Stimmt! Da es sich aber um einen Arbeitsunfall handelt, dürfte in diesem Fall die Berufsgenossenschaft zahlungspflichtig sein.Zachi hat geschrieben:Solang der Spieler als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet ist, ja.
Edit: wobei es da bestimmt wieder tausend Unterscheidungen gibt, wer nun Vertragsamateur und so weiter ist.