Gilt das auch für Wechsel innerhalb Deutschlands? Mein Verein (Blumenthaler SV) erwartet nämlich gerade einen Betrag von 40.000 € für den Spieler Ousman Manneh, der bei uns in der A-Jgd-Regionalliga gespielt hat und jetzt bei einem benachbarten Bundesliga-Unternehmen einen Profivertrag hat. Wäre schade, wenn die jetzt nicht zahlen müßten.Dino hat geschrieben:...Die pauschalisierte und nach je Spielklasse des aufnehmenden Vereins in ihrer Höhe unterschiedlich festgesetzte Ausbildungsvergütung hat, da sie von den tatsächlichen Ausbildungskosten völlig abhebt, den Charakter von Ablösesummen. Derartige Ablöseforderungen für vertragsfreie Spieler wurden aber schon seit dem Bosmam-Urteil hinfällig. Das besagt ja gerade, dass Ablöseforderungen für vertragsfreie Spieler deren Recht auf freie Berufsausübung unzulässig einschränken.
Ausbildungsvergütungen sind nur in Höhe der tatsächlichen Ausbildungskosten rechtlich zulässig...
Außerdem könnte es auch noch Kohle für den Spieler Lucas Höler geben, der ja mit einem kleinen Umweg über Oldenburg in den Profibereich aufgestiegen ist.