Re: SV Meppen ... ausgewurpst
Verfasst: 23.07.2009 13:55
Fußball-Oberligist SV Meppen verliert seinen Angreifer Andreas Gerdes-Wurpts endgültig an den Klassengefährten Kickers Emden. „Die Spielberechtigung ist da“, sagte gestern Emdens Vize-Präsident Günther Kunz. Ein entsprechendes Schreiben des Niedersächsischen Fußballverbands (NFV) sei auf der Geschäftsstelle der Ostfriesen eingegangen.
Der SV Meppen hatte indes darauf verwiesen, selbst einen gültigen Vertrag mit Gerdes-Wurpts zu haben. Nach der für ihn negativen Entscheidung des Verbands hat der Klub „noch die Möglichkeit, das Sportgericht zu bemühen“, wie NFV-Sprecher Reiner Kramer erklärte. „Theoretisch kann der Spieler, weil er zwei Verträge unterschrieben hat, eine Sperre bekommen“, so Kramer.
Dem SV Meppen liegt der NFV-Brief ebenfalls vor. Vorstandssprecher Andreas Kremer: „Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob wir wegen der zwei Verträge zivilrechtlich vorgehen. Unsere Juristen prüfen das.“ (Meppener Tagespost)
Es gilt wohl doch das "ius primae contractis" (nicht "primae noctis", die Hochzeitsreise war ja schon).
Bei Zahlung einer Ablöse hätte sich der SV Meppen wohl gütlich mit dem Spieler und den Kickers geeinigt. Die Kickers haben es aber abgelehnt eine Ablöse zu zahlen.
Der SV Meppen wird die auch nicht zivilrechtlich einklagen können. Und auch einer Schadenersatzklage gegen A. G.-W. gebe ich so gut wie keine Aussicht auf Erfolg. Welcher (materielle) Schaden sollte denn - nachweislich - Gegenstand einer Klage sein?
Alles, was der SV Meppen allenfalls noch erreichen kann, ist eine Sperre für A. G.-W.; eine kleine Rache also. Ob die dann süß wäre? Womöglich würden die SVM-Fans noch um das Vergnügen gebracht, A. G.-W. im ersten Spiel ihre Meinung geigen zu können.
Der SV Meppen hatte indes darauf verwiesen, selbst einen gültigen Vertrag mit Gerdes-Wurpts zu haben. Nach der für ihn negativen Entscheidung des Verbands hat der Klub „noch die Möglichkeit, das Sportgericht zu bemühen“, wie NFV-Sprecher Reiner Kramer erklärte. „Theoretisch kann der Spieler, weil er zwei Verträge unterschrieben hat, eine Sperre bekommen“, so Kramer.
Dem SV Meppen liegt der NFV-Brief ebenfalls vor. Vorstandssprecher Andreas Kremer: „Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob wir wegen der zwei Verträge zivilrechtlich vorgehen. Unsere Juristen prüfen das.“ (Meppener Tagespost)
Es gilt wohl doch das "ius primae contractis" (nicht "primae noctis", die Hochzeitsreise war ja schon).
Bei Zahlung einer Ablöse hätte sich der SV Meppen wohl gütlich mit dem Spieler und den Kickers geeinigt. Die Kickers haben es aber abgelehnt eine Ablöse zu zahlen.
Der SV Meppen wird die auch nicht zivilrechtlich einklagen können. Und auch einer Schadenersatzklage gegen A. G.-W. gebe ich so gut wie keine Aussicht auf Erfolg. Welcher (materielle) Schaden sollte denn - nachweislich - Gegenstand einer Klage sein?
Alles, was der SV Meppen allenfalls noch erreichen kann, ist eine Sperre für A. G.-W.; eine kleine Rache also. Ob die dann süß wäre? Womöglich würden die SVM-Fans noch um das Vergnügen gebracht, A. G.-W. im ersten Spiel ihre Meinung geigen zu können.