Polizei & Ordnungsdienst

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der neue cody
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Re: Polizei & Ordnungsdienst

Beitrag von der neue cody »

„Man darf sich keinen Illusionen hingeben: Polizeiliche Grenzüberschreitungen werden auch bei allen Bemühungen trotzdem nicht immer ganz auszuschließen sein und auch zukünftig stattfinden. Es gibt aber Möglichkeiten, diesen Grenzüberschreitungen strukturell vorzubeugen und mit ihnen professionell umzugehen“, so Schulz abschließend.

sollte sich in deren reihen eine derart realistische und pragmatische herangehensweise durchsetzen, werde ich noch zum bullenfreund
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JanW
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Re: Polizei & Ordnungsdienst

Beitrag von JanW »

Ich hatte heute eine ganz tolle Erfahrung mit der Polizei Bremen. Leider macht das die Autoscheibe auch nicht wieder ganz und das gestohlene Navi meiner Eltern wird wohl auch nicht wiedergebracht. Aber was solls. Nett sind se ja, die Bremer Polizisten.
Das sind Augenblicke im Fussball, da fliegen dir richtig die Backsteine in die Fresse !

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madcynic
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Re: Polizei & Ordnungsdienst

Beitrag von madcynic »

Sehr ordentlich war das Verhalten von Polizei und Ordnungsdienst im Amastadion in Berlin am Sonntag. Man hat die Magdeburger einfach machen lassen, eine Runde feiern aufm Platz mit kleiner Kette vor der Haupttribüne und nach ner Viertelstunde gingen einfach alle wieder.
Das hatte ich schon deutlich unentspannter. Daher diesbezüglich mal ein Lob Richtung Hertha und Polizei Berlin. (Kommt ja auch nich so oft vor.)

der neue cody
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Re: Polizei & Ordnungsdienst

Beitrag von der neue cody »

auch in portugal fährt die polizei aktuell eine ungewöhnliche pr-kampagne
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Feuerlein
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Re: Polizei & Ordnungsdienst

Beitrag von Feuerlein »

Gericht bleibt bei Verurteilung von Polizisten

In einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Ingoldstadt wurde die Verurteilung eines Polizeibeamten bestätigt. Dieser wurde wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und der Verfolgung Unschuldiger verurteilt. Im Vergleich zum erstinstanzlichen Urteil wurde die Strafe reduziert. (Faszination Fankurve, 28.05.2015)

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe:

Landgericht Ingolstadt verurteilt Polizisten wegen Verfolgung Unschuldiger – Strafe abgemildert

Im Fall des Polizeibeamten, der einen Fan, der Eintracht Bamberg unterstützt und Mitglied der Rot-Schwarzen Hilfe ist, nach einem Spiel des FC Ingolstadt II gegen Eintracht Bamberg zunächst mit einem Schlagstock verletzte und anschließend einen falschen Einsatzbericht abgab, ist am 27.05.2015 das Berufungsurteil des Landgerichts Ingolstadt ergangen. Es ist einzigartig hinsichtlich der Schwere des Vorwurfs.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beamte wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt in einem Fall ebenso schuldig ist wie wegen des Verbrechens der Verfolgung Unschuldiger. Nach dreitägiger Hauptverhandlung reduzierte es die Strafe, die das Amtsgericht Ingolstadt verhängt hatte, jedoch deutlich. Ob der vorläufig suspendierte Beamte aus dem Dienst entfernt wird, wird erst ein Disziplinarverfahren zeigen.

Das Landgericht war der Auffassung, dass der Polizeieinsatz zunächst gerechtfertigt gewesen sei, da der später Geschädigte den Beamten mit der Hand in den Rücken gestoßen habe. Dass der Polizist dem bereits von drei Polizeibeamten am Boden fixierten Nebenkläger dann aber einen „wuchtigen“ Stich mit dem Schlagstock in den Rippenbereich versetzte, war nach Auffassung der Strafkammer strafbar. Das Landgericht war zwar sichtlich bemüht, so viele Punkte zugunsten des Beamten zu sehen, wie vorstellbar. Anders als der als Zeuge vernommene Einsatzleiter der PI Ingolstadt, der den Stich in die Rippen wortreich als gerechtfertigt sah, verneinte das Gericht eine Berechtigung jedoch mit deutlichen Worten: „Anders als vom Einsatzleiter ausgeführt, gibt es keine Rechtfertigung, noch einen Stich dahin zu setzen, wo es besonders weh tut.“

Zuvor hatte der Staatsanwalt in seinem Antrag von einem „schwarzen Tag“ für die Ingolstädter Justiz gesprochen, und zwar, weil der angeklagte Polizeibeamte in seinem Einsatzbericht bewusst gelogen habe. Er forderte 1 Jahr und 6 Monate Bewährungsstrafe.

In dem Einsatzbericht hatte der angeklagte Polizeibeamte behauptet, der später Geschädigte habe ihm einen Fußtritt in den Rücken verpasst, dann eine Glasflasche abgeschlagen, wodurch ihn ein Glassplitter im Gesicht getroffen und verletzt habe. Anschließend sei er mit der abgebrochenen Flasche auf ihn zu.

Doch diese Geschichte gab es zu keinem Zeitpunkt. Rund 20 vernommene Polizeizeugen berichteten einen derartigen Vorfall nicht, niemand hatte ein solches Geschehen wahrgenommen. Doch der Angeklagte behauptete bis zum Schluss, keinen falschen Bericht geschrieben zu haben, sondern nur zwei Sachverhalte vermischt zu haben.

Als lebensfremd bezeichnete der RSH-Anwalt, der den Geschädigten vertrat, die Behauptungen des Angeklagten. Der Beamte hatte in der Berufungsinstanz eine neue Aussage präsentiert und angegeben, er sei zunächst mit der abgebrochenen Flasche bedroht und durch einen Glassplitter verletzt worden, er sei aber dagegen nicht eingeschritten, sondern habe trotz der abgeschlagenen Flasche ihm wieder den Rücken zugewandt und sei weiter nach unten gelaufen. Erst nach einem weiteren Schlag sei es dann zum Schlagstockeinsatz gekommen. Das Gericht schloss sich der Auffassung des Anwalts an. Es sei absolut unvorstellbar, dass kein einziger der zahlreich anwesenden Beamten einschreite, wenn jemand mit einer abgebrochenen Flasche einen Kollegen bedroht. „Der Einsatzbericht ist objektiv und subjektiv falsch und zwar wissentlich“, so der Richter, „es gab keine abgeschlagene Bierflasche.“

Die Verurteilung ist einzigartig. In der juristischen Fachliteratur wird nur von einer Verurteilung wegen Verfolgung Unschuldiger im Jahr 1990 berichtet, so der Richter.

Deutlich milder fiel dagegen die Strafe aus. Das Amtsgericht hatte 1 Jahr und 4 Monate Bewährungsstrafe verhängt, denn die Verfolgung Unschuldiger ist ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe. Doch das Landgericht nahm einen „minder schweren Fall“ an, und zwar deshalb, weil der Geschädigte tatsächlich nicht wegen des angeblichen Flaschen-Angriffs verurteilt wurde und das Ermittlungsverfahren bereits durch die Staatsanwaltschaft eingestellt worden sei.

Das allerdings war nicht etwa das Verdienst des Angeklagten. Dieser leugnete bis zum Schluss den falschen Einsatzbericht und beschuldigte den Geschädigten noch in der Berufungsinstanz, sogar in seinem letzten Wort. In der Begründung des „minder schweren Falls“, den das Landgericht annahm, fand dies keine Erwähnung. Auch nicht, warum es in Wahrheit nicht zur Verurteilung des RSH-Mitglieds wegen der abgeschlagenen Flasche kam: Ein Bamberger Fan hatte zufällig ein Handyvideo gedreht und später weitergereicht. Und darauf zeigte sich, dass es weder einen Fußtritt in den Rücken, noch das Abbrechen einer Flasche gab. Nur deshalb erfolgte keine Anklage gegen den Bamberger. Nur deshalb wurde der falsche Einsatzbericht zum Gegenstand der Ermittlungen. Dass man ohne das Video dem falschen Polizeibericht geglaubt hätte und der Geschädigte erheblich bestraft worden wäre, daran besteht nicht der geringste Zweifel. Ebenso wenig daran, dass der verurteilte Beamte seinen falschen Bericht vor Gericht wiederholt hätte, wäre der Bamberger ohne das Video angeklagt worden. „Sie hätten einen Eid beschworen auf Ihre Aussage“, warf ihm der RSH-Anwalt in seinem Plädoyer vor, „mein Mandant hätte hier keine Bewährung bekommen für eine Tat, die er nicht begangen hat.“

9 Monate Gesamtfreiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, lautet das Urteil des Landgerichts Ingolstadt gegen den Polizisten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann von den Beteiligten noch angefochten werden.
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Senf
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Re: Polizei & Ordnungsdienst

Beitrag von Senf »

Ultras Gelsenkirchen kritisieren Staatsanwaltschaft Essen

Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Leiter des Polizeieinsatzes in der Nordkurve der Veltins-Arena vom 21. August 2013 tatsächlich und rechtlich nicht vertretbar.

Mit Schreiben vom 14. April 2015, das Mitte Mai an verschiedene Anzeigeerstatter verschickt wurde, teilte die Staatsanwaltschaft Essen mit, dass Sie das Ermittlungsverfahren gegen Klaus Sitzer und andere Polizeibeamte wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt und anderer Delikte nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) – also mangels hinreichenden Tatverdachts – eingestellt habe. Die Staatsanwaltschaft kommt zu dem Ergebnis, der Polizeieinsatz in der Nordkurve der Veltins-Arena vom 21. August 2013 sei rechtmäßig gewesen. Zwar räumt sie ein, dass das Zeigen des den Einsatz auslösenden Banners (Aufschrift „Komiti Düsseldorf“ in kyrillischer Schrift mit der Sonne von Vergina – einem von Griechenland und Mazedonien beanspruchtem Symbol) nicht – wie von der Gelsenkirchener Polizei zunächst behauptet – den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllte. Jedoch hätte die Polizei gegen die Zuschauer in der Nordkurve der Veltins-Arena im Rahmen des polizeilichen Notstands vorgehen dürfen, weil nur so der von den griechischen Fans angekündigte Platzsturm zu verhindern war.
Die Ultras Gelsenkirchen kritisieren die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Ihrer Ansicht nach werteten die Ermittler die vorliegenden Tatsachen nicht zutreffend aus. Zudem halten Sie die Rechtsauslegung der Staatsanwaltschaft für verfehlt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ein Platzsturm der griechischen Zuschauer unmittelbar bevorstand. Schon diese Feststellung ist sehr zweifelhaft. Der Sicherheitsbeauftragte des FC Schalke 04 jedenfalls kam nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft zu der Einschätzung, ein Platzsturm der griechischen Zuschauer stehe nicht zu befürchten. (Die Staatsanwaltschaft erwähnt in ihrem Schreiben, der Höhenunterschied zwischen den Zuschauerrängen und dem Boden der Veltins-Arena betrage „nur 3,60m“ – eine für die meisten Menschen kaum zu überwindende Distanz.) Weiter unterstellt die Staatsanwaltschaft, der Polizeieinsatz sei „ein kaum spürbarer Eingriff“ (Seite 5) für die Zuschauer in der Nordkurve gewesen. Bei fast 80 Verletzten und einer lebensgefährlich verletzten unbeteiligten Zuschauerin, die auf dem Weg ins Krankenhaus wiederbelebt werden musste, ist diese Einschätzung nicht nachvollziehbar. Hätten die Zuschauer in der Nordkurve nicht so besonnen auf den Polizeieinsatz reagiert, wäre auch dort die bei Übergriffen griechischer Zuschauer befürchtete Massenpanik möglich gewesen.

Widersprüchlich ist die Darstellung der Staatsanwaltschaft in Bezug auf die vom Polizeigesetz NRW verlangte vorherige Androhung der Anwendung von Gewalt (§ 61 PolG NRW). Auf der einen Seite spricht sie in ihrem Schreiben (Seite 6) von einem beabsichtigten „Überraschungsangriff“ der Polizei. Auf der anderen Seite stellt sie fest, der Polizeieinsatz sei über die Stadionlautsprecher angekündigt worden, woran sich von den Zuschauern in der Nordkurve – soweit bekannt – niemand erinnern kann.
Sehr dürftig erscheint zudem die Begründung der Staatsanwaltschaft für die Rechtmäßigkeit der Dauer des Polizeieinsatzes. Die Beamten seien, so die Staatsanwaltschaft in ihrem Schreiben (Seite 4 oben), bis zum Ende des Spiels in der Nordkurve geblieben, um das Wiederaufhängen des bereits erwähnten Banners zu verhindern. Diese Feststellung deckt sich nicht mit dem Inhalt der Ermittlungsakten. Dort ist ein Funkspruch protokolliert, in dem die eingesetzten Beamten, die eine Beendigung des Einsatzes anrieten, dazu aufgefordert wurden, „die Lage statisch“ zu halten. Zur Begründung heißt es: „(…) wir können uns nicht zurückziehen. Das wird gleichzeitig als Niederlage betrachtet.“ (Aktenseite 513). Die Verhinderung einer „Niederlage“ ist nach dem Polizeigesetz NRW kein Grund, gegen Unbeteiligte Schlagstöcke und Pfefferspray einzusetzen.

Schließlich wird vermisst, dass die Staatsanwaltschaft der Frage, ob es zu Übergriffen einzelner Beamter kam, nicht hinreichend nachging. In dem Schreiben heißt es am Ende (Seite 8 ), das vorhandene Bildmaterial enthalte darauf keine Hinweise. Dabei ist auf den Videoaufnahmen der Polizei klar zu sehen, dass von den Beamten bereits Pfefferspray eingesetzt wurde, bevor sie über die Treppe vom Boden der Veltins-Arena zu den Zuschauerrängen vorrückten.

In rechtlicher Hinsicht wendet die Staatsanwaltschaft das Polizeigesetz NRW in nicht mehr vertretbarer Weise an. Ein Polizeieinsatz gegen „nicht verantwortliche Personen“ ist nur in sehr engen Grenzen erlaubt. Es ist schon nicht verständlich, warum die Polizeiführung zu dem Ergebnis kam, es sei einfacher, in der voll besetzten Nordkurve ein Banner abzuhängen, als die höchstens eintausend griechischen Zuschauer, die außerhalb des gesicherten Gästeblocks saßen, von der Begehung von Straftaten abzuhalten.

Hinzu kommt, dass die Staatsanwaltschaft die sehr eindeutigen Hinweise in der Ermittlungsakte auf eine unverhältnismäßige Dauer des Einsatzes völlig übergeht. Spätestens nach dem Abhängen des Banners hätten die Einsatzkräfte die Nordkurve wieder verlassen müssen. Stattdessen wurde unter massivem Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray die „Lage statisch“ gehalten. Dass dabei dem Polizeigesetz völlig fremde Überlegungen („Niederlage“) eine Rolle spielten, ist den Ermittlungsakten klar zu entnehmen. Diese Tatsachen wollte die Staatsanwaltschaft offensichtlich bei ihrer Entscheidung nicht berücksichtigen.

Anzeigeerstatter, die bei dem Polizeieinsatz verletzt wurden, haben gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bereits Beschwerde eingelegt. Der Repressionsfonds Nordkurve wird sie dabei unterstützen
http://ultras-ge.de/ultras-gelsenkirche ... aft-essen/
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Re: Polizei & Ordnungsdienst

Beitrag von InMemoriamWernerFuchs »

Bundespolizei: Rassismus und Gewalt im Netz
von Angelika Henkel, NDR Fernsehen, und Stefan Schölermann, NDR Info

Soziale Medien sind für viele Menschen eine willkommene Gelegenheit, verbal "Dampf abzulassen". Auch Polizeibeamte dürfen das - und so mancher macht regen Gebrauch davon. Doch für Beamte gibt es Grenzen: Die sogenannte Wohlverhaltensklausel verpflichtet sie, auch beim Gebrauch von Facebook, Twitter und Co. die Vorbildfunktion ihres Berufsstandes im Blick zu behalten. Wenn menschenverachtende Sprüche fallen, Gewalt "schöngeschrieben" oder "Geschichtsklitterndes" zum Besten gegeben wird, dann ist in der Regel die Grenze des Zulässigen überschritten. Genau das hat eine Handvoll Beamter der Bundespolizei Hannover aber offenbar getan: In Facebook-Postings äußern sich die Polizisten teilweise auf fremdenfeindliche und gewaltverherrlichende Weise. Dabei nehmen sie oft eindeutig Bezug auf dienstliche Vorgänge.
http://www.ndr.de/nachrichten/niedersac ... ei334.html
„Gummigeschosse und drauf“ – Bundespolizisten hetzen auf Facebook

Die Bundespolizeidirektion in Hannover war gerade erst Ende Mai in den Schlagzeilen, als bekannt wurde, dass einer ihrer Beamten wiederholt Flüchtlinge und sogar Kollegen misshandelt hatte und dabei von seinen Kollegen gedeckt worden war. Jetzt berichtet der NDR, dass mehrere Beamte derselben Direktion auf Facebook mit rassistischen und gewaltverherrlichenden Postings aufgefallen sind.
http://www.vice.com/de/read/gummigescho ... rce=vicefb

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Re: Polizei & Ordnungsdienst

Beitrag von Soccer_Scientist »

InMemoriamWernerFuchs hat geschrieben: http://www.vice.com/de/read/gummigescho ... rce=vicefb
Viele der Posts beziehen sich dabei direkt auf Einsätze, die den Polizisten ziemlich viel Anlass bieten, sich in Gewaltphantasien zu ergehen. „Oh ja, Fußball. Rüstung an, Knüppel frei. Wir sind bereit..." schreibt einer in den Screenshots des NDR, ein anderer freut sich: „Heute also Braunschweig gegen Hannover... Da weiß man ja gar nicht, wo man zuerst hinlangen soll!" Die gängige Klage über willkürliche Polizeigewalt gegen Fußballfans scheint also nicht völlig aus der Luft gegriffen.
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Re: Polizei & Ordnungsdienst

Beitrag von Soccer_Scientist »

Disziplinarverfahren: Polizisten funkten Goebbels-Zitat vor G7-Gipfel
...
Über zwei private Funkgeräte spielten sie fünf Tage vor Beginn des G7-Spektakels das berüchtigte Zitat aus der Sportpalastrede des NS-Reichspropagandaministers Joseph Goebbels von 1943 ab: "Wollt ihr den totalen Krieg?" Der Vorgang fiel auf, da vor und während des Gipfels der Funkverkehr um Elmau überwacht wurde.
Ein hochrangiger Sicherheitsbeamter nannte den Vorgang "skandalös", auch weil zu befürchten sei, dass "die Sicherheitskräfte von US-Präsident Barack Obama und anderer Regierungschefs das verfolgten".
http://www.spiegel.de/panorama/polizist ... 38563.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Unglaublich clever!
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Re: Polizei & Ordnungsdienst

Beitrag von Schwede »

Vielleicht war darin eine satirische Kommentierung des irrsinnigen Brimboriums und Sicherheitswahns versteckt, der da für sieben Heinzis auf Kurzurlaub veranstaltet wird. Cleverer wird es dadurch natürlich nicht.
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Re: Polizei & Ordnungsdienst

Beitrag von Senf »

Neues Dezernat In Oldenburg
Gewalt gegen Polizei ab sofort gebündelt im Visier

Staatsanwaltschaft richtet Dezernat ein – Delikte zum Teil politisch motiviert

Von Beleidigung bis Körperverletzung: Rund 200 Gewalttaten gegen Beamte registriert der Zentrale Kriminaldienst jedes Jahr. Doch nicht nur dafür ist das neue Dezernat zuständig. Es ermittelt auch, wenn Gewalt von Polizisten ausgeht.
[...]
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Re: Polizei & Ordnungsdienst

Beitrag von Schwede »

Die Bildunterschrift ist ja der Knaller:
Polizeibeamte üben regelmäßig den Umgang mit Randalierern – hier mit Fußballfans in einem Zug.
Heißt dass das zu Trainingszwecken so getan wird als wären reisende Fußballfans Randalier und an denen wird dann geübt? :lol:

Wobei, so abwegig ist das gar nicht... :roll:
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Re: Polizei & Ordnungsdienst

Beitrag von Senf »

Polizei verhinderte Mittagessen für benachteiligte Kinder

Die Faninitiative Bochum organisierte zum Auswärtsspiel des VfL Bochum in Darmstadt einen Bus für Kinder von ehemaligen Opelmitarbeitern und Kinder von Hartz 4 Empfängern. Der SV Darmstadt lud diese Kids zum Mittagessen ein, was durch die Polizei jedoch verhindert wurde.
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Re: Polizei & Ordnungsdienst

Beitrag von Malle »

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Re: Polizei & Ordnungsdienst

Beitrag von Feuerlein »

für diem die kein fb haben

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egal was die jungs zu den cops gesagt haben, pure polizeigewalt. wenn ich sowas sehe bekomm ich immer wieder das kalte kotzen...
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Re: Polizei & Ordnungsdienst

Beitrag von Malle »

STADT UND POLIZEI MELLRICHSTADT WOLLTEN GEDÄCHTNISTURNIER VERHINDERN
Sie haben uns gezeigt, wie begrenzt und negativ ihre Denkmuster sind. Sie drehen sich nur um das Negative, ihre Gedanken drehen sich darum, was alles verboten ist/werden muss und was alles passieren könnte. Sie vermuten stets das Schlechte(ste), leben gefangen in Worst-Case-Szenarien. Sie können einem wirklich leid tun. Wir sind frei!
http://yabasta.blogsport.de/2015/06/28/ ... erhindern/" onclick="window.open(this.href);return false;

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Re: Polizei & Ordnungsdienst

Beitrag von der neue cody »

beim filmen direkt auf einen server laden.

gibts sowas auch fuer deutschland?
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Senf
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Re: Polizei & Ordnungsdienst

Beitrag von Senf »

der neue cody hat geschrieben:beim filmen direkt auf einen server laden.

gibts sowas auch fuer deutschland?
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anze ... ge-Beweise" onclick="window.open(this.href);return false;
Zeichnet man mit diesem Programm ein Video auf, wird es automatisch auf einen Server der ACLU geladen, sobald die Aufnahme beendet wird – was auch passiert, wenn das Handy geschüttelt wird oder herunterfällt.
Grundsätzlich bieten dropbox oder andere Betreiber wie zB google einen solchen Service an. Das kostet Dich halt einiges an Datenvolumen und auch die Wege sind länger, bis das Video relevant wird.
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Salondissident
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Re: Polizei & Ordnungsdienst

Beitrag von Salondissident »

http://www.spiegel.de/sport/fussball/vo ... 43599.html
Champions-League-Qualifikation: Fans randalieren in Sarajewo

Am Vorabend des Champions-League-Spiels zwischen Sarajewo und Posen haben sich Anhänger beider Seiten heftige Krawalle geliefert. Beobachter sprechen gar von "kriegsähnlichen" Zuständen.

Vor dem Zweitrunden-Hinspiel in der Champions-League-Qualifikation zwischen dem FK Sarajevo und Lech Posen ist es am Montagabend zu schweren Ausschreitungen zwischen Fans beider Vereine gekommen. Bei der Randale vor dem Hotel der Gästeanhänger im Stadtteil Vogosca seien sechs Menschen schwer verletzt worden, berichteten die Behörden am Dienstag.

In die Schlägerei seien Dutzende Menschen verwickelt gewesen, beschrieben die örtlichen Medien die Krawalle. Der Gewaltausbruch habe an eine "Kriegszone" erinnert, schrieb die größte Zeitung "Dnevni avaz".
Hmm... Die Zeitungen dort wissen was "kriegsähnliche" Zustände sind. Hat wohl ein wenig gerummst.

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Re: Polizei & Ordnungsdienst

Beitrag von Soccer_Scientist »

Göttingens Polizei ist zu neugierig

Jahrelang hat Göttingens Polizei Daten von Demonstranten an andere Dienststellen und an den Verfassungsschutz weitergegeben. Das war rechtswidrig.
http://www.taz.de/Goettingens-Polizei-i ... /!5211828/" onclick="window.open(this.href);return false;

Hoppla, wussten wir nicht.
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