Re: Regionalliga Nord 2012/2013
Verfasst: 15.05.2013 17:31
http://www.westfalen-blatt.de/nachricht ... iter/2434/" onclick="window.open(this.href);return false;
https://www.oldenburg-forum.de/
Zuhause 1-0 gewonnen.Soccer_Scientist hat geschrieben:Wie haben wir das Hinspiel gespielt?
entsprechend sähe das wohl dann so ausSoccer_Scientist hat geschrieben:Wir haben 3 Punkte gegen die geholt.
Viktoria 0 Punkte
Meppen 4 Punkte
HSV 3 Punkte
Wilhelmshaven 3 Punkte
Rehden 0 Punkte
da haben aber alle dicht gehalten über den AntragInsolvenzverfahren
507 IN 3/13 : Am 14.05.2013 um 11:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des FC Oberneuland von 1948 eingetragener Verein, Hastedter Heerstr. 25, 28207 Bremen (AG Bremen, VR 2586 HB),
vertreten durch:
1. Holger Micheli, Hastedter Heerstr. 25, 28207 Bremen, (Vorstand),
2. Karen Micheli, (Vorstand),
3. Dr. Martin Hoeft, (Vorstand), . Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hölzle, Martinistraße 1, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 322 649 - 0, Fax: 0421 - 322 649 - 29, E-Mail: bremen@goerg.de, Internet: http://www.goerg.de" onclick="window.open(this.href);return false;. Insolvenzforderungen sind bis zum 09.07.2013 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte sind dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Leistungen müssen an den Insolvenzverwalter erfolgen (§ 28 InsO).
Gläubigerversammlungen am:
1. Donnerstag, 20.06.2013, 11:15 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen, (Berichtstermin) zur Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über
- ggf. die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung
2. Donnerstag, 22.08.2013, 11:15 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen, (Prüfungstermin) zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Die Zustimmungen der Gläubigerversammlung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Bremen