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Re: Mehr Sicherheit für den VfB Oldenburg - Leistungsfußball soll in Kapitalgesellschaft übertragen werden
Verfasst: 22.08.2018 13:42
von Oldenburger79
Zumindest nach der Insolvenz war er schuldenfrei. Alles andere ist wohl nur den betreffenden Vorständen bekannt. Aber seltsam dass so etwas nicht bei der Jahreshauptversammlung thematisiert wurde.
Re: Mehr Sicherheit für den VfB Oldenburg - Leistungsfußball soll in Kapitalgesellschaft übertragen werden
Verfasst: 22.08.2018 14:14
von Kane
foley_artist hat geschrieben:Ralvfb hat geschrieben:Turbo Bruns hat geschrieben:Falsch!Wie kommst du zu der Behauptung!
Aussage HG Oltmanns gestern sowie Vorstand auf den erw. Sitzungen der letzten Wochen. Wie kommst denn Du zu Deiner Aussage?
Macht Turbo leider gerne mal. So ohne Infos rumpoltern.
Turbo Bruns hat aber auch mit vielen Recht gehabt, wo andere die Augen verschlossen haben und ist dafür hart angegangen worden.
Re: Mehr Sicherheit für den VfB Oldenburg - Leistungsfußball soll in Kapitalgesellschaft übertragen werden
Verfasst: 22.08.2018 15:44
von radieschen
Dann gehörte ich zu den geschlossenen Augen.
Ich kann mich nicht an eine qualitative, belegbare Aussage seinerseits erinnern
Alles viel zu reißerisch und ohne Beleg.
Wer in seiner Form hier Punkten will, muß anders auftreten. Vor allem bei den Alten.
Re: Mehr Sicherheit für den VfB Oldenburg - Leistungsfußball soll in Kapitalgesellschaft übertragen werden
Verfasst: 22.08.2018 16:59
von der neue cody
wann gibt es eigentlich info darüber, ob das mit markenrechten und 50+1-garantie geklappt hat? direkt vor der abstimmung?
ich denke mal, mit der pistole auf der brust wird keine zeit für nachbesserungenen gegeben werden.
habe das gefühl, daß 50+1-garantie nicht klappen wird, ob nun weil nicht möglich oder nicht wirklich gewollt.
könnte man nachträglich beim ev in die satzung schreiben, daß nicht mehr verkauft wird? oder ggf nur per geheimer abstimmung mit 100% zustimmung? oder wäre das auf rechtlicher grundlage nicht möglich?
Re: Mehr Sicherheit für den VfB Oldenburg - Leistungsfußball soll in Kapitalgesellschaft übertragen werden
Verfasst: 22.08.2018 18:05
von Turbo Bruns
Ralvfb hat geschrieben:Turbo Bruns hat geschrieben:Falsch!Wie kommst du zu der Behauptung!
Aussage HG Oltmanns gestern sowie Vorstand auf den erw. Sitzungen der letzten Wochen. Wie kommst denn Du zu Deiner Aussage?
Du hast HG Oltmanns nach der Situation des VFB gefragt?Ja das ist natürlich was anderes!Warum hast du nicht Herrn Kühne gefragt?Der war doch Finanzvorstand!
Re: Mehr Sicherheit für den VfB Oldenburg - Leistungsfußball soll in Kapitalgesellschaft übertragen werden
Verfasst: 22.08.2018 18:21
von Ralvfb
Ich habe HG Oltmanns nicht gefragt; er hat es von sich aus als Antwort auf die Fragen der FuFa gesagt. Kühne habe ich nicht gefragt, weil er nicht da war. Habe ich darüber hinaus irgendwelche Ironie, Sarkasmus oder sonst etwas übersehen?
Re: Mehr Sicherheit für den VfB Oldenburg - Leistungsfußball soll in Kapitalgesellschaft übertragen werden
Verfasst: 22.08.2018 18:26
von BMP
der neue cody hat geschrieben:wann gibt es eigentlich info darüber, ob das mit markenrechten und 50+1-garantie geklappt hat? direkt vor der abstimmung?
ich denke mal, mit der pistole auf der brust wird keine zeit für nachbesserungenen gegeben werden.
habe das gefühl, daß 50+1-garantie nicht klappen wird, ob nun weil nicht möglich oder nicht wirklich gewollt.
könnte man nachträglich beim ev in die satzung schreiben, daß nicht mehr verkauft wird? oder ggf nur per geheimer abstimmung mit 100% zustimmung? oder wäre das auf rechtlicher grundlage nicht möglich?
Man arbeitet bereits gemeinsam an Nachbesserungen, diese werden zwischendurch rechtlich geprüft und müssen dann zurück in den Verein. Man redet von 50+1 oder auch von 51%, das ist gewollt. Die derzeit Verantwortlichen wollen schon die Kontrolle über die GmbH behalten.
Ob es tatsächlich langfristig eine juristisch wasserdichte Lösung gibt 50+1 festzuschreiben und wo man das verankern muss, wenn die 50+1 Regel nicht mehr bindend ist, kann man sicherlich nicht mehr bis zu außerordentlichen Delegiertenversammlung abklopfen, das wäre unseriös.
Ob, wie und in welcher Form 50+1 einfließen und umgesetzt werden kann, darüber zu spekulieren macht keinen Sinn mehr, da die Sache derzeit rechtlich abgeklopft wird.
Die Pistole auf der Brust ist leer. Die GmbH arbeitet. Änderungen am Gesellschaftsvertrag der GmbH sind immer noch möglich. Es ist immer erst schwierig, wenn man etwas bestehendes im Nachhinein mittragen soll.
Re: Mehr Sicherheit für den VfB Oldenburg - Leistungsfußball soll in Kapitalgesellschaft übertragen werden
Verfasst: 22.08.2018 20:38
von Oldenburger79
der neue cody hat geschrieben:
habe das gefühl, daß 50+1-garantie nicht klappen wird, ob nun weil nicht möglich oder nicht wirklich gewollt.
Ich glaube nicht dass man eine Million Schulden aufhäuft nur um dann zur Rettung eine GmbH zu gründen mit der man 50 + 1 umgehen möchte.
Re: Mehr Sicherheit für den VfB Oldenburg - Leistungsfußball soll in Kapitalgesellschaft übertragen werden
Verfasst: 22.08.2018 21:21
von PiR
Also das Festschreiben geht auf jeden Fall, das haben andere Vereine auch. Bayern München hat sich meines Wissens auf 30% und nicht auf 49% begrenzt. Um das zu kippen, wäre eine 3/4 Mehrheit notwendig und das dürfte ausgeschlossen sein. Andere Vereine haben noch höhere Stimmhürden.
Wenn die Markenrechte bleiben und die GmbH nur Nutzungsrechte hat und die Mehrheit IMMER beim Stammverein bleibt, ist alles in Ordnung. Sollte die GmbH faktisch ausgegliedert werden und am Spielbetrieb teilnehmen wollen, gibt es glaube ich auch von DFB Seite recht hohe Hürden.
Bin auf Montag gespannt.
Re: Mehr Sicherheit für den VfB Oldenburg - Leistungsfußball soll in Kapitalgesellschaft übertragen werden
Verfasst: 22.08.2018 21:45
von Oldenburger79
Kann man nicht auch ausgliedern ohne positives Votum?
Re: Mehr Sicherheit für den VfB Oldenburg - Leistungsfußball soll in Kapitalgesellschaft übertragen werden
Verfasst: 23.08.2018 07:01
von derLampe
Kann mir mal jemand erklären, warum überhaupt etwas anderes als 50+1 diskutiert bzw. befürchtet wird? Laut Statuten ist das doch gar nicht erlaubt. Oder wo besteht der feine Unterschied?
Re: Mehr Sicherheit für den VfB Oldenburg - Leistungsfußball soll in Kapitalgesellschaft übertragen werden
Verfasst: 23.08.2018 07:07
von kalimera
in der Frage, wie sichern wir uns ab, falls 50 +1 irgendwann fällt
Re: Mehr Sicherheit für den VfB Oldenburg - Leistungsfußball soll in Kapitalgesellschaft übertragen werden
Verfasst: 23.08.2018 11:10
von Dino
Voraussetzung für irgendeine „Absicherung“ ist ein vernünftiges und verantwortungsvolles Wirtschaften.
Das war in den Vereinsstrukturen mit ehrenamtlichen Verantwortungsträgern offensichtlich nicht (nachhaltig) gegeben.
Die Strukturen und rechtlichen Regeln einer Kapitalgesellschaft sind dagegen eine hohe Hürde gegen (anhaltende) Misswirtschaft.
Re: Mehr Sicherheit für den VfB Oldenburg - Leistungsfußball soll in Kapitalgesellschaft übertragen werden
Verfasst: 23.08.2018 14:38
von PiR
derLampe hat geschrieben:Kann mir mal jemand erklären, warum überhaupt etwas anderes als 50+1 diskutiert bzw. befürchtet wird? Laut Statuten ist das doch gar nicht erlaubt. Oder wo besteht der feine Unterschied?
Geht um Absicherung im Falle eines Falles der 50+1 Regel, aber die ließe sich auch umgehen. In Augsburg gehören 99% beispielsweise einer Investorengruppe, aber ohne Stimmrecht. Das genau Modell kenne ich da aber auch nicht.
Re: Mehr Sicherheit für den VfB Oldenburg - Leistungsfußball soll in Kapitalgesellschaft übertragen werden
Verfasst: 23.08.2018 17:36
von DjMars
PiR hat geschrieben:derLampe hat geschrieben:Kann mir mal jemand erklären, warum überhaupt etwas anderes als 50+1 diskutiert bzw. befürchtet wird? Laut Statuten ist das doch gar nicht erlaubt. Oder wo besteht der feine Unterschied?
Geht um Absicherung im Falle eines Falles der 50+1 Regel, aber die ließe sich auch umgehen. In Augsburg gehören 99% beispielsweise einer Investorengruppe, aber ohne Stimmrecht. Das genau Modell kenne ich da aber auch nicht.
Beim BVB gehören auch nur 5,35 Prozent dem e.V., wobei das schlimmer klingt als es ist. Oftmals wählen größere Fußballclubs das Modell GmbH & Co. KGaA. Dabei gibt es immer zwei Gesellschaften. Wenn eine Gesellschaft zu 100 % verkauft ist und die andere zu 100 % dem e.V. gibt es Stimmgleichgewicht von 1 zu 1. Durch die Restprozente bei der einen Gesellschaft, in Dortmund eben jene 5,35 % in Augsburg 1 % wird das "+1" bei der 50+1-Regelung gewahrt. Jedenfalls verstehe ich das so.
Re: Mehr Sicherheit für den VfB Oldenburg - Leistungsfußball soll in Kapitalgesellschaft übertragen werden
Verfasst: 23.08.2018 18:06
von Soccer_Scientist
DjMars hat geschrieben:
Beim BVB gehören auch nur 5,35 Prozent dem e.V.,....
5,35 Prozent des Kommanditisten
Re: Mehr Sicherheit für den VfB Oldenburg - Leistungsfußball soll in Kapitalgesellschaft übertragen werden
Verfasst: 23.08.2018 21:11
von Oldenburger79
DjMars hat geschrieben:PiR hat geschrieben:derLampe hat geschrieben:Kann mir mal jemand erklären, warum überhaupt etwas anderes als 50+1 diskutiert bzw. befürchtet wird? Laut Statuten ist das doch gar nicht erlaubt. Oder wo besteht der feine Unterschied?
Geht um Absicherung im Falle eines Falles der 50+1 Regel, aber die ließe sich auch umgehen. In Augsburg gehören 99% beispielsweise einer Investorengruppe, aber ohne Stimmrecht. Das genau Modell kenne ich da aber auch nicht.
Beim BVB gehören auch nur 5,35 Prozent dem e.V., wobei das schlimmer klingt als es ist. Oftmals wählen größere Fußballclubs das Modell GmbH & Co. KGaA. Dabei gibt es immer zwei Gesellschaften. Wenn eine Gesellschaft zu 100 % verkauft ist und die andere zu 100 % dem e.V. gibt es Stimmgleichgewicht von 1 zu 1. Durch die Restprozente bei der einen Gesellschaft, in Dortmund eben jene 5,35 % in Augsburg 1 % wird das "+1" bei der 50+1-Regelung gewahrt. Jedenfalls verstehe ich das so.
Das ist doch alles völlig egal. Wie schon erklärt wurde muß man unterscheiden zwischen Kapitalanteilen die veräußert werden und Stimmrechten. Die Kapitalanteile eines Vereins oder einer GmbH oder AG können komplett verkauft werden. Aber das Stimmrecht darf nur bis zu 49 % abgegeben werden. Der BVB könnte also auch 100 % verkaufen, da er zu 100 % Stimmrecht hat. So einfach ist das eben.
Re: Mehr Sicherheit für den VfB Oldenburg - Leistungsfußball soll in Kapitalgesellschaft übertragen werden
Verfasst: 23.08.2018 23:03
von der neue cody
Oldenburger79 hat geschrieben:
Das ist doch alles völlig egal. Wie schon erklärt wurde muß man unterscheiden zwischen Kapitalanteilen die veräußert werden und Stimmrechten. Die Kapitalanteile eines Vereins oder einer GmbH oder AG können komplett verkauft werden. Aber das Stimmrecht darf nur bis zu 49 % abgegeben werden. DerBVB könnte also auch 100 % verkaufen, da er zu 100 % Stimmrecht hat. So einfach ist das eben.
So ist das ja eben nicht und genau das ist ja dieser irrglaube. Wenn die 50+1-regel von dfb/dfl (oder auch per gerichtsentscheid) gekippt wird (und das wird wohl passieren) dann ist doch jeder "verein" der weniger als 50% an "sich selbst" besitzt automatisch gefickt. Weil dann die von der 50+1-regel künstlich aufgebockten mehrheitstimmrechte in sich zusammenfallen.
Oder etwa nicht?
Anteile und stimmrechte werden nicht einzeln verkauft oder überhaupt getrennt. Die stimmrechte werden nur aktuell von der 50+1-regelung beschnitten für den fall, dass der stammverein weniger als die hälfte an seiner ausgliederung besitzt.
Das wird ein böses erwachen geben.
Re: Mehr Sicherheit für den VfB Oldenburg - Leistungsfußball soll in Kapitalgesellschaft übertragen werden
Verfasst: 24.08.2018 00:30
von Toni Tore
Bewegte Zeiten

Re: Mehr Sicherheit für den VfB Oldenburg - Leistungsfußball soll in Kapitalgesellschaft übertragen werden
Verfasst: 24.08.2018 08:32
von BMP
Vielleicht sollte man sich mal mit dem GmbH-Gesetz auseinandersetzen. Alle anderen Rechtsformen spielen derzeit keine Rolle, wenn es um Stimmrechte und Kapitalanteile geht. Die GmbH arbeitet bereits und es ist derzeit auch keine andere Rechtsform vorgesehen. Es geht darum, ob der Verein 50+1 Stimmrecht an der GmbH halten kann, wenn diese Regelung kippt. Zusätzlich geht es darum den Vertretern des Verein als Gesellschafter der GmbH rechtlich daran zu binden, niemals die Stimmmehrheit des Vereins in der GmbH aufzugeben. In wie weit man so etwas rechtsverbindlich regeln kann und wo man das festschreibt, sollte man Fachleuten überlassen. Die Markenrechte an der Zitrone und die Spiellizenz der Ersten Mannschaft bleiben beim Verein. Es ist demnach keine echte Ausgliederung. Lediglich soll der finanzielle Bereich des Vereins vor den Risiken der Ersten Mannschaft geschützt werden, dieses geschieht durch die Haftung der GmbH. Außerdem generiert jetzt die GmbH die finanziellen Mittel für den Spielbetrieb und organisiert diesen.