Das Verbandssportgericht hat den VfB-Einspruch zurückgewiesen und damit den Lohner Einzug ins NFV-Pokalfinale bestätigt. Hier gibt's alle Infos zum Streitfall.
Eigentlich sollte es schon vor Weihnachten endgültig Klarheit geben, aber die Verzögerung um ein paar Tage nahm man beim Fußball-Regionalligisten BW Lohne gerne in Kauf – denn es gab das erhoffte Ergebnis. Das Verbandssportgericht des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) hat den Protest des VfB Oldenburg gegen die Wertung des NFV-Pokal-Halbfinals bei BW Lohne zurückgewiesen – und somit Lohnes Einzug ins Finale (1. April, Ostermontag, beim SV Meppen) bestätigt. Der VfB, der die Kosten des Verfahrens (155 Euro) zu tragen hat, kann jedoch noch vor dem Obersten Verbandssportgericht des NFV in Berufung gehen. Die siebentägige Frist läuft seit der Zustellung des Urteils am Freitag.
Bei BW Lohne, das sich am 3. Oktober im NFV-Pokal-Halbfinale gegen Oldenburg mit 2:0 im Elfmeterschießen durchgesetzt hatte (0:0 nach 90 Minuten), zeigte man sich erleichtert, dass der Protest in erster Instanz abgewiesen wurde. „Wir haben uns eigentlich ziemlich sicher gefühlt“, sagte Lohnes Sportlicher Leiter Luca Scheibel auf OM-Medien-Anfrage. Und er ergänzte noch: „Dass es jetzt etwas länger gedauert hat, war vielleicht etwas überraschend. Aber wir sind jetzt erst mal froh, dass wir mit den Planungen für das Finale beginnen können, dass wir alles auf den Weg bringen können.“ Man werde in den kommenden Tagen Kontakt zum SV Meppen aufnehmen, um zunächst einmal den Spieltermin festzuzurren.
Am 30. November war das Heimrecht für das Finale offiziell ausgelost worden – mit dem besseren Ende für den SV Meppen, der nun auf eine fünfstellige Kulisse in der 13.241 Zuschauer fassenden Hänsch-Arena hofft. BW Lohne, das in der Saison 2021/22 den unteren Wettbewerbsstrang des NFV-Pokals gewonnen hatte, hofft auf 1500 Fans, die das Team ins Emsland begleiten. Der Sieger des Endspiels qualifiziert sich für den DFB-Pokal 2024/25 – eine höchst lukrative Perspektive für beide Mannschaften. Meppen hatte den NFV-Pokal 1999 und 2021 gewonnen.
Zurück zum Oldenburger Einspruch: Der VfB warf BW Lohne einen Formfehler im Vorfeld der Partie vor, es ging dabei um die BWL-Aufstellung. Der Schiedsrichter schilderte den Fall in der Spielberichtsrubrik „Bemerkungen“ so: Um 14.15 Uhr, also 45 Minuten vor Spielbeginn, habe ein BWL-Betreuer den Referee darüber informiert, dass er den Spielbericht fehlerhaft freigegeben habe – verbunden mit der Bitte an den Schiedsrichter, die Korrekturen in der BWL-Aufstellung vorzunehmen.
Der Referee kam dieser Bitte nach – und zwar wie folgt: Nr. 10 (Gentuar Durmishi) von der Startelf auf die Bank, Nr. 28 (Malte Wengerowski) von der Spielberechtigungsliste in die Startelf und Nr. 27 (Patrick Siemer) von der Bank auf die Spielberechtigungsliste. Der aktualisierte Spielbericht wurde dann umgehend verteilt.
Der VfB habe sich „nicht darauf einstellen können, dass nunmehr der zuvor nicht gelistete Spieler Malte Wengerowski im Kader sein und sogar in der Startelf spielen würde“, heißt es unter anderem in der Stellungnahme des „Protestführers“. Oldenburg war außerdem der Ansicht, dass Malte Wengerowski für das Spiel nicht spielberechtigt war, und forderte eine Wertung mit 5:0 für den VfB oder „hilfsweise, das Spiel wiederholen zu lassen“.
Das NFV-Sportgericht mit Oliver Krackhardt (Vorsitzender), Wolfgang Rühle und Thomas Wiebe (beide Beisitzer) wies den VfB-Protest nun aber als „nicht begründet“ ab. Mit dem Einsatz von Wengerowski, der zuvor in der Liga eine Gelb-Rot-Sperre abgesessen hatte, war demnach alles in Ordnung. Und: „Das VSG geht hier nicht von einem beabsichtigten missbräuchlichen Verhalten des BW Lohne aus.“
Im Urteil, das zwölf DIN-A4-Seiten umfasst und der OM-Medien-Sportredaktion vorliegt, werden auch konkrete Zeiten genannt: Freigabe des Spielberichts durch BW Lohne um 14.13 Uhr und 39 Sekunden. Besuch des BWL-Betreuers in der Schiedsrichter-Kabine um 14.15 Uhr. Bearbeitung des Spielberichts durch den Referee um 14.19 Uhr und 59 Sekunden. Erneute Freigabe der Aufstellung um 14.30 Uhr und 30 Sekunden.
Bereits im Vorfeld des NFV-Pokal-Halbfinals hatte es Meinungsverschiedenheiten zwischen BW Lohne und dem VfB Oldenburg gegeben. Streitpunkt damals: der Spieltermin am Tag der Deutschen Einheit. Oldenburg hatte um eine kurzfristige Verlegung gebeten, Lohne lehnte das aber mit Verweis auf den attraktiven Spieltermin an einem Feiertag ab, verbunden mit dem Hinweis, dass der Pokalspielplan seit Monaten festgestanden hatte. Oldenburg hätte seinen Liga-Spielplan ja auch danach ausrichten können.
Quelle:
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