Zustand des VfB zu Beginn des Jahres 2021

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Soccer_Scientist
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Re: Zustand des VfB zu Beginn des Jahres 2021

Beitrag von Soccer_Scientist »

Dino hat geschrieben:
06.02.2021 19:03
Ob die Fanszene „links“ ist?
Sie positioniert sich, je aktiver desto mehr, auf jeden Fall ganz überwiegend gegen jede Form von Diskriminierung von Menschen anderer Herkunft, Hautfarbe, Religion oder sexueller Orientierung. Und das ist gut so und steht mit Grundwerten des Sports und dem - offiziellen - Leitbild des VfB in voller Übereinstimmung. Eine solche Haltung gilt vielen als „links“. Ich habe damit kein Problem.
Enteignungen wurden bisher noch nicht gefordert.
„Ich glaube 2024 wird ein durchgängiges Feuerwerk an guten Nachrichten! :D (OLBurger)

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James
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Re: Zustand des VfB zu Beginn des Jahres 2021

Beitrag von James »

Kommt bestimmt noch.
"Jeder, der unser Abzeichen trägt, soll wissen, was er ihm schuldig ist." (Alb. Schultze)
„Wir sind doch keine Kasperbude, in der sich jeder das aussucht, was ihm gerade gefällt.“ (Jürgen S.)

radieschen
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Re: Zustand des VfB zu Beginn des Jahres 2021

Beitrag von radieschen »

Leider erst wenn alle das Grundgesetz Art.14 gelesen haben.
Hat nix mit 'Links' zu tun!
"Wir schätzen die Menschen, die frisch und offen
ihre Meinung sagen -
vorausgesetzt, sie meinen dasselbe wie wir."

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hamaha
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Re: Zustand des VfB zu Beginn des Jahres 2021

Beitrag von hamaha »

Gegen sexualisierte Gewalt, gegen eine antidemokratische Partei und gegen die Verharmlosung einer gefährlichen Krankheit zu sein, ist also links? Interessant, was man hier so alles lernen kann...

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James
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Re: Zustand des VfB zu Beginn des Jahres 2021

Beitrag von James »

radieschen hat geschrieben:
07.02.2021 17:36
Leider erst wenn alle das Grundgesetz Art.14 gelesen haben.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Damit alle wissen, worüber wir hier reden. :wink:
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Re: Zustand des VfB zu Beginn des Jahres 2021

Beitrag von Frank aus Oldb »

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ewigfan
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Re: Zustand des VfB zu Beginn des Jahres 2021

Beitrag von ewigfan »

James hat geschrieben:
08.02.2021 10:43
radieschen hat geschrieben:
07.02.2021 17:36
Leider erst wenn alle das Grundgesetz Art.14 gelesen haben.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Damit alle wissen, worüber wir hier reden. :wink:
Lieber James,

vielen Dank. Lesen bildet und kann einen zu einem besseren Menschen machen. Ich wußte gar nicht, dass wir uns hier in einer Erbschaftssache bewegen, oder gar, Gott bewahre, vor einer Enteignung stehen. :D
Dir sei gedankt, dass du allen Lesenden hier die Augen öffnest, lieber Herr James. :mrgreen:
ewig währt am längsten!

!!! E G A L !!! A N G R I E P E N !!!

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Re: Zustand des VfB zu Beginn des Jahres 2021

Beitrag von radieschen »

ewigfan hat geschrieben:
08.02.2021 15:07
James hat geschrieben:
08.02.2021 10:43
radieschen hat geschrieben:
07.02.2021 17:36
Leider erst wenn alle das Grundgesetz Art.14 gelesen haben.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Damit alle wissen, worüber wir hier reden. :wink:
Lieber James,

vielen Dank. Lesen bildet und kann einen zu einem besseren Menschen machen. Ich wußte gar nicht, dass wir uns hier in einer Erbschaftssache bewegen, oder gar, Gott bewahre, vor einer Enteignung stehen. :D
Dir sei gedankt, dass du allen Lesenden hier die Augen öffnest, lieber Herr James. :mrgreen:
Stimmt. Lesen sollte bilden und nicht nur herauspicken was so gerade gefällt.(dieses macht das Lesen aus.)
Es ist nicht nur das Erbrecht gemeint, es ist das Wort 'und' davor. Und Eigentum verpflichtet....
Übrigens: Grundgesetz.
Ich stelle meine Meinung nicht in Bezug zum VfB.
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ewigfan
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Re: Zustand des VfB zu Beginn des Jahres 2021

Beitrag von ewigfan »

Liebes radieschen,

nicht böse sein. Aber dadurch wird das für mich eher kryptischer, als dass ich einen (vielleicht für mich nicht erkennbaren) tieferen Sinn in der Anwendung des Teilsatzes sehe.
Vielleicht hast du irgendwann Lust und Zeit mich aufzuklären, ggfs auch per PN.
ewig währt am längsten!

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Re: Zustand des VfB zu Beginn des Jahres 2021

Beitrag von radieschen »

ewigfan hat geschrieben:
09.02.2021 15:17
Liebes radieschen,

nicht böse sein. Aber dadurch wird das für mich eher kryptischer, als dass ich einen (vielleicht für mich nicht erkennbaren) tieferen Sinn in der Anwendung des Teilsatzes sehe.
Vielleicht hast du irgendwann Lust und Zeit mich aufzuklären, ggfs auch per PN.
Du mußt Socci und James fragen, sie hatten das Thema angeschoben...
PN bringt nix, da andere im Forum nicht mitlesen können.
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JanW
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Re: Zustand des VfB zu Beginn des Jahres 2021

Beitrag von JanW »

Er schrieb ja auch ggfs.
Das sind Augenblicke im Fussball, da fliegen dir richtig die Backsteine in die Fresse !

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Frank aus Oldb
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Re: Zustand des VfB zu Beginn des Jahres 2021

Beitrag von Frank aus Oldb »

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chefstern2601
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Re: Zustand des VfB zu Beginn des Jahres 2021

Beitrag von chefstern2601 »

Ein Urteil, gegen das innerhalb der Berufungsfrist Berufung eingelegt wurde, ist nicht rechtskräftig. Das bedeutet, das es keine rechtliche Wirkung hat. Das gilt auch für eine strafrechtliche Verurteilung. Die Unschuldsvermutung gilt bis zum Abschluss der letzten Instanz fort. !!

Hier wird sich immer auf Hörensagen/ gelesen berufen. Keiner hat das Recht dazu, irgendwas zu behaupten, mutmaßen, selbst zu urteilen oder hätte wenn und aber... Bleibt doch mal sachlich! Das hat auch nichts mit verharmlosen zu tun! Definitiv nicht! Alle, die weiterhin hetzen, wollen es nicht verstehen : Es gibt kein rechtskräftiges Urteil, wenn Berufung eingelegt ist !

Ich habe hier soweit alles gelesen... benötige daher keine weitere ‚Aufklärung‘ ! Und nach meinem Rechtsverständis muss auch niemand zum jetzigen Zeitpunkt Stellung beziehen.

Hier gibts nur Vorwürfe , negative Haltung gegenüber allen möglichen Verantwortlichen wie den ‚alten Herren‘ (wie sie immer so schön benannt werden) vom Vorstand , Aufsichtsrat, Gesellschaftern... Man muss nicht alle persönlich mögen, aber deswegen schädigt man doch nicht seinen ach so heiss geliebten Verein.

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jayjay
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Re: Zustand des VfB zu Beginn des Jahres 2021

Beitrag von jayjay »

Dient Verschweigen der Versachlichung?
...ihr werdet es schon sehen, das Spiel ist noch nicht aus. Wir kennen jeden Abgrund, und wir kommen wieder raus!

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Re: Zustand des VfB zu Beginn des Jahres 2021

Beitrag von VfB 4ever »

chefstern2601 hat geschrieben:
10.02.2021 10:52
Ein Urteil, gegen das innerhalb der Berufungsfrist Berufung eingelegt wurde, ist nicht rechtskräftig. Das bedeutet, das es keine rechtliche Wirkung hat. Das gilt auch für eine strafrechtliche Verurteilung. Die Unschuldsvermutung gilt bis zum Abschluss der letzten Instanz fort. !!

Hier wird sich immer auf Hörensagen/ gelesen berufen. Keiner hat das Recht dazu, irgendwas zu behaupten, mutmaßen, selbst zu urteilen oder hätte wenn und aber... Bleibt doch mal sachlich! Das hat auch nichts mit verharmlosen zu tun! Definitiv nicht! Alle, die weiterhin hetzen, wollen es nicht verstehen : Es gibt kein rechtskräftiges Urteil, wenn Berufung eingelegt ist !

Ich habe hier soweit alles gelesen... benötige daher keine weitere ‚Aufklärung‘ ! Und nach meinem Rechtsverständis muss auch niemand zum jetzigen Zeitpunkt Stellung beziehen.

Hier gibts nur Vorwürfe , negative Haltung gegenüber allen möglichen Verantwortlichen wie den ‚alten Herren‘ (wie sie immer so schön benannt werden) vom Vorstand , Aufsichtsrat, Gesellschaftern... Man muss nicht alle persönlich mögen, aber deswegen schädigt man doch nicht seinen ach so heiss geliebten Verein.
Also hast du nähere Infos das Berufung eingelegt wurde die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind?
Ansonsten würdest du hier auch nur spekulativ schreiben..

Im grunde hast du aber recht das man nicht alle persönlich gern haben muss.

Wenn Leute aber in öffentlicher Verantwortung für den Verein stehen, aber sich nicht ans Leitbild des Vereins halten wie z.b. ein Holger Hoffman muss dort endlich mal eine klare Grenze gezogen werden.
So würde man den Verein auch halbwegs ernst nehmen können.
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Frank aus Oldb
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Re: Zustand des VfB zu Beginn des Jahres 2021

Beitrag von Frank aus Oldb »

...Die Unschuldsvermutung gilt bis zum Abschluss der letzten Instanz fort.
das macht die sache vom grundsatz her aber auch nicht besser. und ich werde garantiert
bis zur letzten instanz nicht so tun als ob nichts gewesen ist. garantiert nicht!
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Re: Zustand des VfB zu Beginn des Jahres 2021

Beitrag von AufstiegVfB »

Meine Güte, könnt Ihr im Dreck wühlen!
Das ist ja schon unter BILD-Zeitungs-Niveau!
Habt Ihr keine wichtigen Themen auf Lager?
WIR K0MMEN WIEDER H0CH!

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Re: Zustand des VfB zu Beginn des Jahres 2021

Beitrag von Feuerlein »

AufstiegVfB hat geschrieben:
10.02.2021 17:47
Meine Güte, könnt Ihr im Dreck wühlen!
Das ist ja schon unter BILD-Zeitungs-Niveau!
Habt Ihr keine wichtigen Themen auf Lager?
Wir sind so unwichtig, dass nicht Mal sie Bild Bremen sich drum gekümmert hat (wäre an sich ja ne nette Schlagzeile gewesen, "Geschäftsführer VfB Oldenburg vergewaltiger" oder so).
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Re: Zustand des VfB zu Beginn des Jahres 2021

Beitrag von Frank aus Oldb »

zum glück hat die keiner auf die idee gebracht sich der sache anzunehmen.
man stelle sich mal vor die würden erstmal anfangen zu "wühlen"...

edit: gerade gelesen...
...aus BILD-Sicht ist es verständlich und gut, wenn emotionale Zeiten emotionale Debatten hervorbringen...
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Re: Zustand des VfB zu Beginn des Jahres 2021

Beitrag von Johann Ohneland »

chefstern2601 hat geschrieben:
10.02.2021 10:52
Ein Urteil, gegen das innerhalb der Berufungsfrist Berufung eingelegt wurde, ist nicht rechtskräftig. Das bedeutet, das es keine rechtliche Wirkung hat. Das gilt auch für eine strafrechtliche Verurteilung. Die Unschuldsvermutung gilt bis zum Abschluss der letzten Instanz fort. !!

Hier wird sich immer auf Hörensagen/ gelesen berufen. Keiner hat das Recht dazu, irgendwas zu behaupten, mutmaßen, selbst zu urteilen oder hätte wenn und aber... Bleibt doch mal sachlich! Das hat auch nichts mit verharmlosen zu tun! Definitiv nicht! Alle, die weiterhin hetzen, wollen es nicht verstehen : Es gibt kein rechtskräftiges Urteil, wenn Berufung eingelegt ist !

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Rechtlich muss niemand Stellung beziehen. Rechtlich muss der Verein sogar zu ganz wenig Stellung beziehen, nicht mal zu Spielergebnisse. Dennoch würde man sich das als Vereinsmitglied irgendwie wünschen. Und wenn nun ein leitender Angestellter auf Dienstreise eines schwerwiegenden Vergehens beschuldigt wird, dass dann in einer halböffentlichen Stellungnahme lapidar abgetan wird, dann hat man ein Außenwirkungsproblem. Ganz vorsichtig gesagt. Und natürlich wäre eine Beurlaubung bis zur Klärung der Vorfälle plus persönliches Gespräch das Mindeste gewesen bei dem Vorfall, der im Raum steht, umzu klären, ob eine Person, die das Unternehmen nach außen vertritt noch tragbar ist. Hat man nicht getan, jetzt hat man die Beiträge im Kicker und den 11Freunden. Damit ist dem Persönlichkeitsschutz von Doll noch weniger genüge getan. Das kann man im besten Fall schon als dödelige Kommunikation und Verhaltensweisen bezeichnen, wobei auch negativere Lesarten möglich sind. Wenn man davon ausgeht, dass die in dem Verfahren geäußerten Vorwürfe grundsätzlich falsch sind, dann könnte man auch das kommunizieren.
"And then we entered the Age of Enlightenment, where reason finally ruled over superstition."
"Then what happened?"
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