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Re: Regionalliga Nord 2012/2013
Verfasst: 16.05.2013 10:36
von Juri
radieschen hat geschrieben:Es gibt kein Vertun und Rechnen:
Wir müssen uns selber aus den Schlamassel holen.
Alle Luft anhalten und am Samstag explodieren!!!!!
So siehts mal aus!
Re: Regionalliga Nord 2012/2013
Verfasst: 16.05.2013 10:37
von Soccer_Scientist
https://www.insolvenzbekanntmachungen.d ... ffnung.htm" onclick="window.open(this.href);return false;
Am 14.05.2013 um 11:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des FC Oberneuland von 1948 eingetragener Verein, Hastedter Heerstr. 25, 28207 Bremen (AG Bremen, VR 2586 HB),
vertreten durch:
1. Holger Micheli, Hastedter Heerstr. 25, 28207 Bremen, (Vorstand),
2.
Karen Micheli, (Vorstand),
3. Dr. Martin Hoeft, (Vorstand), . Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hölzle, Martinistraße 1, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 322 649 - 0, Fax: 0421 - 322 649 - 29, E-Mail:
bremen@goerg.de, Internet:
http://www.goerg.de" onclick="window.open(this.href);return false;. Insolvenzforderungen sind bis zum 09.07.2013 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte sind dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Leistungen müssen an den Insolvenzverwalter erfolgen (§ 28 InsO).
Unterschrift vom Amtsgericht Bremen.
Das ist eine offizielle Seite der Justizministerien.
Re: Regionalliga Nord 2012/2013
Verfasst: 16.05.2013 10:43
von Oscar
Es handelt sich also um einen Fremdantrag (z.B. Finanzamt oder Krankenkasse) auf Eröffnung des Inso-Verfahrens.
Das die Verantwortlichen hiervon nichts gewußt haben wollen kann ich nicht glauben,da der Schuldner immer im Rahmen der Stellung des Antrages angehört wird.
Oberneuland kann jedoch nunmehr gegen den Eröffnungsbeschluß sofortige Beschwerde binnen einer Woche einlegen (§ 34 InsO) worüber das Gericht dann entscheiden müßte.Bis diese Entscheidung rechtkräftig ist,ist die Saison vorbei!

Re: Regionalliga Nord 2012/2013
Verfasst: 16.05.2013 10:54
von Soccer_Scientist
Oscar hat geschrieben:Oberneuland kann jedoch nunmehr gegen den Eröffnungsbeschluß sofortige Beschwerde binnen einer Woche einlegen (§ 34 InsO) worüber das Gericht dann entscheiden müßte.Bis diese Entscheidung rechtkräftig ist,ist die Saison vorbei!

Aber trotz allem wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Und das ist laut Spielordnung maßgebend.
§6 (9) Wird über das Vermögen eines Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet oder wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, so gilt die Mannschaft des Vereins als Regelabsteiger
http://www.nordfv.de/der-nfv/satzung-or ... elordnung/" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: Regionalliga Nord 2012/2013
Verfasst: 16.05.2013 10:55
von Feuerlein
zumal impressum der seite
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Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf
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die seite ist offiziell
Re: Regionalliga Nord 2012/2013
Verfasst: 16.05.2013 11:01
von Craim
Ich hab zwar keine wirkliche Ahnung von Insolvenzrecht, aber es kann doch nicht jeder Hans und Franz hingehen und die Insolvenz für ein Unternehmen oder in dem Fall Verein beantragen.
Mich würde also interessieren, wer das machen kann und das insbesondere ohne die Vereinoberen.
Re: Regionalliga Nord 2012/2013
Verfasst: 16.05.2013 11:02
von Soccer_Scientist
Unklarheit in Kiel: Kommt Havelse als Erster?
http://www.kicker.de/news/fussball/regi ... rster.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: Regionalliga Nord 2012/2013
Verfasst: 16.05.2013 11:04
von Sascha12
Craim hat geschrieben:Ich hab zwar keine wirkliche Ahnung von Insolvenzrecht, aber es kann doch nicht jeder Hans und Franz hingehen und die Insolvenz für ein Unternehmen oder in dem Fall Verein beantragen.
Mich würde also interessieren, wer das machen kann und das insbesondere ohne die Vereinoberen.
Grundsätzlich können sowohl der Schuldner selbst als auch seine Gläubiger Insolvenzantrag stellen. Um willkürliche Anträge von Gläubigern zu verhindern, müssen sie beim Antrag zugleich ihr berechtigtes Interesse an der Insolvenz sowie ihre Forderung gegen den Schuldner und den Eröffnungsgrund (s. oben) glaubhaft machen gemäß § 14 Abs. 1 InsO.
Re: Regionalliga Nord 2012/2013
Verfasst: 16.05.2013 11:04
von jayjay
Kicker bringt eine neue Variante ins Spiel:
Die Statuten der DFL besagen für einen solchen Fall, dass nur die noch ausstehenden Spiele mit 2:0 Toren und drei Punkten für den jeweiligen Gegner gewertet werden, wenn ein Klub im "Zeitraum der letzten fünf Meisterschaftsspiele ausscheidet". "Alles andere wäre eine groteske Wettbewerbsverzerrung", befand Schleswig-Holsteins Verbandschef Hans-Ludwig Meyer auch für den vorliegenden Fall, der aber natürlich nicht unter DFL-Statuten fällt.
Bleibt die Frage, ob sich das DFL-Recht auf den NFV übertragen lässt.
Hier der gesamte Artikel:
http://www.kicker.de/news/fussball/regi ... rster.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: Regionalliga Nord 2012/2013
Verfasst: 16.05.2013 11:07
von Soccer_Scientist
Craim hat geschrieben:Ich hab zwar keine wirkliche Ahnung von Insolvenzrecht, aber es kann doch nicht jeder Hans und Franz hingehen und die Insolvenz für ein Unternehmen oder in dem Fall Verein beantragen.
Mich würde also interessieren, wer das machen kann und das insbesondere ohne die Vereinoberen.
Antragsberechtigt sind die Gläubiger oder der Schuldner selbst (§ 13 Abs. 1 InsO).
In § 5 InsO hat der Gesetzgeber festgelegt, dass das Insolvenzgericht bei Vorliegen eines Insolvenzantrages, der nicht als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen ist, von Amts wegen zu ermitteln hat, ob Insolvenzgründe vorliegen.
Ist der Antrag zulässig, so muss der Schuldner vom Insolvenzgericht gehört werden (§ 14 Abs. 2 InsO).
Begründet ist der Antrag, wenn mindestens einer der drei Eröffnungsgründe Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) vorliegt und die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten deckt
http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzrecht_(Deutschland" onclick="window.open(this.href);return false;)
Re: Regionalliga Nord 2012/2013
Verfasst: 16.05.2013 11:08
von Soccer_Scientist
jayjay hat geschrieben:Bleibt die Frage, ob sich das DFL-Recht auf den NFV übertragen lässt.
Wird doch schon beantwortet:
...der aber natürlich nicht unter DFL-Statuten fällt.
Re: Regionalliga Nord 2012/2013
Verfasst: 16.05.2013 11:11
von Oscar
Craim hat geschrieben:Ich hab zwar keine wirkliche Ahnung von Insolvenzrecht, aber es kann doch nicht jeder Hans und Franz hingehen und die Insolvenz für ein Unternehmen oder in dem Fall Verein beantragen.
Mich würde also interessieren, wer das machen kann und das insbesondere ohne die Vereinoberen.
Siehe § 14 InsO (Insolvenzordnung)
Re: Regionalliga Nord 2012/2013
Verfasst: 16.05.2013 11:11
von Soccer_Scientist
Vielleicht haben die Michelis längere Zeit die Post nicht aufgemacht.
Re: Regionalliga Nord 2012/2013
Verfasst: 16.05.2013 11:17
von Ganja
Seit Eröffnung des Verfahrens sind gerade mal haargenau 48 Stunden und 4 Minuten vergangen. Die Internet- und insbesondere Zeitungsmeldungen wurden vermutlich zum Teil schon gestern verfasst - viel Zeit hatte die Post also nicht.
Meines Wissens könnte auch einer der Spieler bei entsprechendem Lohnverzug und berechtigter Sorge um den Erhalt seiner Leistungen vom Arbeitgeber die Eröffnung des Verfahrens beantragt haben. (Glaube ich aber natürlich nicht.)
Die Kommentare der Oberneuländer Regenten setzen den Kieler Insiderkontakten in die Verbandsspitze wirklich nochmal die Krone auf. Wenn man denkt, es geht nicht mehr besser, kommt irgendwo ein Micheli her...
Fehlt wirklich nur noch die scheinbar von WHV beantragte einstweilige Verfügung gegen den Punktabzug.
Ich kann diese Saison, diese Liga, diesen Verband echt nicht mehr ernst nehmen. Wie gerne wäre ich jetzt Verwaltungsangestellter beim NFV! Realsatire in Reinstform.
Re: Regionalliga Nord 2012/2013
Verfasst: 16.05.2013 11:24
von jayjay
Unabhängig von dem was da noch kommt und entschieden wird, schließe ich mich dengestrigen Kommentaren von Blaue Elise und Godzi an:
Was für ein Scheißverein, hoffentlich verschwinden die endgültig.
Re: Regionalliga Nord 2012/2013
Verfasst: 16.05.2013 12:26
von Zonny
Ich verstehe so langsam gar nichts mehr!!!!
Re: Regionalliga Nord 2012/2013
Verfasst: 16.05.2013 12:35
von Schwede
Craim hat geschrieben:Ich hab zwar keine wirkliche Ahnung von Insolvenzrecht, aber es kann doch nicht jeder Hans und Franz hingehen und die Insolvenz für ein Unternehmen oder in dem Fall Verein beantragen.
Mich würde also interessieren, wer das machen kann und das insbesondere ohne die Vereinoberen.
Jeder der glaubhaft machen kann offene Forderungen zu haben kann den Antrag stellen. Da dieser vom Amtsgericht angenommen wurde und mittlerweile auch das Verfahren eröffnet wurde, muss eine Anhörung bereits erfolgt sein. Die Michelis erzählen da irgendwie Quatsch.
Oscar hat geschrieben:Es handelt sich also um einen Fremdantrag (z.B. Finanzamt oder Krankenkasse) auf Eröffnung des Inso-Verfahrens.
Wenn das die atlas BKK war, dann gibt das noch ordentlich Ärger.

Re: Regionalliga Nord 2012/2013
Verfasst: 16.05.2013 12:39
von Juri
Dauert es nicht in der Regel eine Weile, bis festgestellt werden kann, ob das Verfahren überhaupt eröffnet wird? Muss nach Antrag nicht erst durch einen Gutachter bestätigt werden, dass genug Masse vorhanden ist? Bei anderen Vereinen hat sich dieser Prozess meist ein paar Monate hingezogen. Oder ist der Antrag schon eine Weile her? Fragen über Fragen.
Re: Regionalliga Nord 2012/2013
Verfasst: 16.05.2013 13:08
von Craim
Juri hat geschrieben:Dauert es nicht in der Regel eine Weile, bis festgestellt werden kann, ob das Verfahren überhaupt eröffnet wird? Muss nach Antrag nicht erst durch einen Gutachter bestätigt werden, dass genug Masse vorhanden ist? Bei anderen Vereinen hat sich dieser Prozess meist ein paar Monate hingezogen. Oder ist der Antrag schon eine Weile her? Fragen über Fragen.
Ob genügend Masse vorhanden ist oder nicht ist doch für den sportlichen Aspekt irrelevent. Sollte die Insolvenz mangels Masse abgelehnt werden, dann wird der Verein aus dem Vereinsregister gelöscht.
Re: Regionalliga Nord 2012/2013
Verfasst: 16.05.2013 13:09
von Juri
Das ist mit völlig bewusst. Allerdings beantwortet das keine meiner Fragen.