BVB-Fans wollen in Mainz schweigen
Für zehn Minuten wollen die Dortmunder Ultras beim Auswärtsspiel in Mainz schweigen, sitzen und Zeitung lesen. So wollen sie gegen die drastischen Maßnahmen demonstrieren, die in den letzten Wochen gegen Fans getroffen wurden. DerWesten sprach mit zwei Vertretern der Dortmunder Fanszene. . . . . .
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http://www.123recht.net/anwalt/ra.calso ... 8&ccheck=1
naja was im schulrecht anscheinend selbstverständlich verboten ist, ist beim fussball gang und gebe... das in köln und rostok aktuell ist ja nicht das erstemal das spiele unter "ausschluss" der öffentlichkeit stattgefunden haben...Kollektivstrafen gegenüber Schülern sind unzulässig
Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf. Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen. Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt. Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.
Beispiel:
Ein Schüler beleidigt seinen Lehrer in einer Schülerzeitung. In der Klasse kann der Lehrer den verantwortlichen Schüler nicht ausfindig machen. Der Lehrer kann nun nicht alle Schüler der Klasse zum Nachsitzen verdonnern. Dies würde eine unzulässige Kollektivstrafe darstellen, da von der Maßnahme des Schülers auch unschuldige Schüler betroffen wären.