Meines Erachtens nach sollte keinesfalls von Fan- oder Vereinsseite nachgegeben werden. Allerdings sind weder Vorstand noch Anhängerschaft kompetent genug, hier passende Erwiderungen auf das von Polizeiseite geäußerte Überwachungsgehabe zu geben. Das Filmen zu Beweis- und Dokumentationszwecken stellt für die Mehrzahl unserer blau-weißen (sowie eigentlich aller) Fuppesfans eine klare weitere Einschränkung von Bürgerrechten sowie eine Kriminalisierung dar, das Zaunfahnen- und Doppelhalterverbot schreit nach Behördenwillkür und mangelndem Verständnis für den Dienst am Bürger. Ob wir lediglich allesamt überempfindlich und prinzipiell krankhaft staats-/ polizeikritisch sind und nebenbei befürchten, nunmehr an unseren zahlreichen strafrechtlich relevanten Handlungen vorab gehindert zu werden, oder aber tatsächlich die Forderungen der Polizei Mummenschantz sind, müssen Fachkräfte feststellen. Dem entsprechend würde ich empfehlen, liberale Organisationen wie zB die Humanistische Union (HU, hat nix mit der CDU zu tun

) zu kontaktieren. Die HU beispielsweise überwacht und kritisiert öffentlichkeitswirksam ademokratische Tendenzen und Verhaltensweisen des Staates. Anerkannte Juristen, Bürgerrechtler, Lehrstuhlinhaber verleihen ihr ein ordentliches Standing, die exellente Qualifikation der dort vertretenen Personen sorgt für die rechtlich solide Basis und Erfolgsaussichten.
Zur Not gehen natürlich auch Institutionen wie Attac und Co, allerdings sind diese gerade bei Politik und Polizei nicht ganz so stark geachtet. Und nebenbei gibt es doch auch noch Organisationen wie BAFF sowie die Presse. Nebenbei könnte auch ein Hinweis an die im Rat vertretenen Parteien sinnvoll erscheinen, immerhin geht es hier um ein wichtiges Oldenburger Traditionsgut. Ferner sollte auch die Möglichkeit in betracht gezogen werden, die Polizai argumentativ umzustimmen. Allein der erfolgreich praktizierte Pyroverzicht im MWS stellt schon ein Totschlagargument dar, viele andere hier zu findene Beiträge unterfüttern den Standpunkt der Fanseite. Letztlich sollten im Falle eines Zurückweichens der Polizei eben jenen die Möglichkeit gegeben werden, nicht als totale Vollwürste dazustehen, zB indem man als positiven Effekt des ganzen Prozederes anführt, die Wichtigkeit einer gewaltlosen friedlich freundlichen Fanszene noch stärker verankert habe.
Umgedrehte Transpis, Protestmails und Supportboykott bringt leider zu wenig.
Zum Haftungsbrimborium: Rechtliche Haftungsansprüche aus Schadensersatzforderungen, die auf einer Zaunfahnenkausalität basieren, sind realitätsfremd. Genausogut kann sich eine menschenverschlingende Erdspalte auftun.
Die Meldung bei Problemen seien es Verletzungen bei Besuchern oder angebliche Auseinandersetzungen zwischen Besuchern, ist genauso fix bei den Sanitätern oder der Polizei bei aufgehängten Zaunfahnen wie im Verbotsfalle. Was soll da denn bitte passieren? Eine brennende Zaunfahne, die Besucher vergiftet? Dann haftet der Verursacher, also der Brandstifter...Menschen, die sich beim Befestigen der Zaunfahnen verletzen? Dass kann tatsächlich mit Haftungsausschlüssen geregelt werden. Und sonst?
Der Verein muss sich selbstbewusst vergegenwärtigen, dass er als Mieter nicht nur Pflichten wie dem Dienst an seinen treuesten Fans, sondern auch Rechte besitzt...die er auch klar und deutlich gegenüber der Stadt Oldenburg, der Polizei und dem NFV äußern darf und muss.