend ist die Frage, ob sich die Äußerung auf bestimmte Personen beschränken soll oder nicht. Daran fehlt es nach Auffassung der AG Fananwälte, wenn die Äußerung auf einem T-Shirt oder einem Anstecker gerade nicht auf bestimmte Personen beschränkt sein soll, sondern auch auf andere, gar nicht anwesende Personen, bezogen sein soll.

Anderes gilt in der Regel allerdings bei Individualisierung z.B. durch Gesten oder beispielsweise Zurufen bei konkreten Polizeimaßnahmen.
http://www.fananwaelte.de/?p=273

Re: Hallenturniere 2014/15

Verfasst: 29.04.2015 19:11
von Feuerlein
beim nächsten fck cps banner wirds sicher wieder nen einsatz geben. und dann warten se ab ob wer klagt^^

Re: Hallenturniere 2014/15

Verfasst: 29.04.2015 19:39
von Senf
Feuerlein hat geschrieben:beim nächsten fck cps banner wirds sicher wieder nen einsatz geben. und dann warten se ab ob wer klagt^^
Nunja, da das Urteil vom Bundesverfassungsgericht kommt, dürften sich Amtsgerichte und co an diesem Urteil orientieren. Das heißt wiederum, dass TrägerInnen von "FCK CPS" Button, T-Shirts und Bannern zukünftig mit Freisprüchen rechnen dürfen. Auch denke ich, dass sich die Schwelle für einen Einsatz erhöht wird, da explizit auf das Urteil verwiesen werden kann und somit die öffentliche Reaktion ein wenig anders aussehen könnte.

Re: Hallenturniere 2014/15

Verfasst: 29.04.2015 22:41
von VfB Geschaeftsstelle
Dino hat geschrieben:Zurück zu den Vorfällen beim Hallenturnier in CLP:

Die Polizei(einsatzleitung) sah in einem Banner mit der Aufschrift „Fck the Cops“ eine Beleidigung, gegen die sie meinte direkt unter Anwendung von Gewalt vorgehen zu dürfen (müssen), um das Banner zu entfernen sowie die Halter des Banners zwecks Feststellung der Personalien abzugreifen. „Weder die Polizei als Institution noch jeder einzelne Polizeibeamte darf sich in dieser eklatanten Weise beleidigen lassen,“ so rechtfertigte Günther Schell, der Polizeichef von Cloppenburg, das Vorgehen der Polizei bei dem durch erhebliche Gewaltanwendung auch Unbeteiligte zu Schaden kamen.

Und nun ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass der Rechtfertigung des Polizeieinsatzes zur Unterbindung dieser vermeintlichen Beleidigung die Grundlage entzieht:

„Fck the Cops“ bringt, so das Bundesverfassungsgericht, lediglich „eine nur allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck. … Polizisten könnten den Spruch deshalb nicht individuell auf sich beziehen.“ Es gehe hier nämlich „meist nicht um individuelle Merkmale der Mitglieder, sondern um die Bewertung eines Kollektivs … Für eine strafbare Beleidigung bedürfe es aber vielmehr einer "personalisierenden Zuordnung".

Was nun werter Herr Polizeichef Schell? Was nun NWZ? Was nun Mario Neumann? Und was nun liebe eilfertige empörte Leserbriefschreiber?
Nach diesen Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts gab es für den (überdies völlig unverhältnismäßigen) Polizeieinsatz gar keine Rechtsgrundlage. Dürfen wir nun mit Einsicht, Entschuldigungen, Schadenersatz und Schmerzensgeld an die Opfer dieses Einsatzes rechnen? Oder will man die Sache lieber aussitzen und auf ein kurzes Gedächtnis zumindest der Mehrheit der Zeitgenossen bauen, nachdem man doch im Januar die Backen so dicke aufgeblasen hat?
Sehr interessant!

Re: Hallenturniere 2014/15

Verfasst: 29.04.2015 22:47
von Oldenburger79
Der Sinn eines solchen Banners erschließt sich mir trotzdem nicht.
Außer vielleicht Provokation.
Dann hat man zumindest sein Ziel erreicht.
Konsequenterweise dürfte dann aber auch jeder der hinter der Aussage steht im Notfall keinen polizeilichen Notruf wählen. :lol: :)

Re: Hallenturniere 2014/15

Verfasst: 29.04.2015 23:11
von Senf
Oldenburger79 hat geschrieben:Der Sinn eines solchen Banners erschließt sich mir trotzdem nicht.
Außer vielleicht Provokation.
Dann hat man zumindest sein Ziel erreicht.
Konsequenterweise dürfte dann aber auch jeder der hinter der Aussage steht im Notfall keinen polizeilichen Notruf wählen. :lol: :)
Der Sinn deines Beitrages erschließt sich mir auch nicht.
Außer vielleicht Provokation.

Vielleicht auch einfach nur Abgrenzung oder Ablehnung. Ist auch von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Re: Hallenturniere 2014/15

Verfasst: 29.04.2015 23:12
von quattrojunky
Dino hat geschrieben:Zurück zu den Vorfällen beim Hallenturnier in CLP:

Die Polizei(einsatzleitung) sah in einem Banner mit der Aufschrift „Fck the Cops“ eine Beleidigung, gegen die sie meinte direkt unter Anwendung von Gewalt vorgehen zu dürfen (müssen), um das Banner zu entfernen sowie die Halter des Banners zwecks Feststellung der Personalien abzugreifen. „Weder die Polizei als Institution noch jeder einzelne Polizeibeamte darf sich in dieser eklatanten Weise beleidigen lassen,“ so rechtfertigte Günther Schell, der Polizeichef von Cloppenburg, das Vorgehen der Polizei bei dem durch erhebliche Gewaltanwendung auch Unbeteiligte zu Schaden kamen.

Und nun ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass der Rechtfertigung des Polizeieinsatzes zur Unterbindung dieser vermeintlichen Beleidigung die Grundlage entzieht:

„Fck the Cops“ bringt, so das Bundesverfassungsgericht, lediglich „eine nur allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck. … Polizisten könnten den Spruch deshalb nicht individuell auf sich beziehen.“ Es gehe hier nämlich „meist nicht um individuelle Merkmale der Mitglieder, sondern um die Bewertung eines Kollektivs … Für eine strafbare Beleidigung bedürfe es aber vielmehr einer "personalisierenden Zuordnung".

Was nun werter Herr Polizeichef Schell? Was nun NWZ? Was nun Mario Neumann? Und was nun liebe eilfertige empörte Leserbriefschreiber?
Nach diesen Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts gab es für den (überdies völlig unverhältnismäßigen) Polizeieinsatz gar keine Rechtsgrundlage. Dürfen wir nun mit Einsicht, Entschuldigungen, Schadenersatz und Schmerzensgeld an die Opfer dieses Einsatzes rechnen? Oder will man die Sache lieber aussitzen und auf ein kurzes Gedächtnis zumindest der Mehrheit der Zeitgenossen bauen, nachdem man doch im Januar die Backen so dicke aufgeblasen hat?
schicke das mal als leserbrief zur nwz,bin mal gespannt ob der veröffentlich wird!

Re: Hallenturniere 2014/15

Verfasst: 29.04.2015 23:19
von Oldenburger79
Senf hat geschrieben:
Oldenburger79 hat geschrieben:Der Sinn eines solchen Banners erschließt sich mir trotzdem nicht.
Außer vielleicht Provokation.
Dann hat man zumindest sein Ziel erreicht.
Konsequenterweise dürfte dann aber auch jeder der hinter der Aussage steht im Notfall keinen polizeilichen Notruf wählen. :lol: :)
Der Sinn deines Beitrages erschließt sich mir auch nicht.
Außer vielleicht Provokation.

Vielleicht auch einfach nur Abgrenzung oder Ablehnung. Ist auch von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Mir ist schon klar dass man damit zum Beispiel auf übertriebene Angriffe bei Polizeieinsätzen anspielt.
Geht aber sicher auch anders als mit simplem A.C.A.B. oder FCK CPS.... Aber jedem das seine. War nur ein Denkanstoß.

Re: Hallenturniere 2014/15

Verfasst: 29.04.2015 23:22
von Senf
Interessant auch dieses vielleicht noch:
[..]
Am Tag darauf äußerte sich der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff eindeutig in der NWZ dazu.
„Ausgangspunkt war die heftige Beleidigung unserer Kolleginnen und Kollegen, die eine Straftat darstellt und keinesfalls zu tolerieren ist“,
http://www.gdp.de/gdp/gdpnds.nsf/id/201 ... ckgewiesen" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Hallenturniere 2014/15

Verfasst: 29.04.2015 23:26
von Oldenburger79
Ist natürlich auch dämlich wenn der Herr Schliff von der GdP einfach auf seiner Meinung beharrt,
obwohl der Bundesgerichtshof eine Entscheidung gefällt hat.
Aber so sind eben beide Fronten verhärtet und nichts bewegt sich.

Re: Hallenturniere 2014/15

Verfasst: 29.04.2015 23:28
von Senf
Oldenburger79 hat geschrieben:Ist natürlich auch dämlich wenn der Herr Schliff von der GdP einfach auf seiner Meinung beharrt,
obwohl der Bundesgerichtshof eine Entscheidung gefällt hat.
Aber so sind eben beide Fronten verhärtet und nichts bewegt sich.
Ich glaube wir bewegen uns auf unterschiedlichen Zeitachsen ;-)
Die Aussage vom GdP Typen stammt vom 14. Januar 2015.
Ebenso alt ist der Konsens darüber, dass die Fahne inhaltlich nicht besonders schlau war.

Re: Hallenturniere 2014/15

Verfasst: 29.04.2015 23:31
von kanzlermirko
Die Polizei bzw. namhafte Vertreter ebendieser sind gerufen auf den Boden der Verfassung zurückzufinden.