Wenn bereits im September die Gehälter nicht gezahlt werden konnten, im Oktober und auch für den November dito, dann kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die Insolvenzverschleppung festgestellt werden muss - wenn die Kickers eine GmbH wären. Da gilt - soweit ich weiß - die drei Wochen Frist. Beim Verein gibt es eine solche Frist nicht, der Vorstand muss allerdings im Falle der Zahlungsunfähigkeit und/oder der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Wann das erfolgen muss, ist so genau nicht gesagt. Es heißt nur, dass der Vorstand bei einer »verzögerten Antragstellung« den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich sein kann.DjMars hat geschrieben: Wenn man schon damals insolvent war, aber diese dennoch nicht angemeldet hat, liegt dann nicht eine Insolvenzverschleppung vor?
Im Gegensatz zu den übrigen juristischen Personen des Privatrechts besteht somit keine »unbedingte« gesetzliche Pflicht zur Einreichung des Insolvenzantrages – es mangelt insbesondere an einer Strafbarkeit für den Fall einer verzögerten Antragstellung.