
1. ja, der N(ord)FV kann Spieltag und -ort bestimmen
der Verein kann sich nur durch Nichtantreten (mit allen Folgen) "wehren"
2. wenn Beträge genannt werden, um verhandlungsmässig auf die Tränendrüse zu drücken - naja
wenn es um Überbrückung geht, weil am 2. Januar alle möglichen Beiträge, Abgaben, Umlagen,etc. fällig werden, dann mag das zumindest ein Grund sein (die Details, wieviele Zuschauer wirklich kommen, welche Kosten durch den Tausch entfallen usw sind schon hinreichend dargestellt); die Finanzplanung ist für mich dann aber nicht stimmig, da ebensogut andere Gründe zum Wegfall des Spiels führen können
in diesem Fall sollte allerdings auch ein "zinsloses privates Überbrückungsdarlehen" beschaffbar sein
und die "Argumente" für den hypothetischen Fall der umgekehrten Sachlage möchte ich lieber nicht hören