Ein Blick in die OL Nord
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Wieso? Hat man Befürchtungen, das neben der Mannschaft auch die Gäste gekeult werden müssen. [Grins]jayjay hat geschrieben:Wie soeben bekanntgegeben wurde, wird der pvc wegen eines neuerlichen Ausbruchs der Schweinepest im Landkreis Clp vom DFB-Pokal 2006/07 ausgeschlossen.

VfB Oldenburg 1897 - 3. Liga 2022/2023 - 15.04.2024 Beschluss Stadionneubau
Eisvögel USC Freiburg - 2022 Deutscher Meister - 2013 Deutscher Pokalsieger
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aus dem NFV-Journal:
Ehemalige Vorstandsmitglieder zur Kasse gebeten
Von Reiner Kramer
Wer ehrenamtlich in einem Vorstand eines Vereins tätig ist, übernimmt auch eine finanzielle Verantwortung. Da kann das Ehrenamt zur Schuldenfalle werden. Geschehen beim SV Wilhelmshaven. Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte zwei Vorstandmitglieder zu einer Zahlung von rund 13.735 Euro, weil es der Verein versäumt hatte, Sozialversicherungsbeiträge für die Spieler der ersten Fußballmannschaft zu zahlen.
Die Beklagten hofften vergeblich, dass durch den im Insolvenzplan enthaltenen Schuldenerlass ihre persönliche Haftung entfällt. Der Versuch der beiden ehemaligen Vorstandmitglieder, die Verantwortlichkeit auf den damaligen Wirtschaftsrat zu delegieren, scheiterte (Urteil-Nr. 6 U 133/03).
Und es kam noch dicker für einen der beiden Vorstandsmitglieder. Denn auch das Niedersächsische Finanzgericht erhob -wegen nicht gezahlter Lohnsteuer eine -Gesamtforderung in Höhe von rund 33 169 Euro (Urteil Nr. 11 V 97/01). Es handelte sich dabei um Lohnsteuer, die für die Fußballer der ersten Mannschaft an das Finanzamt hätten gezahlt werden müssen. Das Vorstandsmitglied klagte vergeblich gegen das Finanzamt Wilhelmshaven. Der Antragsteller handelte nach Ansicht des Finanzgerichts mindestens grob fahrlässig. Er habe seine Pflichten in Bezug auf die erste Fußballmannschaft überhaupt nicht wahrgenommen. Ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder seien davon nicht ausgenommen.
Für den jetzigen Pensionär bedeutet das: Er „stottert“ jeden Monat für das Finanzamt und die AOK jeweils 50 Euro ab. Und das bis an sein Lebensende. 41 Jahre hatte er ehrenamtlich für den Verein gearbeitet. Jetzt sitzt er bis auf weiteres in der Schuldenfalle.
Ehemalige Vorstandsmitglieder zur Kasse gebeten
Von Reiner Kramer
Wer ehrenamtlich in einem Vorstand eines Vereins tätig ist, übernimmt auch eine finanzielle Verantwortung. Da kann das Ehrenamt zur Schuldenfalle werden. Geschehen beim SV Wilhelmshaven. Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte zwei Vorstandmitglieder zu einer Zahlung von rund 13.735 Euro, weil es der Verein versäumt hatte, Sozialversicherungsbeiträge für die Spieler der ersten Fußballmannschaft zu zahlen.
Die Beklagten hofften vergeblich, dass durch den im Insolvenzplan enthaltenen Schuldenerlass ihre persönliche Haftung entfällt. Der Versuch der beiden ehemaligen Vorstandmitglieder, die Verantwortlichkeit auf den damaligen Wirtschaftsrat zu delegieren, scheiterte (Urteil-Nr. 6 U 133/03).
Und es kam noch dicker für einen der beiden Vorstandsmitglieder. Denn auch das Niedersächsische Finanzgericht erhob -wegen nicht gezahlter Lohnsteuer eine -Gesamtforderung in Höhe von rund 33 169 Euro (Urteil Nr. 11 V 97/01). Es handelte sich dabei um Lohnsteuer, die für die Fußballer der ersten Mannschaft an das Finanzamt hätten gezahlt werden müssen. Das Vorstandsmitglied klagte vergeblich gegen das Finanzamt Wilhelmshaven. Der Antragsteller handelte nach Ansicht des Finanzgerichts mindestens grob fahrlässig. Er habe seine Pflichten in Bezug auf die erste Fußballmannschaft überhaupt nicht wahrgenommen. Ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder seien davon nicht ausgenommen.
Für den jetzigen Pensionär bedeutet das: Er „stottert“ jeden Monat für das Finanzamt und die AOK jeweils 50 Euro ab. Und das bis an sein Lebensende. 41 Jahre hatte er ehrenamtlich für den Verein gearbeitet. Jetzt sitzt er bis auf weiteres in der Schuldenfalle.
Die Herren haben es vor der seinerzeitigen Insolvenz versäumt, die fälligen SV-Beiträge und die Lohnsteuer abzuführen. Dafür waren sie als Vorstände aber persönlich verantwortlich, weswegen sie nun auch persönlich dafür haften müssen.
Sie hätten seinerzeit keine Gehälter auszahlen dürfen, wenn sie das Geld für die darauf fälligen SV-Beiträge und Lohnsteuer nicht sicher hatten.
Die Insolvenz wäre dann ggf. früher gekommen, Spieler wären womöglich weggelaufen, aber persönlich wären die Herren auf der sicheren Seite geblieben.
Sie hätten seinerzeit keine Gehälter auszahlen dürfen, wenn sie das Geld für die darauf fälligen SV-Beiträge und Lohnsteuer nicht sicher hatten.
Die Insolvenz wäre dann ggf. früher gekommen, Spieler wären womöglich weggelaufen, aber persönlich wären die Herren auf der sicheren Seite geblieben.
„Der Kampf gegen Gipfel vermag ein Menschenherz auszufüllen. Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen.“
(Albert Camus)
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Alle Vereine der Oberliga Nord haben die Lizenz erhalten
Wie der Norddeutsche Fußball-Verband (NFV) heute mitteilte, haben alle Vereine ihre Lizenzen für die kommende Saison erhalten. Vier Vereine, die für die Zulassung zur Oberliga Nord innerhalb einer Woche aussagekräftige Unterlagen nachreichen mussten, haben ihre Pflicht erfüllt.
Ein "Abschiedsgeschenk" erhielt noch Aufsteiger SV Wilhelmshaven. Weil der Vereine es versäumte, sämtliche 17 Heimspiele der Saison 2005/2006 fristgemäß mit dem Norddeutschen Fußball-Verband abzurechnen, wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro verurteilt. Spätestens 14 Tage nach dem jeweiligen Heimspiel hätte die Abrechnung eingereicht werden müssen. Trotz wiederholter Mahnungen hatte der SV Wilhelmshaven darauf nicht reagiert.
quelle: http://www.diefussballecke.de
Wie der Norddeutsche Fußball-Verband (NFV) heute mitteilte, haben alle Vereine ihre Lizenzen für die kommende Saison erhalten. Vier Vereine, die für die Zulassung zur Oberliga Nord innerhalb einer Woche aussagekräftige Unterlagen nachreichen mussten, haben ihre Pflicht erfüllt.
Ein "Abschiedsgeschenk" erhielt noch Aufsteiger SV Wilhelmshaven. Weil der Vereine es versäumte, sämtliche 17 Heimspiele der Saison 2005/2006 fristgemäß mit dem Norddeutschen Fußball-Verband abzurechnen, wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro verurteilt. Spätestens 14 Tage nach dem jeweiligen Heimspiel hätte die Abrechnung eingereicht werden müssen. Trotz wiederholter Mahnungen hatte der SV Wilhelmshaven darauf nicht reagiert.
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