Da würde ich nicht meinen Hintern drauf verwetten. Dieses Teledienstgesetz ist derart schwammig formuliert daß kaum definiert ist, was überhaupt ein Teledienst sein soll. Einige Beispiele werden zwar genannt, aber selbst die sind aus heutiger Sicht veraltet.
Wie bereits im ersten Satz zu lesen ist, müssen die Daten "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein". Unter dem Begriff "geschäftsmäßig" ist jedoch
nicht erwerbsmäßig zu verstehen, sondern alle dauerhaften "Angebote".
Unter den Begriff „geschäftsmässig“ fallen auch alle stetigen, nicht-gewerblichen Angebote. Demzufolge werden auch private Webseiten als Teledienst interpretiert. Diese bleiben nur dann auf der sicheren Seite, wenn sie ein Impressum setzen. Es ist fragwürdig, sich darauf zu verlassen, dass die Identität zum Beispiel aus dem Domainnamen eindeutig hervorgeht und auch die Daten bei DENIC aktuell sind.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht
Gerne hätte ich mir selbst schon mal eine kleine Seite zusammengebastelt, aber nicht unter diesen Voraussetzungen.
Deutsches Recht ist
Moppelkotze, da beißt die Maus keinen Faden ab. :-erks
Gegen jegliche Gewaltaffinität in der Fanszene.