VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
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Re: VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
Also ich frage mich was der DfB macht.
Da werden Lizensen vergeben auf gute Hoffnung und dann ziehen Vereine ihre Mannschaften zurück und sportliche Fairness ist in den Ligen nicht mehr gegeben. Bzw. Spieler können auf einmal ausserhalb der Transferperioden wechseln. Wo sicherlich Ablösesummen hinfällig sind.
Mit sportlicher Fairness hat das nicht viel zu tun.
HAt es bisher vom DfB, Sanktionsandrohungen gegenüber Goslar gegeben, wohl nicht.
Mit dem Stadionbau in Goslar ist doch ne Farce, seit über einen Jahr, wird schon dort in den Gremien darüber diskutiert und acht Wochen nach Ligabeginn kommt die negative Entscheidung. Einfach lächerlich.
Ich hoffe nur das Goslar das gleiche Schicksal wie Emden geschieht.
Da werden Lizensen vergeben auf gute Hoffnung und dann ziehen Vereine ihre Mannschaften zurück und sportliche Fairness ist in den Ligen nicht mehr gegeben. Bzw. Spieler können auf einmal ausserhalb der Transferperioden wechseln. Wo sicherlich Ablösesummen hinfällig sind.
Mit sportlicher Fairness hat das nicht viel zu tun.
HAt es bisher vom DfB, Sanktionsandrohungen gegenüber Goslar gegeben, wohl nicht.
Mit dem Stadionbau in Goslar ist doch ne Farce, seit über einen Jahr, wird schon dort in den Gremien darüber diskutiert und acht Wochen nach Ligabeginn kommt die negative Entscheidung. Einfach lächerlich.
Ich hoffe nur das Goslar das gleiche Schicksal wie Emden geschieht.
Re: VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
[quote" "]Die kurzfristige, auch für Außenstehende auf der Hand liegende Lösung könnte so aussehen, dass der GSC mit Ausnahme der sogenannten Risikospiele seine Heimspiele unter Auflagen in Goslar austragen dürfte. „Dass wir gegen Magdeburg in Braunschweig spielen, liegt ja schon in unserem eigenen Interesse und ist ja vollkommen in Ordnung, sagt Bruns, „aber gegen Tennis Borussia oder Wilhelmshaven ist es ja nun wirklich nicht nötig, dass wir in Braunschweig Geld verbrennen.“[/quote]
Ich lach mir den Arsch ab, der DFB macht sich sowas von lächerlich wenn er sowas zulassen würde.
Ich lach mir den Arsch ab, der DFB macht sich sowas von lächerlich wenn er sowas zulassen würde.
Könntet ihr mit meinen Augen sehen...
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Re: VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
Was soll dieser Blödsinn eigentlich? Es ist doch ganz offensichtlich, dass der Rückzug nicht aufgrund des Scheiterns der Finanzierung für den Stadionumbau in Erwägung gezogen wurde, sondern einzig aus dem Grund, dass sich Goslar die Kosten für die laufende Saison nicht leisten kann. Der DFB setzt sich jetzt, um diese im Vorfeld schon erkennbare Fehlkalkulation zu kaschieren, über die eigenen Sicherheitsbestimmungen hinweg.
Re: VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
nun ich denke der gsc sollte unbedingt weiter spielen. gestern wieder grandiose 210 zuschauer. ich denke, mit der saison kann man ne menge geld verdienen^^
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Re: VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
Ich bin dafür! Goslar soll in der Regionalliga weiterspielen!

Frei nach George Best: "Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber
und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach verprasst."
Re: VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
Unfassbar, die Farce geht weiter. Goslar wird im eigenen Stadion spielen dürfen. Ein richtiger Schlag in die Fresse. Fussball- Mafia DFB. Unfassbar.
Magdeburg sehen und sterben.
- Frank aus Oldb
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Re: VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
Juri hat geschrieben:Unfassbar, die Farce geht weiter. Goslar wird im eigenen Stadion spielen dürfen. Ein richtiger Schlag in die Fresse. Fussball- Mafia DFB. Unfassbar.
Daran kann man aber auch sehen wie platt die sind! Nächste Saison sind die weg vom Fenster,
und das weis da jeder, und in Wirklichkeit auch der DFB. Unfair nur gegen diversen Vereinen die
ums Überleben kämpfen. Das hat auf jedenfall eine längere Nachspielzeit.
Re: VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
Steht das schon fest mit dem Stadion? Das wäre wirklich unfassbar.
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Re: VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
Es wäre doch nicht das erste Mal, dass der DFB sich über seine eignen Statuten hinweg sieht, denn ansonsten wären Vereine wie der BVB oder Kaiserslautern schon längst in der Versenkung verschwunden.
Man braucht nur den richtigen Draht und/oder den richtigen Moment, um previligiert zu werden.
Das problem ist, dass so lange die Medien diese Spielereien mitmachen, wird sich auch nichts ändern.
Man braucht nur den richtigen Draht und/oder den richtigen Moment, um previligiert zu werden.
Das problem ist, dass so lange die Medien diese Spielereien mitmachen, wird sich auch nichts ändern.
Re: VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
Toll, dann lungert manolo ja bald wieder hier im Forum und so rum... 

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- VfB-Megafan
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Re: VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
So werden die kommenden Wochen wieder mit Verhandlungen auf allen Ebenen angefüllt sein. Wann es erste konkrete Auswirkungen gibt, war am Freitag noch nicht absehbar. Noch nicht fest stand auch, ob das nächste Heimspiel gegen den ZFC Meuselwitz, das mittlerweile für Freitag,25. September, angesetzt ist, möglicherweise schon im Osterfeldstadion stattfinden kann.
Ich glaube andere Vereine Ärgert das noch viel mehr !!! Heesling, Emden, Vereine aus HH usw...Selbst CLp wurde damals mit Verweigerung der Lizenz gedroht, bei nicht Ausbau (Zaun) des Stadions.
Ich glaube andere Vereine Ärgert das noch viel mehr !!! Heesling, Emden, Vereine aus HH usw...Selbst CLp wurde damals mit Verweigerung der Lizenz gedroht, bei nicht Ausbau (Zaun) des Stadions.

- herrvonbödefeld
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Re: VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
MarS hat geschrieben:Steht das schon fest mit dem Stadion? Das wäre wirklich unfassbar.
ich glaub den schwachsinn erst wenn ichs schwarz auf weiß vor mir hab.
das wäre ja schon skandalös! und das sage ich nicht weil ich es goslar gönne pleite zu gehen, das wird jeder neutrale fußballfan ähnlich sehen.
das ist an frechheit kaum zu überbieten!
das wäre betrug, nicht nur am vfb oldenburg!!!
wenn ich da an teams wie altona denke, die monatelang um ein stadion kämpfen mussten. da gibt es tausende beispiele.
der verein goslar und der dfb gehören abgestraft! ich bin grad echt perplex!"
VfB Fan seit 1987
EWE Baskets /OTB Fan seit 1994
16.06.1991
VfB Oldenburg-SC Freiburg 2:2
letztes Spiel in der Hölle des Nordens und ich war dabei!:-)
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Re: VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
wenn der vfb sportlich aufgestiegen wäre, würde er jetzt in der regionalliga spielen
es hat die relegation verloren, nicht aufgestiegen - und somit betrogen worden? soso...
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meine liebe, meine heimat, mein leben (3,4 /spießer) - da lappan hood forever!
lappan-g's sind keine verbrecher!
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Re: VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
C. Richtlinien für das Zulassungsverfahren
Technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit Regionalliga
I. Zulassungsvoraussetzungen
Neben dem Abschluss des Zulassungsvertrags sowie der Abgabe der Bewerbung
zur Regionalliga und der Erklärung zur Bewerbung als Grundvoraussetzung
werden folgende Zulassungsvoraussetzungen festgelegt:
1. Satzung / Gesellschaftsvertrag, Register, Struktur
a) Vorlage der aktuellen Satzung bzw. des aktuellen Gesellschaftsvertrags
und verbindliche Erklärung, sämtliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
b) Vorlage eines vollständigen, aktuellen Auszugs aus dem Vereins- bzw.
Handelsregister und verbindliche Erklärung, sämtliche Änderungen des
Registerauszugs unverzüglich mitzuteilen.
c) Benennung der im Außenverhältnis und gegenüber dem DFB vertretungsberechtigten
Personen unter Mitteilung der jeweiligen Vertretungsregelungen
und Vorlage notwendiger Vollmachten.
d) Der Bewerber muss in seiner Satzung oder seinem Gesellschaftsvertrag
sicherstellen oder sich hierzu verpflichten, die Satzung des DFB, das
Statut für die 3. Liga und die Regionalliga sowie die übrigen Ordnungen
und Durchführungsbestimmungen des DFB und seiner Regional- und
Landesverbände sowie die Entscheidungen und Beschlüsse der Organe
dieser Verbände anzuerkennen.
e) Der Bewerber muss in seiner Satzung oder seinem Gesellschaftsvertrag
sicherstellen oder sich hierzu verpflichten, dass Mitarbeiter oder
Mitglieder von Organen von Unternehmen, die zu mehreren Teilnehmern/
Muttervereinen oder mit diesen verbundenen Unternehmen in
wirtschaftlich erheblichem Umfang in vertraglichen Beziehungen im
Bereich der Vermarktung, einschließlich des Sponsorings, oder des
Spielbetriebs stehen und/oder an ihnen bedeutend beteiligt sind, nicht
Mitglied in Kontroll-, Geschäftsführungs- und Vertretungsorganen des
Teilnehmers sein dürfen, wobei Konzerne und die ihnen angehörigen
Unternehmen als ein Unternehmen gelten. Ebenso dürfen Mitglieder
von Geschäftsführungs- oder Kontrollorganen eines anderen Teilnehmers
keine Funktionen in Organen des Teilnehmers übernehmen.
Für die Mitgliedschaft in Kontrollorganen des Teilnehmers kann der
DFB auf Antrag des Teilnehmers eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Der Antrag ist zu begründen.
f) Vorlage einer schriftlichen Erklärung, aus der sich ergibt, dass bei der
Bestellung der betreffenden Personen die in Buchstabe e) genannten
Voraussetzungen beachtet worden sind und – auf Aufforderung des
DFB – Vorlage einer Liste mit den Namen der Mitglieder der Kontroll-,
Geschäftsführungs- und Vertretungsorgane.
107
g) Für einen Verein gilt zusätzlich, dass
er in seiner Satzung sicherstellt oder sich hierzu verpflichtet, dass die
Mitgliederversammlung den Vorsitzenden und gegebenenfalls auch die
übrigen Mitglieder des Vorstandes wählt, nachdem zuvor ein Wahlausschuss
den Vorsitzenden bzw. die Mitglieder des Vorstandes vorgeschlagen
hat, oder ein von der Mitgliederversammlung in seiner
Mehrheit gewähltes Vereinsorgan den Vorsitzenden und auch gegebenenfalls
die übrigen Mitglieder des Vorstandes bestellt. Auf die
Rahmenbedingungen für die Satzung eines Lizenzvereins (Anhang III
zur LO) wird hingewiesen.
h) Für eine Kapitalgesellschaft gilt zusätzlich, darzulegen durch Vorlage
eines rechtlichen Nachweises oder einer entsprechenden Verpflichtungserklärung,
dass
aa) ihr Sitz am Sitz des Muttervereins sein muss;
bb) der Name der Kapitalgesellschaft den Namen des Muttervereins
enthalten muss, wobei die Aufnahme eines Firmennamens als
Zusatz unzulässig ist;
cc) ein Recht, Mitglieder in den Aufsichtsrat bzw. ein anderes Kontrollorgan
zu entsenden („Entsenderecht“) nur dem Mutterverein eingeräumt
werden darf. Der Mutterverein soll in dem Kontrollorgan
der Kapitalgesellschaft mehrheitlich vertreten sein.
2. Weitere technisch-organisatorische Zulassungsvoraussetzungen
a) Einreichung einer „Erklärung zum Stadion“ zur Dokumentation des tatsächlichen
Zustands der Spielstätte entsprechend dem von der DFBZentralverwaltung
hierzu erstellten Formular.
b) Nachweis einer Platzanlage für alle Pflichtspiele der Regionalliga-
Mannschaft, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
aa) Zuschauerkapazität über 5.000 Plätze, davon mindestens 1.000 Sitzplätze;
bb) Flutlichtanlage mit mindestens 400 Lux E-hor (Altanlagen Spielbetrieb),
bei Neuanlagen 500 Lux E-hor (Spielbetrieb)/800 Lux E-Cam
(fernsehtauglich);
cc) Naturrasenspielfeld;
dd) Ausreichende Anzahl Umkleideräume und sanitäre Einrichtungen
für Aktive und Zuschauer sowie Einrichtungen für Medienmitarbeiter;
ee) Im Übrigen sind die Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei
Bundesspielen inklusive der zugehörigen Anlagen 1 und 2 Teil der
Zulassungsvoraussetzungen.
c) Das Stadion muss sich am Sitz des Bewerbers befinden. Über Ausnahmen
entscheidet der DFB-Spielausschuss, wobei sich das Stadion in
jedem Fall im Verbandsgebiet des DFB befinden muss.
d) Das Stadion muss für den Spielbetrieb der Regionalliga uneingeschränkt
zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende
Erklärung bzw. durch Vorlage des Stadionmietvertrags, soweit der
Bewerber nicht Eigentümer des Stadions ist, zu erbringen.
Das schreibt der DFB vor. Sollte es dann so kommen verstosst der DFB gegen seine eigenen Statuten. Also geht das schon einmal nicht !!! Was dann??
Technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit Regionalliga
I. Zulassungsvoraussetzungen
Neben dem Abschluss des Zulassungsvertrags sowie der Abgabe der Bewerbung
zur Regionalliga und der Erklärung zur Bewerbung als Grundvoraussetzung
werden folgende Zulassungsvoraussetzungen festgelegt:
1. Satzung / Gesellschaftsvertrag, Register, Struktur
a) Vorlage der aktuellen Satzung bzw. des aktuellen Gesellschaftsvertrags
und verbindliche Erklärung, sämtliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
b) Vorlage eines vollständigen, aktuellen Auszugs aus dem Vereins- bzw.
Handelsregister und verbindliche Erklärung, sämtliche Änderungen des
Registerauszugs unverzüglich mitzuteilen.
c) Benennung der im Außenverhältnis und gegenüber dem DFB vertretungsberechtigten
Personen unter Mitteilung der jeweiligen Vertretungsregelungen
und Vorlage notwendiger Vollmachten.
d) Der Bewerber muss in seiner Satzung oder seinem Gesellschaftsvertrag
sicherstellen oder sich hierzu verpflichten, die Satzung des DFB, das
Statut für die 3. Liga und die Regionalliga sowie die übrigen Ordnungen
und Durchführungsbestimmungen des DFB und seiner Regional- und
Landesverbände sowie die Entscheidungen und Beschlüsse der Organe
dieser Verbände anzuerkennen.
e) Der Bewerber muss in seiner Satzung oder seinem Gesellschaftsvertrag
sicherstellen oder sich hierzu verpflichten, dass Mitarbeiter oder
Mitglieder von Organen von Unternehmen, die zu mehreren Teilnehmern/
Muttervereinen oder mit diesen verbundenen Unternehmen in
wirtschaftlich erheblichem Umfang in vertraglichen Beziehungen im
Bereich der Vermarktung, einschließlich des Sponsorings, oder des
Spielbetriebs stehen und/oder an ihnen bedeutend beteiligt sind, nicht
Mitglied in Kontroll-, Geschäftsführungs- und Vertretungsorganen des
Teilnehmers sein dürfen, wobei Konzerne und die ihnen angehörigen
Unternehmen als ein Unternehmen gelten. Ebenso dürfen Mitglieder
von Geschäftsführungs- oder Kontrollorganen eines anderen Teilnehmers
keine Funktionen in Organen des Teilnehmers übernehmen.
Für die Mitgliedschaft in Kontrollorganen des Teilnehmers kann der
DFB auf Antrag des Teilnehmers eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Der Antrag ist zu begründen.
f) Vorlage einer schriftlichen Erklärung, aus der sich ergibt, dass bei der
Bestellung der betreffenden Personen die in Buchstabe e) genannten
Voraussetzungen beachtet worden sind und – auf Aufforderung des
DFB – Vorlage einer Liste mit den Namen der Mitglieder der Kontroll-,
Geschäftsführungs- und Vertretungsorgane.
107
g) Für einen Verein gilt zusätzlich, dass
er in seiner Satzung sicherstellt oder sich hierzu verpflichtet, dass die
Mitgliederversammlung den Vorsitzenden und gegebenenfalls auch die
übrigen Mitglieder des Vorstandes wählt, nachdem zuvor ein Wahlausschuss
den Vorsitzenden bzw. die Mitglieder des Vorstandes vorgeschlagen
hat, oder ein von der Mitgliederversammlung in seiner
Mehrheit gewähltes Vereinsorgan den Vorsitzenden und auch gegebenenfalls
die übrigen Mitglieder des Vorstandes bestellt. Auf die
Rahmenbedingungen für die Satzung eines Lizenzvereins (Anhang III
zur LO) wird hingewiesen.
h) Für eine Kapitalgesellschaft gilt zusätzlich, darzulegen durch Vorlage
eines rechtlichen Nachweises oder einer entsprechenden Verpflichtungserklärung,
dass
aa) ihr Sitz am Sitz des Muttervereins sein muss;
bb) der Name der Kapitalgesellschaft den Namen des Muttervereins
enthalten muss, wobei die Aufnahme eines Firmennamens als
Zusatz unzulässig ist;
cc) ein Recht, Mitglieder in den Aufsichtsrat bzw. ein anderes Kontrollorgan
zu entsenden („Entsenderecht“) nur dem Mutterverein eingeräumt
werden darf. Der Mutterverein soll in dem Kontrollorgan
der Kapitalgesellschaft mehrheitlich vertreten sein.
2. Weitere technisch-organisatorische Zulassungsvoraussetzungen
a) Einreichung einer „Erklärung zum Stadion“ zur Dokumentation des tatsächlichen
Zustands der Spielstätte entsprechend dem von der DFBZentralverwaltung
hierzu erstellten Formular.
b) Nachweis einer Platzanlage für alle Pflichtspiele der Regionalliga-
Mannschaft, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
aa) Zuschauerkapazität über 5.000 Plätze, davon mindestens 1.000 Sitzplätze;
bb) Flutlichtanlage mit mindestens 400 Lux E-hor (Altanlagen Spielbetrieb),
bei Neuanlagen 500 Lux E-hor (Spielbetrieb)/800 Lux E-Cam
(fernsehtauglich);
cc) Naturrasenspielfeld;
dd) Ausreichende Anzahl Umkleideräume und sanitäre Einrichtungen
für Aktive und Zuschauer sowie Einrichtungen für Medienmitarbeiter;
ee) Im Übrigen sind die Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei
Bundesspielen inklusive der zugehörigen Anlagen 1 und 2 Teil der
Zulassungsvoraussetzungen.
c) Das Stadion muss sich am Sitz des Bewerbers befinden. Über Ausnahmen
entscheidet der DFB-Spielausschuss, wobei sich das Stadion in
jedem Fall im Verbandsgebiet des DFB befinden muss.
d) Das Stadion muss für den Spielbetrieb der Regionalliga uneingeschränkt
zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende
Erklärung bzw. durch Vorlage des Stadionmietvertrags, soweit der
Bewerber nicht Eigentümer des Stadions ist, zu erbringen.
Das schreibt der DFB vor. Sollte es dann so kommen verstosst der DFB gegen seine eigenen Statuten. Also geht das schon einmal nicht !!! Was dann??
Re: VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
Sportlich =/= lizenzrechtlich, und ohne Lizenz spielt das sportliche (leider?) heutzutage keine Rolle mehr.cody hat geschrieben:wenn der vfb sportlich aufgestiegen wäre, würde er jetzt in der regionalliga spielen
es hat die relegation verloren, nicht aufgestiegen - und somit betrogen worden? soso...
- Soccer_Scientist
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Re: VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
Goslar hätte gar nicht in der Relegation spielen dürfen. Und das war vor Lizenzvergabe schon mehr als offensichtlich.cody hat geschrieben:wenn der vfb sportlich aufgestiegen wäre, würde er jetzt in der regionalliga spielen
es hat die relegation verloren, nicht aufgestiegen - und somit betrogen worden? soso...
- mikrowellenpete
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Re: VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
"Die machen sich immer permanent Gedanken, wie kann man was reformieren. Da sitzen dann irgendwelche Leute in ihren dicken Sesseln, auf was weiß ich für einem Board, wie sich das nennt, Regelboardwerk oder wie die Heinis da oben heißen. Und entscheiden, so jetzt entscheiden wir mal." (Horst Heldt)
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Re: VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
Soccer_Scientist hat geschrieben:Goslar hätte gar nicht in der Relegation spielen dürfen. Und das war vor Lizenzvergabe schon mehr als offensichtlich.cody hat geschrieben:wenn der vfb sportlich aufgestiegen wäre, würde er jetzt in der regionalliga spielen
es hat die relegation verloren, nicht aufgestiegen - und somit betrogen worden? soso...
Seh ich etwas anders. Klar durften die spielen, aber ganz unabhängig vom Spielausgang
hätten die keine Lizenz bekommen dürfen.
Re: VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
Sie hätten also die Relegation spielen sollen um dann mangels Lizenz nicht auftzusteigen?
Gegen jegliche Gewaltaffinität in der Fanszene.
- Frank aus Oldb
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Re: VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
Genauso wäre es auch gewesen. Meister gegen Meister um die Niedersachsenmeisterschaft. Und unabhänig wäre der aufgestiegen, der auch wirklich alle Voraussetzungen erfüllt, und einhalten kann.Südschwede hat geschrieben:Sie hätten also die Relegation spielen sollen um dann mangels Lizenz nicht auftzusteigen?
Und da hat der DFB Mist gebaut.