Re: Vereinsleben, Mitgliederwerbung u.ä.
Verfasst: 23.11.2018 08:14
Famos! Jetzt müssen wir nur noch den Wolf integrieren.Die konsequente Weiterführung wäre dann eine E-Jakkolo-Abteilung.
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Famos! Jetzt müssen wir nur noch den Wolf integrieren.Die konsequente Weiterführung wäre dann eine E-Jakkolo-Abteilung.
Ich dachte immer der heisst Wulf.James hat geschrieben:Famos! Jetzt müssen wir nur noch den Wolf integrieren.Die konsequente Weiterführung wäre dann eine E-Jakkolo-Abteilung.
Wenn ich "Wolf" schreibe, meine ich auch Wolf.Ich dachte immer der heisst Wulf.
Ihr redet beide vom selbigen. Dem Wolf. Früher zu Zeiten der altdeutschen Sprache nannte man ihn den WulfJames hat geschrieben:Wenn ich "Wolf" schreibe, meine ich auch Wolf.Ich dachte immer der heisst Wulf.
Es geht darum, dass man als Vereinsmitglied laut Satzung an Veranstaltungen des Vereins teilnehmen darf. Als Gast bzw Zuhörer. So wurde ja auch die letzten Jahre immer gesagt, Gäste (also auch nicht-Vereinsmitglieder) sind willkommen. Dieses Jahr will man explizit nur Fußballabteilungsmitglieder. wieso auch immer.VfB 1897er hat geschrieben:Zurück zum Thema: ist es denn, wenn man es mal sachlich sieht, nicht vollkommen korrekt, wenn nur die Mitglieder der Abteilung, die die Versammlung hält, eingeladen werden?
Oder geht es nur darum, dass nicht ausdrücklich auch Gäste eingeladen wurden? Vielleicht gibt es so intime Informationen, dass nur Mitglieder der entsprechenden Abteilung dabei sein sollen?
Steht dick auf der HP zb auch bei Mitglieder. Und in der Satzung unter Abteilungsversammlung steht auch nichts dazu, dass nur Abteilungsmitglieder teilnehmen dürfen.STIMM- UND MITSPRACHERECHT BEI DER MITGLIEDER-VERSAMMLUNG
Auf der jährlichen Abteilungsversammlung haben VfB-Mitglieder die Möglichkeit, an der Entwicklung ihres Vereins aktiv mitzuwirken.
Um Sachlichkeit geht es leider laengst nicht mehr. Teile der Fanszene sind schon lange bemueht, die moeglichst negativste Interpretation des Handels der Vereinsoberen zu waehlen - wobei diese nicht immer geschickt oder sympathisch zu agieren scheinen.VfB 1897er hat geschrieben:Zurück zum Thema: ist es denn, wenn man es mal sachlich sieht, nicht vollkommen korrekt, wenn nur die Mitglieder der Abteilung, die die Versammlung hält, eingeladen werden?
Oder geht es nur darum, dass nicht ausdrücklich auch Gäste eingeladen wurden? Vielleicht gibt es so intime Informationen, dass nur Mitglieder der entsprechenden Abteilung dabei sein sollen?
Dem widerspricht Punkt § 11 – MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER ABTEILUNGFeuerlein hat geschrieben:Ergo jedes Vereinsmitglied hat demnach da Stimmrecht. Vermutlich hat man Angst, dass Mitglieder anderer Abteilungen da nicht so stimmen wie man es will
Naja das ist ja auch möglich. Letztes Jahr zb hat man noch die fufa gebeten, Leute abzustellen, da man Angst hatte nicht genug deligierte zu erhalten, in der Fußballabteilung. Und es waren dann auch Mitglieder der fufa deligierte der Fußballabteilung. Das ist also kein Problem.Kane hat geschrieben:Dem widerspricht Punkt § 11 – MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER ABTEILUNGFeuerlein hat geschrieben:Ergo jedes Vereinsmitglied hat demnach da Stimmrecht. Vermutlich hat man Angst, dass Mitglieder anderer Abteilungen da nicht so stimmen wie man es will
[..]Die Mitgliederversammlung gibt sich eine Abteilungsgeschäftsordnung. Beschluss und Änderungen daran erfordern eine 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Sie muss dem Vereinsrecht und der Satzung entsprechen und ist vom erweiterten Vorstand zu genehmigen.[..]
Also den Mitgliedern der Abteilung.. Wenn du in der Fußabteilung bist, haste da auch ein Stimmrecht, falls du in der Fufa etc bist halt nicht, umgekehrt genau so.
Nach deiner Interpretation könnte sich ja auch jeder aus einer anderen Abteilung zum Delegierter der Fußballabteilung wählen lassen.
Punkt 1: Liegt so eine Abteilungs-GO vor? Die müsste eigentlich aktives, passives Wahlrecht sowie Teilnahmerecht definieren und nicht die Vereinssatzung. Ohne vorliegende Abteilungs-GO erscheint die Debatte eigentlich ziemlich müßig. Zumindest die über rechtliches oder satzungsgemäßes Handeln.4. Die Mitgliederversammlung gibt sich eine Abteilungsgeschäftsordnung. Beschluss und Änderungen daran erfordern eine 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Sie muss dem Vereinsrecht und der Satzung entsprechen und ist vom erweiterten Vorstand zu genehmigen.
Hier wird es für mich jetzt etwas kompliziert. Was bedeutet "Teilnahme" im Sinne der Satzung? Aktives und passives Wahlrecht, Recht abzustimmen? Oder auch einfach Anwesenheit? Das aktive und passive Wahlrecht für Nicht-Abteilungsmitglieder auszuschließen gibt die Satzung so wie sie formuliert ist, erst ein Mal her, sofern eben nichts näheres in der Abteilungs-GO geregelt ist. Was die Satzung nach meinem Verständnis nicht zulässt, ist ein Ausschluss von Mitgliedern anderer Vereinsabteilungen als Gast an der Veranstaltung teilzunehmen. Die Abteilungsversammlungen sind nach meinem Verständnis so wie die Satzung vorliegt "vereinsöffentlich", es sei denn, wie gesagt, die GO sagt etwas anderes.1. Jedes Mitglied hat das Recht, an Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung und rechtlichen Bestimmungen teilzunehmen.
Antwort: Auch wenn es einigen vorwiegend älteren Herrschaften an die Obergrenze der zulässigen Herzbelastung geht, die aktuelle Vereinssatzungt ist in der vorliegenden Form eine komplette Vollkatastrophe, da sie in keinster Weise an den jetzigen Status Quo eines Vereins mit mehreren Unterabteilungen angepasst wurde. Sämtliche Versuche in den vergangenen Jahren dies zu homogenisieren sind entweder an mangelnder Konsenzfindung auf den Delegiertenversammlungen gescheitert oder schlicht daran, dass Berufsjuristen in der Vereinsführung nicht den korrekten Weg eingehalten haben und im Anschluss vom Amtsgericht abgemeiert wurden.Vielleicht bin ich völlig bescheuert, aber kann es sein, dass da ein paar Missverständnisse bzgl. der Vereinssatzung vorliegen?
So auch mein Eindruck beim Überfliegen des Textes. Das ist ein ganz schöner uneindeutiger Flickenteppich.Südschwede hat geschrieben:Fassen wir mal den sonst richtig schicken Beitrag von Johann Ohneland zusammen:[...]die aktuelle Vereinssatzungt ist in der vorliegenden Form eine komplette Vollkatastrophe, da sie in keinster Weise an den jetzigen Status Quo eines Vereins mit mehreren Unterabteilungen angepasst wurde. Sämtliche Versuche in den vergangenen Jahren dies zu homogenisieren sind entweder an mangelnder Konsenzfindung auf den Delegiertenversammlungen gescheitert oder schlicht daran, dass Berufsjuristen in der Vereinsführung nicht den korrekten Weg eingehalten haben und im Anschluss vom Amtsgericht abgemeiert wurden.Vielleicht bin ich völlig bescheuert, aber kann es sein, dass da ein paar Missverständnisse bzgl. der Vereinssatzung vorliegen?
So wie es jetzt läuft, hat die aktuelle Satzung keinerlei Legitimation und ist lediglich ein Sammelsurium aus dem jeder herausdeutet was ihm opportun erscheint. Meiner Einschätzung nach würde das für das Vereinsregister zuständige Amtsgericht OL diese Satzung in ihrer Komplettheit für nichtig erklären, wenn man sich mal wirklich damit en detail beschäftigen würde. Kann man glauben, muss man nicht.
Das erscheint mir zumindest nach der vorliegenden Satzung - bei allen v.a. vom Schweden angesprochenen Problemen - grundsätzlich erstmal nachvollziehbar bzw. legitimierbar.Critter hat geschrieben:Ich habe Gestern eine kurze sachliche Antwort zu meinem doch eher emotionalen Schreiben bekommen: Mitglieder anderer Abteilungen können an der Mitgliederversammlung der Fußballabteilung als Gäste teilnehmen, sind aber nicht stimmberechtigt.