Wechselmodalitäten

Die Fußballabteilung und der Gesamtverein

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Soccer_Scientist
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Wechselmodalitäten

Beitrag von Soccer_Scientist »

In der OZ steht ein interessanter Artikel zu den unterschiedlichen Wechselmodalitäten in der Winter- und in der Sommerpause.<br><br>
<br>Im Winter darf gepokert werden <br><br>Von Günther Czempiel<br><br>Fußball Vereine können nur im Sommer die Freigabe von Spielern erkaufen <br><br><br>Alle Unterlagen müssen bis Ende des Monats in Barsinghausen vorliegen. Danach geht nichts mehr. <br>Ostfriesland - Das Spiel wiederholt sich Jahr für Jahr in der Winterpause: Aus verschiedenen Gründen denken Fußballer kurzfristig über einen Vereinswechsel nach. Doch das geht nur, wenn der abgebende Klub die Freigabe erteilt. Und das ist der wichtige Unterschied zur Wechselperiode im Sommer: In der kalten Jahreszeit kann die verweigerte Freigabe eines Akteurs nicht durch einen nach Spielklassen abgestuften Geldbetrag erkauft werden. <br><br>Das wussten die Verantwortlichen von Oberligist Kickers Emden, als Klassengefährte SV Wilhelmshaven jetzt um Frank Löning buhlte und ihn vorzeitig aus seinem bis Saisonende laufenden Vertrag bei den Ostfriesen auslösen wollte. Für 3750 Euro hätte sich der SVW im Sommer die Freigabe für den 22-jährigen Stürmer „erkaufen“ können. Jetzt dürfte ein Vielfaches dieser Summe geflossen sein, auch wenn Wilhelmshavens Manager Peter Schöne hinterher von „fairen Gesprächen“ redete. <br><br>http://www.ostfriesen-zeitung.de/artike ... <br><br>Am 31. Januar läuft die zweite Wechselfrist unwiderruflich ab. Dann muss der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen beim Niedersächsischen Fußball-Verband (NFV) in Barsinghausen vorliegen. Wer dieses Datum auch nur um einen Tag verpasst, hat Pech gehabt und muss bis zum Sommer warten. Auch die Freigabe des abgebenden Vereins hilft dann nichts mehr. <br><br>Bei seinem alten Klub muss sich der wechselwillige Spieler bis zum 31. Dezember 2003 abgemeldet haben. Aber das lässt sich notfalls ja noch zurückdatieren. „Wem es bei seinem Verein überhaupt nicht mehr gefällt, der soll die Chance zum Weggehen haben“, erklärt NFV-Pressesprecher Reiner Kramer den Sinn der zweiten Wechselperiode. <br><br>Um kleine Vereine für ihre Jugendarbeit zu unterstützen, entschloss sich der Deutsche Fußball-Bund, dass Vereine bei Wechseln vom älteren D-Jugend-Jahrgang an eine Ausbildungs- und Förderentschädigung fordern können. Gegen einen Betrag von bis zu 10 000 Euro kann die verweigerte Freigabe „erkauft“ werden. Doch diese Regelung gilt nur im Sommer. <br><br>„Das ist auch nur eine Anleitung“, sagt Kramer: „Die Vereine können sich natürlich auch darauf verständigen, dass kein Geld fließt, eine geringere Summe oder eine höhere.“ <br><br>Oberligist Arminia Hannover entschloss sich für einen vierten Weg. Der Viertligist verstieß gegen geltendes Recht und überwies für im vergangenen Sommer gekommene Spieler ganz einfach nicht die festgelegte Entschädigung. „Damit hat sich der Klub die Freigabe für die betreffenden Akteure erschlichen“, äußert sich Kramer dazu. Ob es viele Vereine wie Arminia gibt, vermag er nicht zu sagen: „Das erfahren wir in den seltesten Fällen.“ <br><br>Den Klubs, die noch auf ausstehende Ausbildungsentschädigungen warten, bleiben drei Möglichkeiten. Sie können einen vom Verband gestellten Schlichter einschalten, ein ordentliches Gericht anrufen oder vor dem Sportgericht klagen. Vor dem Sportgericht drohen allerdings keine Punktabzüge, sondern Geldstrafen. Die können sogar über der Ausbildungsentschädigung liegen, werden aber an den Verband gezahlt<br>
„Ich glaube 2024 wird ein durchgängiges Feuerwerk an guten Nachrichten! :D (OLBurger)

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