Do, 22.10.15, 19.00: Mitgliederversammlung der Fußballabteilung
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Re: Do, 22.10.15, 19.00: Mitgliederversammlung Fußballabteilung im Sportpark Donnerschwee
Hab den Threadnamen mal geändert.
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Re: Do, 22.10.15, 19.00: Mitgliederversammlung der Fußballabteilung
Das ist heute.
Re: Do, 22.10.15, 19.00: Mitgliederversammlung der Fußballabteilung
Gibt es schon eine Tagesordnung ?Soccer_Scientist hat geschrieben:Das ist heute.

Re: Do, 22.10.15, 19.00: Mitgliederversammlung der Fußballabteilung
Gab es nicht früher auch eine Einladung per Post? oder hab ich meine einfach nicht erhalten
Re: Do, 22.10.15, 19.00: Mitgliederversammlung der Fußballabteilung
http://vfb-oldenburg.de/mitgliederversa ... teilung-2/Rehalist hat geschrieben:Gibt es schon eine Tagesordnung ?Soccer_Scientist hat geschrieben:Das ist heute.
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Re: Do, 22.10.15, 19.00: Mitgliederversammlung der Fußballabteilung
Per Mail kam ein Rundschreiben / eine Einladung .Konrad hat geschrieben:Gab es nicht früher auch eine Einladung per Post? oder hab ich meine einfach nicht erhalten
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Re: Do, 22.10.15, 19.00: Mitgliederversammlung der Fußballabteilung
Genau genommen geht es so:
§11 – MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER ABTEILUNG
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Abteilung. Sie bestimmt jährlich abteilungsweise Delegierte für die Delegiertenversammlung. Für 25 Mitglieder einer Abteilung wird ein Delegierter gewählt. Pro Abteilung sind jedoch mindestens 3 Delegierte und eine ausreichende Zahl Ersatzdelegierte zu wählen.
2. Die ordentliche Mitgliederversammlung der Abteilungen findet einmal jährlich bis zum Ende des Monates statt, der der Delegiertenversammlung vorangeht. Sie ist von den Abteilungen schriftlich oder durch Veröffentlichung in der „Nordwest Zeitung” unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen einzuberufen.
3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen der Abteilungen sind einzuberufen, wenn der Abteilungsvorstand oder ein Organ des Vereines dies beschließen oder wenn mindestens 25 % der Mitglieder einer Abteilung schriftlich unter Angabe von Gründen die Einberufung verlangen. Die Einladung erfolgt in der gleichen Art wie zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung.
4. Die Mitgliederversammlung gibt sich eine Abteilungsgeschäftsordnung. Beschluss und Änderungen daran erfordern eine 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Sie muss dem Vereinsrecht und der Satzung entsprechen und ist vom erweiterten Vorstand zu genehmigen.
5. Die Mitliederversammlung ist mit Ausnahme von § 11, Absatz 4 ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Stimmgleichheit gilt als Ablehnung.
6. Wahlen zum Abteilungsvorstand und die Auswahl der Delegierten sind in geheimer Abstimmung durchzuführen, wenn mindestens 10 % der anwesenden Stimmberechtigten dies fordern.
§11 – MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER ABTEILUNG
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Abteilung. Sie bestimmt jährlich abteilungsweise Delegierte für die Delegiertenversammlung. Für 25 Mitglieder einer Abteilung wird ein Delegierter gewählt. Pro Abteilung sind jedoch mindestens 3 Delegierte und eine ausreichende Zahl Ersatzdelegierte zu wählen.
2. Die ordentliche Mitgliederversammlung der Abteilungen findet einmal jährlich bis zum Ende des Monates statt, der der Delegiertenversammlung vorangeht. Sie ist von den Abteilungen schriftlich oder durch Veröffentlichung in der „Nordwest Zeitung” unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen einzuberufen.
3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen der Abteilungen sind einzuberufen, wenn der Abteilungsvorstand oder ein Organ des Vereines dies beschließen oder wenn mindestens 25 % der Mitglieder einer Abteilung schriftlich unter Angabe von Gründen die Einberufung verlangen. Die Einladung erfolgt in der gleichen Art wie zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung.
4. Die Mitgliederversammlung gibt sich eine Abteilungsgeschäftsordnung. Beschluss und Änderungen daran erfordern eine 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Sie muss dem Vereinsrecht und der Satzung entsprechen und ist vom erweiterten Vorstand zu genehmigen.
5. Die Mitliederversammlung ist mit Ausnahme von § 11, Absatz 4 ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Stimmgleichheit gilt als Ablehnung.
6. Wahlen zum Abteilungsvorstand und die Auswahl der Delegierten sind in geheimer Abstimmung durchzuführen, wenn mindestens 10 % der anwesenden Stimmberechtigten dies fordern.
"Jeder, der unser Abzeichen trägt, soll wissen, was er ihm schuldig ist." (Alb. Schultze)
„Wir sind doch keine Kasperbude, in der sich jeder das aussucht, was ihm gerade gefällt.“ (Jürgen S.)
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Re: Do, 22.10.15, 19.00: Mitgliederversammlung der Fußballabteilung
Die Tagesordnung wurde erst gestern (21.10.2015 ) auf der HP bekanntgegeben .James hat geschrieben:Genau genommen geht es so:
§11 – MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER ABTEILUNG
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Abteilung. Sie bestimmt jährlich abteilungsweise Delegierte für die Delegiertenversammlung. Für 25 Mitglieder einer Abteilung wird ein Delegierter gewählt. Pro Abteilung sind jedoch mindestens 3 Delegierte und eine ausreichende Zahl Ersatzdelegierte zu wählen.
2. Die ordentliche Mitgliederversammlung der Abteilungen findet einmal jährlich bis zum Ende des Monates statt, der der Delegiertenversammlung vorangeht. Sie ist von den Abteilungen schriftlich oder durch Veröffentlichung in der „Nordwest Zeitung” unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen einzuberufen.
3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen der Abteilungen sind einzuberufen, wenn der Abteilungsvorstand oder ein Organ des Vereines dies beschließen oder wenn mindestens 25 % der Mitglieder einer Abteilung schriftlich unter Angabe von Gründen die Einberufung verlangen. Die Einladung erfolgt in der gleichen Art wie zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung.
4. Die Mitgliederversammlung gibt sich eine Abteilungsgeschäftsordnung. Beschluss und Änderungen daran erfordern eine 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Sie muss dem Vereinsrecht und der Satzung entsprechen und ist vom erweiterten Vorstand zu genehmigen.
5. Die Mitliederversammlung ist mit Ausnahme von § 11, Absatz 4 ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Stimmgleichheit gilt als Ablehnung.
6. Wahlen zum Abteilungsvorstand und die Auswahl der Delegierten sind in geheimer Abstimmung durchzuführen, wenn mindestens 10 % der anwesenden Stimmberechtigten dies fordern.
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Re: Do, 22.10.15, 19.00: Mitgliederversammlung der Fußballabteilung
... und in der NWZ vom 12.10.2015. 

"Jeder, der unser Abzeichen trägt, soll wissen, was er ihm schuldig ist." (Alb. Schultze)
„Wir sind doch keine Kasperbude, in der sich jeder das aussucht, was ihm gerade gefällt.“ (Jürgen S.)
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Re: Do, 22.10.15, 19.00: Mitgliederversammlung der Fußballabteilung
Aber die Tagesordnung gab es dort nicht, oder hab ich die übersehen.James hat geschrieben:... und in der NWZ vom 12.10.2015.
Re: Do, 22.10.15, 19.00: Mitgliederversammlung der Fußballabteilung
Ich kann mich auch nicht an eine Tagesordnung erinnern, es war nur die Einladung ! Hat jemand noch die NWZ vom 12.10.2015, meine istKonrad hat geschrieben:Aber die Tagesordnung gab es dort nicht, oder hab ich die übersehen.James hat geschrieben:... und in der NWZ vom 12.10.2015.
in der letzten Woche mit der " Blauen Tonne " entsorgt worden !

Re: Do, 22.10.15, 19.00: Mitgliederversammlung der Fußballabteilung
man könnte zum Anfang des Themas gehen...
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Re: Do, 22.10.15, 19.00: Mitgliederversammlung der Fußballabteilung
bekommt man doch auch per mail 


Frei nach George Best: "Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber
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Re: Do, 22.10.15, 19.00: Mitgliederversammlung der Fußballabteilung
Noch 90 Minuten
Re: Do, 22.10.15, 19.00: Mitgliederversammlung der Fußballabteilung
Ich hab mir das gerade mal selbst laut und mit einer Art Dietmar-Wischmeyer-Stimme vorgelesen.Rehalist hat geschrieben:Ich kann mich auch nicht an eine Tagesordnung erinnern, es war nur die Einladung ! Hat jemand noch die NWZ vom 12.10.2015, meine ist in der letzten Woche mit der " Blauen Tonne " entsorgt worden !
Probiert's mal aus. Großartig!

Gegen jegliche Gewaltaffinität in der Fanszene.
Re: Do, 22.10.15, 19.00: Mitgliederversammlung der Fußballabteilung
Er ist mein " großes " Vorbild !Südschwede hat geschrieben:Ich hab mir das gerade mal selbst laut und mit einer Art Dietmar-Wischmeyer-Stimme vorgelesen.Rehalist hat geschrieben:Ich kann mich auch nicht an eine Tagesordnung erinnern, es war nur die Einladung ! Hat jemand noch die NWZ vom 12.10.2015, meine ist in der letzten Woche mit der " Blauen Tonne " entsorgt worden !
Probiert's mal aus. Großartig!


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Re: Do, 22.10.15, 19.00: Mitgliederversammlung der Fußballabteilung
Ich habe vom gestrigen Abend mitgenommen, dass wir mit Servet noch sehr viel Spaß haben werden.
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Re: Do, 22.10.15, 19.00: Mitgliederversammlung der Fußballabteilung
Wie hoch war denn gestern die Gästequote?
VfB Oldenburg 1897 - 3. Liga 2022/2023 - 15.04.2024 Beschluss Stadionneubau
Eisvögel USC Freiburg - 2022 Deutscher Meister - 2013 Deutscher Pokalsieger
Eisvögel USC Freiburg - 2022 Deutscher Meister - 2013 Deutscher Pokalsieger
Re: Do, 22.10.15, 19.00: Mitgliederversammlung der Fußballabteilung
Ca 15 Gäste wenn ich alle richtig zugeordnet habe.
Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie gerne behalten.
"Wo Grenzen verschwinden, fängt die Freiheit an"
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Re: Do, 22.10.15, 19.00: Mitgliederversammlung der Fußballabteilung
Was gibt es denn sonst noch so zu berichten?
Mein System kennt keine Grenzen