jamesbu hat geschrieben:Steve, musst Du dich hier so anbiedern ??
Wiso anbiedern?! Nur weil ich hier ab und an ein paar Statements abgebe, ist es noch lange kein einschleimen...Ich habe nichts gegen den VfB. Für mich ist er ein sportlicher Gegner, nicht mehr nicht weniger...
Dino hat geschrieben:Gibt es eine offizielle Bestätigung für diesen Wechsel?
Bisher stand es nur in der Emder Zeitung und Emder Forum. Aber auch andere Quellen bestätigen den Wechsel... Das Thema Gerdes ist somit 100 % durch..leider..
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Edit1 meint, dass es evtl doch noch nicht 100%ig sicher ist :
EL-Live.de hat geschrieben:.....Ob die Meppener die Kündigung von Gerdes-Wurpts akzeptieren, ist noch nicht klar. Auf jeden Fall wird der Vertrag noch einmal überprüft. „Uns fehlen dann ja 45 Tore“, meinte Neu-Trainer Frank Claaßen mit Blick auch auf René Wessels, der die Meppener in Richtung Veendam (holländische 2. Liga) verläßt....
Pressemitteilung des SV Meppen
Mittwoch, 3. Juni 2009
Zu Diskussionen um einen möglichen Wechsel unserer Oberligastürmers Andreas Gerdes-Wurpts zum BSV Kickers Emden nimmt der Vorstand des SV Meppen wie folgt Stellung:
„Mit Verwunderung hat der Vorstand des SV Meppen eine Veröffentlichung der Emder Zeitung vom 2. Juni 2009 zur Kenntnis genommen,....
Zuletzt geändert von Steve am 03.06.2009 15:44, insgesamt 1-mal geändert.
Der SVM beharrt darauf, dass Gerdes-Wurpts keine rechtskräftig unterschriebene Ausstiegsklausel in seinem Vertrag habe. Offenbar fehlt die erforderliche zweite Unterschrift in der vom Spieler geforderten Vereinbarung, die auch vom neuen Trainer Frank Claaßen abgelehnt worden wäre. (Emsland-Regionalausgabe der NOZ)
So eine Geschichte gab es erst im Winter beim SVW. Ergebnis: Der Spieler Sebastian Zinke entschwand zu Rot-Weiß Essen.
Vereinsseitig einen Vertrag oder Vertragszusatz zu unterschreiben und hinterher damit kommen, das Fehlen einer zweiten Unterschrift mache die Vereinbarung rechtlich unwirksam ist weder sonderlich anständig, noch (in aller Regel) zielführend. Zumindest dürfte die Beweispflicht dafür, dass der Spieler von einer Unwirksamkeit (bis zur Unterschrift eines zweiten Vereinsvertreters) Kenntnis hatte (haben musste) beim Verein liegen.
Grundsätzlich ist es ein internes Problem des Vereins bzw. seiner Organe, wenn satzungsmäßige Regeln dieser Art nicht korrekt eingehalten werden. Zu Lasten der Vertragspartner kann so etwas im Normallfall nicht gehen.
„Der Kampf gegen Gipfel vermag ein Menschenherz auszufüllen. Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen.“
(Albert Camus)
Dino hat geschrieben:(...)
Zumindest dürfte die Beweispflicht dafür, dass der Spieler von einer Unwirksamkeit (bis zur Unterschrift eines zweiten Vereinsvertreters) Kenntnis hatte (haben musste) beim Verein liegen.
Grundsätzlich ist es ein internes Problem des Vereins bzw. seiner Organe, wenn satzungsmäßige Regeln dieser Art nicht korrekt eingehalten werden. Zu Lasten der Vertragspartner kann so etwas im Normallfall nicht gehen.
Das beurteile ich anders: Derjenige ist beweispflichtig, der sich auf eine Klausel zu seinen Gunsten beruft.
Sei reizend zu deinen Feinden. Nichts ärgert sie mehr! (Carl Orff)
Dino: So leid es mir tut hat Mary da leider recht. Zumal sicherlich ( analog zum HR ) im Außenverhältnis durch das Vereinsregister die jeweiligen Vollmachten bekannt sind. Hierauf kann sich der Verein notgedrugen berufen.
Allerdings sollte der SVM sich genau überlegen, inwieweit ihm ein Spieler weiterhilft, der eigentlich schon "innerlich" gekündigt hat. Beim Spiel gegen Ähmden wird er sich bestimmt kurz vorher eine Grippe einfangen...