Re: VfB gegen den Goslarer SC - Zweites Spiel, zweite Vorschau
Verfasst: 30.07.2009 06:27
Der Gang zur Presse war ja nur Schritt 1 für "Butter bei die Fische" um Holger, Rosi & Co. die Augen zu öffnen.
https://www.oldenburg-forum.de/
Ich denke nicht das wir darüber reden sollten . ist schließlich ein forum ...da wird nicht diskutiert .. da wird nur gemeckert , gestänkert und gezankt .. diskussionen sind hier fehl am platzGgaribaldi hat geschrieben:Aha. Wollen wir dann lieber gar nicht mehr drueber reden?
Welches Problem löst dann: "Hoffmann raus!"?Malle hat geschrieben:"Stadionverbote lösen keine Probleme sondern verlagern sie nach Draussen"
Und ich dachte ich bin der einzige, der sinnlose Kommentare schreibt.Hatter Platzstürmer hat geschrieben:Das wäre ein Anfang
warum hälst du nichtmal die finger still und schreibst einfach mal nichts?BMP hat geschrieben:Und ich dachte ich bin der einzige, der sinnlose Kommentare schreibt.Hatter Platzstürmer hat geschrieben:Das wäre ein Anfang
Bin ganz deiner MeinungGgaribaldi hat geschrieben:Je mehr ich ueber die Stadionverbote hoere, desto sonderbarer finde ich das Verhalten des Vereins bzw. von dem Hoffmann.
Von deinen Schilderungen her dürftest du eigentlich kein Stadionverbot erhalten, denn du warst nicht dabei und hast dir somit nichts zu schulden kommen lassen. Wenn dir schon Flüge etc. verwehrt wurden, dann würde ich einen Anwalt aufsuchen und gegen die Polizei vorgehen, die in deinem Fall ja wohl zu Unrecht gehandelt hat.Bierpirat hat geschrieben:So, nun möchte ich als direkt Betroffener auch mal meinen Senf dazugeben. Ich bin einer der zweien oder auch mehr(?) Leuten die aufgrund der Vorkommnisse am 06.06.09 ein 3-jähriges Stadionverbot bekommen haben.
Ich habe mich am besagten Tage ca. 420 km außerhalb von Oldenburg (erst Schönberg dann Greifswald) aufgehalten (Beweise liegen dem Verein vor). Trotzdem habe ich ein Stadionverbot bis 2012 erhalten (Begründung: Ihr Verhalten beim Spiel am 06.06. – Aufzeichnungen der Polizei, Bla Bla). Wie kann das sein? Hauptgrund dürfte sein, dass meine Daten unberechtigt in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert sind (welche z.Z. als rechtswidrig geführt wird) und dem VfB vorliegen. Das diese Datenbank auch Leute beinhaltet die sich noch nie etwas zu Schulden haben kommen lassen und nur per Personalien-Kontrolle in diese gerutscht sind muss ich keinem Fußballfan, der sich mit der Materie befasst erzählen. Da gibt es sicherlich noch ganz andere Stories.
Mal abgesehen davon, dass ich jedesmal wenn ich einen Flieger außerhalb der EU besteige blöd angeglotzt werde und mir einmal sogar der Flug ins Ausland verwehrt wurde. (Ja ganz böser Hooligan!, da muss ich erstmal anrufen!, Nein der kommt nicht mit!) ist das nicht so gut.
Allein schon die Weitergabe dieser Daten an „Auswärtsvereine“ stellt für mich einen Tatbestand her, der Zivilrechtlich bekämpft werden muss. Ich möchte gerne wissen, wie die Sitzung zwischen Polizei und Verein gelaufen ist.
Ich habe bereits in der Saison 2006/2007 ein 1,5 jähriges Stadionverbot bekommen, welches meiner Meinung nach auch vollkommen unberechtigt war. Dieses habe ich wohl oder übel über mich ergehen lassen, da ich eh anderweitig fussballtechnisch unterwegs war und mich der VfB nicht weiter tangiert hat (ja ja Erfolgsfan, welcher Erfolg??)
Ich verfolge den Abstieg des VfB nun seit ca. 17 Jahren egal ob auswärts oder daheim. Aber sowas erbärmliches habe ich bis jetzt noch nicht erleben dürfen.
Wie kann es sein, dass Leute die nicht mal am Tag des Spiels im Stadion geschweige denn in der Stadt Oldenburg waren ein Stadionverbot von 3 Jahren erhalten?
Wurden da vielleicht irgendwelche Listen von der Polizei oder des Vereins runtergerattert? Man möchte das meinen!
Sollte ich bei den Heimspielen des VfB als „Persona non grata“ gebranntmarkt sein, dann möge man mir dieses mitteilen und nicht so eine lächerliche Aktion starten.
Ich habe am Donnerstag den 23.07. dem Verein meinen „Einspruch“ gegen das Stadionverbot schriftlich zukommen lassen (mit Beweisen meiner Abwesenheit am Spieltag)) und warte noch auf Antwort.
Nenebei erwähnt:Bierpirat hat geschrieben:.... Hauptgrund dürfte sein, dass meine Daten unberechtigt in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert sind (welche z.Z. als rechtswidrig geführt wird) und dem VfB vorliegen. Das diese Datenbank auch Leute beinhaltet die sich noch nie etwas zu Schulden haben kommen lassen und nur per Personalien-Kontrolle in diese gerutscht sind muss ich keinem Fußballfan, der sich mit der Materie befasst erzählen. Da gibt es sicherlich noch ganz andere Stories.
Mal abgesehen davon, dass ich jedesmal wenn ich einen Flieger außerhalb der EU besteige blöd angeglotzt werde und mir einmal sogar der Flug ins Ausland verwehrt wurde. (Ja ganz böser Hooligan!, da muss ich erstmal anrufen!, Nein der kommt nicht mit!) ist das nicht so gut.
Allein schon die Weitergabe dieser Daten an „Auswärtsvereine“ stellt für mich einen Tatbestand her, der Zivilrechtlich bekämpft werden muss.
Quelle: Pressemitteilung des VG Hannover:VG Hannover: keine rechtliche Grundlage für Datei “Gewalttäter Sport”
26 05 2008
Das Verwaltungsgericht Hannover hält die beim Bundeskriminalamt geführte Datei “Gewalttäter Sport” für rechtswidrig und hat einer Klage auf Löschung aus der Datei stattgegeben.
Die Datei “Gewalttäter Sport” enthält ca. 9.700 Dateien von Personen, die bei Sportereignissen auffällig geworden sind.
Pressemitteilung des VG Hannover vom 22.05. 2008 im Wortlaut:
Das Bundeskriminalamt führt auf Grundlage des BKA-Gesetzes eine Datei “Gewalttäter Sport”, in der Täter gespeichert werden, die durch Gewaltstraftaten in Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen in Erscheinung getreten sind, wie z.B. Hooligans. Der Kläger des entschiedenen Verfahrens begehrte seine Löschung aus dieser Datei.
Das Gericht gab der Klage statt, weil es keine ausreichende rechtliche Grundlage für diese Datei sieht. Nach § 7 Abs. 6 des BKAG setzt die Führung so genannter Verbunddateien eine Rechtsverordnung – die der Zustimmung des Bundesrates bedarf – voraus, in der das Nähere über die Art der Daten geregelt wird, die in der Datei gespeichert werden sollen. Um eine solche Verbunddatei handelt es sich bei der Datei “Gewalttäter Sport”, weil sie nicht allein in der Regie des BKA betrieben wird, sondern die Bundesländer die Datensätze eingeben und diese auch abrufen können. Während die weiter erforderliche Errichtungsanordnung mit detaillierten Regelungen existiert, wurde die in § 7 Abs. 6 BKAG geforderte Rechtsverordnung nicht erlassen. Dieser Mangel führt hier zur Rechtswidrigkeit der Datei und damit zu einem Löschungsanspruch.
Die Kammer hat die Berufung gegen das Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen.
- 10 A 2412/07 -