Re: VfB Oldenburg - VfL Wolfsburg II, 10.04.16, 15:00 Uhr
Verfasst: 22.04.2016 19:35
Also ehe sich unser Vereinsvorsitzender dazu entschließt, in Sachen rassistischer Beleidigungen ein recht klares und eindeutiges Statement des VfB Oldenburg hierzu an die Öffentlichkeit zu geben, muss schon so einiges und das auch recht heftig vorgefallen sein. Herr Barysch ist nun wirklich nicht dafür bekannt, vorschnell und leichtfertig Halbgares herauszuposaunen.
Ich habe somit auch kaum (um nicht zu sagen: "keine") Zweifel daran, dass es von Wolfsburger Seite rassistische Sprüche und Provokationen gegen Kifuta gegeben hat.
Ob sich der VfB dann im Nachgang nach dem Spiel richtig aufgestellt und sportrechtlich angemessen in Szene gesetzt hat, ist eine andere Frage, die ich in Ermangelung näherer Kenntnisse nicht beantworten kann und will. Gehört hat man dazu jedenfalls nichts. Die "erste Schlacht" vor der Sportgerichtsbarkeit ging jedenfalls krachend verloren; mehr als ein Wenig Schadensbegrenzung dürfte eine (eventuelle) "zweite Schlacht" nicht mehr einbringen können.
Vielleicht wäre es der Sache angemessen gewesen, einen einschlägig erfahrenen Anwalt einzuschalten, mehr Öffentlichkeit herzustellen und auf einer mündlichen Verhandlung zu bestehen. So scheint es mir, als sei da im schriftlichen Verfahren hinter verschlossenen Türen im 08/15-Verfahren "nach Aktenlage" (und offensichtlichem Einfluss des "großen" VfL WOB) entschieden worden. Und von dieser Entscheidung wird man (im Großen und Ganzen) nicht mehr runterkommen; vielleicht noch ein kleiner Rabatt und fertig.
Ich habe somit auch kaum (um nicht zu sagen: "keine") Zweifel daran, dass es von Wolfsburger Seite rassistische Sprüche und Provokationen gegen Kifuta gegeben hat.
Ob sich der VfB dann im Nachgang nach dem Spiel richtig aufgestellt und sportrechtlich angemessen in Szene gesetzt hat, ist eine andere Frage, die ich in Ermangelung näherer Kenntnisse nicht beantworten kann und will. Gehört hat man dazu jedenfalls nichts. Die "erste Schlacht" vor der Sportgerichtsbarkeit ging jedenfalls krachend verloren; mehr als ein Wenig Schadensbegrenzung dürfte eine (eventuelle) "zweite Schlacht" nicht mehr einbringen können.
Vielleicht wäre es der Sache angemessen gewesen, einen einschlägig erfahrenen Anwalt einzuschalten, mehr Öffentlichkeit herzustellen und auf einer mündlichen Verhandlung zu bestehen. So scheint es mir, als sei da im schriftlichen Verfahren hinter verschlossenen Türen im 08/15-Verfahren "nach Aktenlage" (und offensichtlichem Einfluss des "großen" VfL WOB) entschieden worden. Und von dieser Entscheidung wird man (im Großen und Ganzen) nicht mehr runterkommen; vielleicht noch ein kleiner Rabatt und fertig.