Nachdem der DFB mit zwei Versuchen eine einstweilige Verfügung
zu erwirken gescheitert ist, hat Jens Weinreich selbst eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Nach dieser darf der DFB nicht mehr Behaupten:
- * er habe seinen Präsidenten Theo Zwanziger „ohne Anlass” einen „unglaublichen Demagogen”
genannt,
* er habe zur Vermeidung einer Klage eine entschuldigende Erklärung abgegeben,
* er habe durch die Formulierung „die Grenzen der Meinungsfreiheit eindeutig überschritten”, ohne
zugleich darauf hinzuweisen, dass das Kammer- und das Landgericht Berlin in den Äußerungen
zulässige Meinungsäußerungen sah.