Hier übrigens nochmal ein paar weitere interessante Passagen aus dem Bebauungsplan 652 für das Marschwegstadion:
Bebauungsplan 652 hat geschrieben:Auch ist ein Ausbau des ehemaligen VfB-Platzes nicht möglich, da die Forderungen des DFB hier nicht erfüllt werden können. Es verbleibt somit nur die Möglichkeit unter Ausnutzung des Bestandes die vorhandene Anlage am Marschweg um- und auszubauen.
Offenbar war das alte Stadion Donnerschwee nicht nur finanziell sondern auch lizenztechnisch nicht mehr tragbar. Natürlich ist auch durch die zwischenzeitliche Aufgabe – der Bebauungsplan ist von 1995 – gegebenenfalls existierender Bestandsschutz abgelaufen. Letztendlich liegt es aber auf der Hand, dass das alte Areal sogar noch beengter war als am Marschweg. Möglicherweise wäre schon die Zweitligasaison 95/96 dort nicht mehr möglich gewesen.
Bebauungsplan 652 hat geschrieben:Danach soll in einem zeitlichen Abstand von voraussichtlich 5 bis 10 Jahren eine Überdachung der gegenüberliegenden Stehplatztribüne erfolgen.
Hab ich noch nie gehört, dass sowas überhaupt angedacht war. Schade… das hätte der Gegengeraden sicher einen schönen Akustik-Vorteil verschafft.
Bebauungsplan 652 hat geschrieben:Außerdem soll eine Flutlichtanlage installiert werden.
Nope. Auch das ist nicht passiert. (Wenn jetzt allerdings ein Flutlicht stehen würde, wäre natürlich schon die Frage, ob ein Neubau überhaupt zur Debatte stände. Also vielleicht doch nicht schlecht, dass es nie gebaut worden ist.)
Bebauungsplan 652 hat geschrieben:Die Gesamtzuschauerzahl wird auf 15 000 begrenzt.
Das ist interessant. Der Standort ist durch den Bebauungsplan auf 15.000 Zuschauer limitiert. Das reicht zwar aktuell sogar noch für die erste Bundesliga, aber wer weiß was in 20-30 Jahren so ist. Einen zweistelligen Millionenbetrag in einen Standort zu investieren, der im Erfolgsfall niemals ausgebaut werden kann, ist keine so gute Idee.
Bebauungsplan 652 hat geschrieben:Städtebaulich und gesellschaftspolitisch ist es wünschenswert, daß sich Sportanlagen in der Nähe der Wohnnutzung befinden, auch wenn dies im Einzelfall mit gewissen Belästigungen der Anwohner verbunden ist.
Bebauungsplan 652 hat geschrieben:Kraft ihrer Planungspflicht ist die Stadt aber grundsätzlich verpflichtet dafür Sorge zu tragen, daß Sportstätten in hinreichender Zahl errichtet und betrieben werden können insbesondere kann den Belangen des Sports nur dann genügend Rechnung getragen werden, wenn auch Sportstätten in der Nachbarschaft zur Wohnbebauung und nicht nur allein auf weit abgelegenen Außenbereichsflächen vorgesehen sind.
Nehmt dies, liebe NIMBYs und liebe Bürgerinitiativen!
Bebauungsplan 652 hat geschrieben:Sowohl bei den Häusern an der Straße Am Schloßgarten als auch an der Straße Marschweg wird aufgrund der jahrelangen engen räumlichen Nähe zu der Sportanlage von einer höheren Duldungspflicht der Anwohner gegenüber Lärmimmissionen ausgegangen. (…) Daher geht die Stadt davon aus, daß sowohl im reinen Wohngebiet (WR) als auch im allgemeinen Wohngebiet (WA) höhere als die jeweils idealtypischen Richtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung hinzunehmen sind.
Kleiner Standortvorteil am Marschweg: Den Anwohnern darf aufgrund der lange bestehenden Situation (Stadion+Autobahn+Freibad) eine höhere Schall-Last zugemutet werden.
Bebauungsplan 652 hat geschrieben:Das Stadion im derzeitigen Ausbauzustand weist bezüglich der Schalleistung eine Richtcharakteristik nach Norden aus. Es ist daher geplant, die Nordtribüne so auszubauen, daß auch hier Zuschauer (Fans) plaziert werden können.
Auch nicht so richtig passiert. Im weiteren Text wird tatsächlich als effizienteste Maßnahme auch die Option diskutiert, die Südkurve in den Norden zu tauschen. Wegen der immensen Kosten für einen überschaubaren Effekt wird das aber direkt wieder verworfen.