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Re: Regionalliga Nord 2012/2013

Verfasst: 15.05.2013 17:31
von Momo
http://www.westfalen-blatt.de/nachricht ... iter/2434/" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Regionalliga Nord 2012/2013

Verfasst: 15.05.2013 17:39
von Lachi
Oberneuland keine Lizens!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Re: Regionalliga Nord 2012/2013

Verfasst: 15.05.2013 17:39
von Lachi
Paukenschlag in der Regionalliga. Bereits gestern wurde über das Vermögen des FC Oberneuland das Insolvenzverfahren eröffnet. Sah es sportlich bislang noch recht gut aus in der Regionalliga Nord, steht der Club gemäß der Spielordnung des Norddeutschen Fußball-Verbands damit als Regelabsteiger fest...
quelle snoa

Re: Regionalliga Nord 2012/2013

Verfasst: 15.05.2013 17:40
von JanW
Es darf auch mit Quellenangabe sein.

Re: Regionalliga Nord 2012/2013

Verfasst: 15.05.2013 17:42
von JanW
Danke. Na das is mal ne Überraschung. Jetzt muß sich Victoria aber richtig reinhängen. Nicht das die dann auch noch als einzige sportliche absteigen.

Re: Regionalliga Nord 2012/2013

Verfasst: 15.05.2013 17:45
von Zachi
ist das amtlich?

Re: Regionalliga Nord 2012/2013

Verfasst: 15.05.2013 17:46
von Soccer_Scientist
Wie haben wir das Hinspiel gespielt?

Re: Regionalliga Nord 2012/2013

Verfasst: 15.05.2013 17:46
von JanW
Ich gehe mal davon aus das man noch Protest einlegen wird.

Re: Regionalliga Nord 2012/2013

Verfasst: 15.05.2013 17:47
von JanW
Soccer_Scientist hat geschrieben:Wie haben wir das Hinspiel gespielt?
Zuhause 1-0 gewonnen.

Re: Regionalliga Nord 2012/2013

Verfasst: 15.05.2013 17:48
von Gryphos
Haben im Hinspiel klar und deutlich mit eins zu null Toren gewonnen.

Re: Regionalliga Nord 2012/2013

Verfasst: 15.05.2013 17:56
von Soccer_Scientist
Wir haben 3 Punkte gegen die geholt.
Viktoria 0 Punkte
Meppen 4 Punkte
HSV 3 Punkte
Wilhelmshaven 3 Punkte (- 1 Spiel)
Rehden 0 Punkte
Goslar 4 Punkte

Re: Regionalliga Nord 2012/2013

Verfasst: 15.05.2013 17:57
von Zonny
Ist das denn jetzt amtlich und kann noch Protest eingelegt werden? Es wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet? Dann sind die doch weg oder?

Wie würde dann die Tabelle aussehen?

Re: Regionalliga Nord 2012/2013

Verfasst: 15.05.2013 17:57
von Zachi
Meppen ist ja doof.

Re: Regionalliga Nord 2012/2013

Verfasst: 15.05.2013 18:02
von JanW
Soccer_Scientist hat geschrieben:Wir haben 3 Punkte gegen die geholt.
Viktoria 0 Punkte
Meppen 4 Punkte
HSV 3 Punkte
Wilhelmshaven 3 Punkte
Rehden 0 Punkte
entsprechend sähe das wohl dann so aus

10. Rehden 31
11. Oldenburg 29
12. Meppen 28
13. Goslar 27
14. HSV II 27
15. Victoria 27
-------------------------------
16. Wilhelmshaven 26
17. Oberneuland
18. Lübeck

Re: Regionalliga Nord 2012/2013

Verfasst: 15.05.2013 18:06
von Soccer_Scientist
Für Wilhelmshaven fällt das Spiel gegen Oberneuland weg. Die spielen also nur noch gegen HSV II und uns.

Re: Regionalliga Nord 2012/2013

Verfasst: 15.05.2013 18:08
von Soccer_Scientist
Ich weiß nicht, ob es den Abstiegskampf besser macht. Er macht ihn auf jeden Fall anders.

Re: Regionalliga Nord 2012/2013

Verfasst: 15.05.2013 18:09
von Ghettokind
Dann wäre das ja eigentlich nicht wirklich negativ für uns.

Re: Regionalliga Nord 2012/2013

Verfasst: 15.05.2013 18:10
von kanzlermirko
Also Rehden und Vicky indirekt Nutzniess :?: er oder wie?

Re: Regionalliga Nord 2012/2013

Verfasst: 15.05.2013 18:10
von kalimera
Insolvenzverfahren

507 IN 3/13 : Am 14.05.2013 um 11:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des FC Oberneuland von 1948 eingetragener Verein, Hastedter Heerstr. 25, 28207 Bremen (AG Bremen, VR 2586 HB),

vertreten durch:

1. Holger Micheli, Hastedter Heerstr. 25, 28207 Bremen, (Vorstand),

2. Karen Micheli, (Vorstand),

3. Dr. Martin Hoeft, (Vorstand), . Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hölzle, Martinistraße 1, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 322 649 - 0, Fax: 0421 - 322 649 - 29, E-Mail: bremen@goerg.de, Internet: http://www.goerg.de" onclick="window.open(this.href);return false;. Insolvenzforderungen sind bis zum 09.07.2013 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte sind dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Leistungen müssen an den Insolvenzverwalter erfolgen (§ 28 InsO).

Gläubigerversammlungen am:

1. Donnerstag, 20.06.2013, 11:15 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen, (Berichtstermin) zur Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über

- ggf. die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO)

- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO)

- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan

- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)

- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)

- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung

2. Donnerstag, 22.08.2013, 11:15 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen, (Prüfungstermin) zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Die Zustimmungen der Gläubigerversammlung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.



Amtsgericht Bremen
da haben aber alle dicht gehalten über den Antrag :o

Re: Regionalliga Nord 2012/2013

Verfasst: 15.05.2013 18:14
von Zachi
Oha.