Polizei & Ordnungsdienst

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Ol25
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Polizei & Ordnungsdienst

Beitrag von Ol25 »

Dieses Thema darf natürlich auch nicht fehlen.

Schwere Vorwürfe gegen Karlsruher Ordnerdienst
Am gestrigen Mittwoch nahm die Kölner Fangruppe „Wilde Horde“ zu den Geschehnissen am Rande des Auswärtsspiels beim Karlsruher SC Stellung. Der Einsatz des dortigen Ordnungsdienstes könnte ein juristisches Nachspiel haben.

Schon vor dem Spiel mussten sich die angereisten Domstädter mehrfach Leibesvisitationen und Personenkontrollen unterziehen. Der eigentliche Grund der Aufregung ist laut Stellungnahme jedoch das Durchsuchen einiger Kölner Busse in Abwesenheit der Fahrgäste durch den Ordnungsdienst. Aufgrund dessen behält man sich auf Seiten der Fans aus Köln rechtliche Schritte vor.

Auf Stadionwelt-Anfrage bestätigte ein Mitglied der Wilde Horde, dass der 1. FC Köln bereits signalisiert habe, der Aufforderung nachzukommen, den betroffenen Fans unterstützend zur Seite zu stehen. Zudem werde die Gruppe beim kommenden Heimspiel gegen Unterhaching in irgendeiner Form aktiv werden.

Der Karlsruher SC wollte die Vorwürfe gegenüber Stadionwelt nicht kommentieren. Das vom KSC und der DFL als sicherheitsrelevant eingestufte Spiel sei bisher nicht nachbereitet worden, erklärte der Sicherheitsbeauftragte Ulrich Jäck. (Stadionwelt, 8.3.2007)


Stadionwelt dokumentiert den vollen Wortlaut der Erklärung der Wilden Horde 96:

„Freiheit in einem Rechtsstaat?“

Stellungnahme zu den Geschehnissen vor, während und nach dem Gastspiel des 1.FC Köln beim Karlsruher SC

Waren die Geschehnisse der letzten Wochen rund um unsere Gruppierung und die Fans des 1.FC Köln ohnehin schon turbulent genug, so widerfuhren uns beim Gastspiel unseres Vereins in Karlsruhe Erlebnisse in noch nie da gewesener Form, die wir so leicht nicht vergessen können. Der Schock über die Art und Weise der Geschehnisse sitzt immer noch tief, doch nach gewonnener Distanz zu den Erlebnissen haben wir uns dazu entschieden, die Öffentlichkeit zu suchen.

Hier ein Rückblick unserer Gruppe auf den Ablauf der Geschehnisse in Karlsruhe:

Die Anreise unserer Gruppe erfolgte per Bus und so trafen wir eine gute Stunde vor Spielbeginn ein. Nach Ankunft auf dem Gästeparkplatz informierte der Einsatzleiter der vor Ort agierenden Polizei den Busfahrer, dass unser Bus zum Beginn der 2.Halbzeit in den Vorplatz des Gästebereiches gefahren werde. Eine zwar unübliche Entscheidung, doch zu diesem Zeitpunkt hegte man noch keinen Verdacht. Geschlossen ging man mit der Besatzung des Busses unter Polizeibegleitung zum Eingang des Gästebereichs. Dort dann die ersten unzumutbaren Umstände: Gezielt wurden Leute unserer Gruppe ohne wirkliche Begründung bei der Personenkontrolle abgeführt, nochmals hinter verschlossener Tür kontrolliert und deren Personalien aufgenommen. Weiterhin wurde eine Person unserer Gruppe aufgrund des Verdachts auf ein bundesweites Stadionverbot rausgezogen. Da gegen diese Person aber kein Stadionverbot vorlag, wurde sie wieder frei gelassen. Nach mühsamen Kontrollen war man dann im Stadionbereich angelangt. Um von dort in den eigentlichen Gästeblock zu gelangen, musste man sich einer weiteren strengen Kontrolle am Eingang unterziehen, die erneut mühsam war und sich hinzog. Der Gipfel des Unverständnisses war jedoch, dass man Speisen, die man an den Verpflegungsständen im Gästebereich gekauft hatte, nicht mit in den Gästebereich nehmen durfte. Die offizielle Begründung seitens des vor Ort agierenden Ordnungsdienstes lautete, dass die Speisen als Wurfgegenstände verwendet werden könnten. Zeitgleich wurden aber Getränkebecher, die ebenfalls an Verpflegungsständen im Gästebereich gekauft werden konnten, genehmigt. Im Gästeblock angekommen, verfolgte man das Spielgeschehen bis zur Mitte der zweiten Halbzeit. Man wurde dann von Mitgliedern, die in der Zwischenzeit am Getränkestand hinter dem Block etwas kauften, darauf aufmerksam gemacht, dass der Ordnungsdienst sich Zugang zu unserem Bus verschafft hatte, um diesen zu durchsuchen und Glasflaschen aus diesem zu entfernen. Als Gruppe verließen wir daraufhin den Gästeblock und gingen zum Bus. Was dort auf uns wartete war dann der Gipfel der Geschehnisse: Ordner durchwühlten in aller Seelenruhe Rucksäcke unserer Reisegruppe und schütteten diese auf den Sitzen der Busse aus. Nach unseren Informationen geschah dies nicht nur bei unserem Reisebus, sondern auch bei den anderen Kölner Bussen. Daraufhin kam es zu Tumulten. Die Polizei schritt ein und nahm einzelne Personen fest. Hatten wir uns bis zu diesem Zeitpunkt trotz der inakzeptablen Umstände absolut konstruktiv, friedlich und passiv verhalten, so war mit dieser Aktion für uns eine Grenze überschritten, die nicht mehr zu tolerieren war. Nach Spielende wurden alle Gästefans dann für ca. 30 Minuten mittels einer Blocksperre festgehalten. Hier fragt man sich nach dem Sinn der taktischen Vorgehensweise der Verantwortlichen? Viele Kölner Fans mussten am nächsten Tag ihren beruflichen Verpflichtungen nachgehen und wurden somit an einer zeitigen Abfahrt gehindert, was zusätzlich zu den schon erwähnten Geschehnissen die Stimmung aufheizte. Von deeskalierender Haltung seitens Ordnungsdienst und Polizei kann also keine Rede sein. Die zu Beginn gestellte Frage muss ganz klar mit NEIN beantwortet werden, denn bei einem solchen Eingriff in die Privatsphäre und diesen Erlebnissen kann von Freiheit keine Rede sein. Die Frage die sich nun für uns stellt, ist die nach den Gründen für ein solches Handeln des Ordnungsdienstes und der verantwortlichen Personen des Karlsruher SC? Wir hinterfragen diese Maßnahmen und können einfach nicht verstehen, wieso man als Gästefan auf eine solche Art und Weise behandelt wird? Wir gehen als aktive Gruppe in das 11.Jahr seit unserem Bestehen, ein solches Verhalten gegenüber unserer Gruppe ist uns bisher jedoch in dieser Fülle und Intensität nie widerfahren.

Die Geschehnisse sind für uns als Gruppe absolut nicht tragbar und wir werden das Erlebte so nicht hinnehmen! Die Vorfälle bei unserem Gastspiel in Karlsruhe haben bestätigt, dass unbegründete Willkür jeden Fan treffen kann und uns mal wieder klar vor Augen geführt, in welchem negativen Ausmaß Gästefans teilweise bei Fußballspielen behandelt werden. Wir behalten uns nach genauer Prüfung rechtliche Schritte vor. Des Weiteren verlangen wir von den Verantwortlichen des 1.FC Köln die vollste Unterstützung in dieser Angelegenheit. Es muss im Sinne unseres Vereins sein, seine eigenen Anhänger gegen solche unmenschlichen Verhältnisse zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass solche Geschehnisse sich nicht wiederholen.

Weiterhin hoffen wir auf Verständnis und Solidarisierung der anderen FC-Fans, da es, wie schon erwähnt, jeden treffen kann. Außerdem möchten wir klarstellen, dass die Ereignisse in Karlsruhe nicht unsere Vorgehensweise bezüglich der sportlichen Situation des 1.FC Köln beeinflussen werden.

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Feuerlein
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Beitrag von Feuerlein »

boah wenn man sowas liest bekommt man echt schlechte laune. also ich weiß ja nun nicht genau wie es mit der rechtlichen grundlage aussieht, aber ist das nicht ein krasser eingriff in die privatsphäre (also das durchsuchen der rucksäcke etc)? ich mein das mit die jungs kein essen in den gästeblock mitnehmen durften, die krassen kontrollen und die blocksperre, das ist ja mittlerweile teils gang und gebe. ich frage mich immer, wenn man als große gruppe fußballfans zum spiel fährt wird man behandelt wie der letzte verbrecher. was ist wenn man mit der gleichen gruppe ma einfach so in eine andere stadt fährt (so a la stadtbesuch. wird man dann auch behandelt wie nen verbrecher? wohl kaum...
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Beitrag von Soccer_Scientist »

Ich finde es auch ein wenig befremdlich, dass sich ein privater Ordnungsdienst Zugang zum Bus verschafft, Sachen durchsucht und auch noch von der Polizei gedeckt wird. Man muss doch nicht einmal Jurist sein, um zu wissen, dass Privatleute nicht die Sachen von Privatleuten durchsuchen dürfen.
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Beitrag von Feuerlein »

hm wieso ham die busfahrer überhaupt aufgemacht? oder hatten die nen durchsuchungsbefehl...
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Beitrag von Soccer_Scientist »

Feuerlein hat geschrieben:hm wieso ham die busfahrer überhaupt aufgemacht? oder hatten die nen durchsuchungsbefehl...
Der Busfahrer wurde wahrscheinlich eingeschüchtert. Durchsuchungsbefehle gibt es nur für die Polizei, aber nicht für private Sicherheitsdienste.
„Ich glaube 2024 wird ein durchgängiges Feuerwerk an guten Nachrichten! :D (OLBurger)

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Beitrag von Feuerlein »

ja toll, tolle busfahrer ham die ;)
naja ich hoffe das das ma nen juristisches nachspiel hat, pro fans
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JohnnyB
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Beitrag von JohnnyB »

Also wenn ich wüsste, dass jemand in dem Bus ist und meine Sachen durchwühlt, wäre ich glaube ich auch ausgerastet und wäre festgenommen worden. Das ist echt unglaublich sowas. Und leider häufen sich solche Dinge in letzter Zeit, auch in den unteren Ligen (wie vor kurzem bei den meppener fans).

Ich hoffe, dass uns sowas niemals passiert. Wie ich gehört habe sollen ja ab der nächsten Saison auch in der Oberliga deutlich mehr Ordner eingesetzt und Kontrollen durchgeführt werden.

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Beitrag von Felissilvestris »

Das Durchsuchen des Busses durch den Ordnungdienst kann keinerlei rechtliche Grundlage haben. Dies ist definitiv niemals durch irgendwelche Rechte gedeckt.
Was die Kontrollen in Karlsruhe angeht, so kann ich aus persönlicher mehrfacher Erfahrung (habe ein Jahr in KA gelebt), dass ich die dortigen Kontrolle als angenehmer emfpunden habe, als in Oldenburg zu 2.Liga-Zeiten.
Was die Blocksperre betrifft so ist diese nach den Vorkommnissen der letzten Jahre durchaus verständlich. Wenn man das Wilparkstadion kennt, dann weiss man, dass es nur zu einer Seite Ausgänge besitzt (hin zum Adenauerring). Vom Stadion direkt fahren nach den Spielen keine öffentlichen Verkehrsmittel, was heißt, dass ein Großteil der Zuschauer nach dem Spiel den Adenauerring hoch in Richtung Mühlburger Tor bzw. Richtung Stadt verlassen. Dabei muss man unweigerlich am Gästeblock und Ausgang vorbei. In den letzten Jahren ist es in Spielen gegen Dresden, Cottbus, Mannheim (die Fälle sind mir bekannt) Zuschauer von "Gästefans" mehrfach tätlich angegriffen worden. Als ich noch in KA lebte haben Cottbusser Fans des Karlsruher SC noch in der Nacht nach dem Spiel in der Stadt gejagt. Seit dem werden bei solchen Spielen die Auswärtsfans im Block festgehalten.

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Beitrag von Feuerlein »

und da wir ja eh die bösen oldenburger sind...
ham wir zufällig nen rechtsanwalt in unseren reihen?
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Revo
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Beitrag von Revo »

selbst die polizei darf meines wissens nur in gegenwart des besitzers und bei ausreichendem tatverdacht eine taschenkontrolle durchführen - wie etwa bei ladendiebstählen, die von kaufhausdetektiven beobachtet wurden. dass privatpersonen daran absolut nichts zusuchen haben, sollte ohnehin klar sein.

leider überschreiten unsere ordnungshüter in solchen zusammenhängen immer wieder bewusst ihren spielraum. sich nachher dagegen zu wehren, ist enorm schwer. es wäre schön, wenn der geplante fanrechtefonds weiter ausgebaut wird, um betroffenen juristisch zu helfen. es kann ja nicht sein, dass bei jeder auswärtsfahrt ein rechtsanwalt mitfahren muss, wie es z.b. von den babelsbergern mal gemacht wurde.
"Tradition ist die Weitergabe des Feuers und nicht die Anbetung der Asche." (Gustav Mahler)

JohnnyB
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Beitrag von JohnnyB »

Mein großvater besitzt zusammen mit meiner mutter eine größere Rechtsanwaltskanzlei. Denen würde ich sofort bescheid sagen :wink:

Stoertebecker
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Beitrag von Stoertebecker »

Durchsuchung von Sachen

§ 40
Durchsuchung von Sachen

(1) Die Polizei kann außer in den Fällen des § 12 Abs. 2 Satz 4 eine Sache durchsuchen, wenn

1. sie von einer Person mitgeführt wird, die nach § 39 durchsucht werden darf,
2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Person befindet, die
a) in Gewahrsam genommen werden darf,
b) widerrechtlich festgehalten wird oder
c) hilflos ist,
3. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine andere Sache befindet, die sichergestellt werden darf,
4. sie sich an einem der in § 12 Abs. 1 Nr. 2 genannten Orte befindet,
5. sie sich in einem Objekt im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe befindet und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen oder diese Objekte gefährdet sind,
6. es sich um ein Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug handelt, in dem sich eine Person befindet, deren Identität nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 [§ 12 Abs. 1 Nr. 4: an einer Kontrollstelle, die von der Polizei eingerichtet worden ist, um eine Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuches, eine der in dieser Vorschrift genannten Straftaten oder eine Straftat nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) oder b), Abs. 2 Nr. 1, nach § 255 des Strafgesetzbuches in den vorgenannten Begehungsformen oder nach § 27 des Versammlungsgesetzes zu verhüten. Die Einrichtung der Kontrollstelle ist nur mit Zustimmung des Innenministeriums oder einer von diesem
beauftragten Stelle zulässig, es sei denn, dass Gefahr im Verzug vorliegt.] festgestellt werden darf; die Durchsuchung kann sich auch auf die in dem Fahrzeug enthaltenen Sachen erstrecken.

(2) Bei der Durchsuchung von Sachen hat der Inhaber der tatsächlichen Gewalt das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so sollen sein Vertreter oder ein anderer Zeuge hinzugezogen werden. Dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt ist auf Verlangen eine Bescheinigung über die Durchsuchung und ihren Grund zu erteilen.

Quelle Polizei NRW


Das schränkt die Handlungen der Polizei schon ein, ein privater Sicherheitsdienst darf sicherlich nicht weiter als die Polizei gehen.

Felissilvestris
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Beitrag von Felissilvestris »

Die Landespolizeigesetze sind alle unterschiedlich gefasst.

Mit einem anderen Zeugen ist übrigens auch ein anderer Polizist gemeint, der die Durschsuchung dokumentiert.

Private Dienste dürfen dies natürlich nicht. Kann mir aber auch nicht wirklich vorstellen, dass die Polizei das mitmachen würde, wenn ein privater Ordnungsdienst einfach irgendwelche Taschen durchsucht.

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Zachi
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Beitrag von Zachi »

ACAB / ASAB

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Feuerlein
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Beitrag von Feuerlein »

Steiga88 hat geschrieben:ACAB / ASAB
naja so wird man wohl nie bessere umstände bekommen
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Zachi
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Beitrag von Zachi »

So oder so, die wird es garantiert nie geben.

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Beitrag von Nicole »

Nur leider sind viele sich nicht über ihre Rechte bewusst, und die die es sind werden dann vor die Wahl gestellt sich zu fügen oder auf das Spiel verzichten zu müssen :roll:

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Beitrag von Nils »

Felissilvestris hat geschrieben:Das Durchsuchen des Busses durch den Ordnungdienst kann keinerlei rechtliche Grundlage haben. Dies ist definitiv niemals durch irgendwelche Rechte gedeckt.
Was die Kontrollen in Karlsruhe angeht, so kann ich aus persönlicher mehrfacher Erfahrung (habe ein Jahr in KA gelebt), dass ich die dortigen Kontrolle als angenehmer emfpunden habe, als in Oldenburg zu 2.Liga-Zeiten.
Warst du auch mal im Gästeblock? Ich erinnere mich jedenfalls noch ganz gut daran, dass die bei meinem letzten Besuch, allerdings schon vier Jahre her, auch äußerst penibel bzw. schikanös waren...

Was die Blocksperre betrifft so ist diese nach den Vorkommnissen der letzten Jahre durchaus verständlich. Wenn man das Wilparkstadion kennt, dann weiss man, dass es nur zu einer Seite Ausgänge besitzt (hin zum Adenauerring). Vom Stadion direkt fahren nach den Spielen keine öffentlichen Verkehrsmittel, was heißt, dass ein Großteil der Zuschauer nach dem Spiel den Adenauerring hoch in Richtung Mühlburger Tor bzw. Richtung Stadt verlassen. Dabei muss man unweigerlich am Gästeblock und Ausgang vorbei. In den letzten Jahren ist es in Spielen gegen Dresden, Cottbus, Mannheim (die Fälle sind mir bekannt) Zuschauer von "Gästefans" mehrfach tätlich angegriffen worden. Als ich noch in KA lebte haben Cottbusser Fans des Karlsruher SC noch in der Nacht nach dem Spiel in der Stadt gejagt. Seit dem werden bei solchen Spielen die Auswärtsfans im Block festgehalten.
Wir wurden damals auch fröhlich festgehalten, vor allem großartig für die Leute, die es etwas eiliger auf dem Weg zum Bahnhof hatten. Gekesselt wurde natürlich auf dem Hin- und dem Rückweg, zu den Schliessfächern wurde auch nur eine Person durchgelassen Die musste dann Gepäck für 50 tragen...Ein Kumpel hat dann versucht, gegen die zahlreichen Verfehlungen zu klagen, hat aber natürlich nicht geklappt...
Bohemka do toho!

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Senf
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Beitrag von Senf »

Nils hat geschrieben:Ein Kumpel hat dann versucht, gegen die zahlreichen Verfehlungen zu klagen, hat aber natürlich nicht geklappt...
Richtig so! Dem Fussballpack keine Rechte, denn die sind von Grund auf gute Opf... ähh, ich meine die sind doch sowieso alle Schwerverbrecher und das Krebsgeschwür im Gesichte dieser guten, deutschen und zahnlosen Gesellschaft! Es wird Zeit, dass Hessen mal wieder die Todesstrafe aus der Justizmottenkiste holt. Diesem Pack weint sowieso keiner nach und wenn es jemanden trifft, dann sowieso den richtigen! "ich kann wieder gehn, mein Führer" ääh, Herr Bundespräsident :roll:
>>unsere Existenzen sind reine Unterhaltungsmechanismen...<<

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Beitrag von Nils »

Senf hat geschrieben: Richtig so! Dem Fussballpack keine Rechte, denn die sind von Grund auf gute Opf... ähh, ich meine die sind doch sowieso alle Schwerverbrecher und das Krebsgeschwür im Gesichte dieser guten, deutschen und zahnlosen Gesellschaft!
Der gute Mann ist sogar Finanzbeamter in höherer Position gewesen, nichtmal sowas nützt einem heutzutage mehr, dabei ist der Job doch eigentlich der Gipfel der Seriösität...Na ja, wer Leute wie mich als Zeugen benennen will
:wink:
Bohemka do toho!

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